Mittwoch, 25. März 2015

Kostenobergrenze bei Vergabeverfahren

Im Vergabeverfahren kann durch den Auftraggeber auch eine Kostenobergrenze vorgegeben werden? Wertbare Angebote der Bieter müssen dann diese Kostenobergrenze einhalten. Angebote über der vorgegebenen Kostenobergrenze führen dann zum Ausschluss.

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014, 1 Verg 7 / 13: "Die Festlegung einer Kostenobergrenze – auch wie hier als Ausschlusskriterium – ist grundsätzlich zulässig [...], auch weil der Auftraggeber damit offenlegt, wo die Grenze der Machbarkeit der Beschaffung erreicht ist. Etwas anderes mag gelten, wenn auf einem Markt mit nur wenigen potentiellen Nachfragern ein Auftraggeber seine Stellung missbraucht, um eine Ware oder Leistung unter Marktpreis einzukaufen, oder wenn die Kostenobergrenze bei Beschaffungen, auf die der Auftraggeber nicht verzichten kann, so niedrig angesetzt ist, dass ein Großteil der potentiellen Leistungserbringer als Bieter ausscheidet"

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