Donnerstag, 4. Mai 2017

Das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Bewertungsmatrizen im Vergaberecht

Bei einer Angebotsbewertung von Preis und Leistung stellt sich die Frage, welches Mehr an Leistung welches Mehr an Preis rechtfertigt. Das Preis-Leistungs-Verhältnis kann dabei als das subjektive Empfinden über die Angemessenheit eines Preises oder Kosten im Vergleich zur Leistungsstärke des Angebots interpretiert werden (Ferber, Das Rätsel „Preis-Leistungs-Verhältnis", Vergabe Navigator, Sonderheft 2016 ). Durch die Anwendung von mathematischen Modellen erhält man aus diesem subjektiven Empfinden eine objektive Zuschlagsentscheidung, die den Grundsätzen der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs genügt (Ferber, Mathematische Modelle zur Beschreibung der Zuschlagswertung im Vergaberecht).

Diese Mathematisierung des Vergaberechts muss man im Übrigen in Kauf nehmen, wenn nicht das Bauchgefühl entscheiden, sondern eine objektive und nachvollziehbare Entscheidung getroffen werden soll. Selbst bei Ausschreibungen, bei denen nur der Angebotspreis betrachtet wird, kommt die Mathematik ins Spiel und beantwortet die Fragen: Welches Angebot ist das billigste, welches ist das billigste unter Berücksichtigung von Optionen, welches ist das billigste unter Berücksichtigung von bedingten und unbedingten Rabatten usw. (Ferber, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren, 10/2015 Bundesanzeiger Verlag, S. 143 ff.).

Grundsätzlich sollte man bei der Ausschreibung von standardisierten Produkten bzw. bei Ausschreibungen, bei denen die zu beschaffende Leistung sehr detailliert beschrieben werden kann, prüfen, ob eine reine Ausschreibung nach dem Angebotspreis bzw. eine Kostenbetrachtung anwendbar ist (Bewertungsklasse I).

Möchte man Preis und Leistung bei der Zuschlagsbewertung berücksichtigen, empfiehlt sich im ersten Schritt die Aufstellung einer Bewertungsmatrix. Eine Bewertungsmatrix ist ein Schema, mit dem
  • Kriterien, Unterkriterien, … 
  • Gewichtung 
  • Benotung und 
  • Mindestanforderungen 
in einer strukturierten Form dargestellt werden. Die Bewertungsmatrix dient dem Auftraggeber zur Strukturierung eines aufgestellten Kriterienkatalogs, dem Gewichten der einzelnen Kriterien und dem Aufstellen des Notenschemas.



Das Notenschema (Notenskala) sollte so gewählt werden, dass eine vernünftige Differenzierung bei der Bewertung der Angebote möglich ist. Im zweiten Schritt sollte eine Mindestleistungspunktzahl sowie eine Preisobergrenze vorgegeben werden.

Im dritten Schritt geht es um die Frage wie Preis und Leistung gewichtet werden sollen. Sollen Preis und Leistung gleich gewichtet werden, dann empfiehlt sich die Anwendung der einfachen Richtwertmethode aus der Bewertungsklasse II (Kennzahl = Leistungspunkte / Angebotspreis). Überall dort, wo die Notwendigkeit besteht Preis und Leistung unterschiedlich bei der Zuschlagsbewertung zu gewichten, kommen die Bewertungsmethoden der Bewertungsklassen III und IV in Frage.

Die unterschiedliche Gewichtung sollte dabei aber mindestens zehn Prozentpunkte betragen (z.B. 60%/40%) und danach in 5%-Punkt-Schritten angegeben werden (z.B. 65%/35%).

Bei der Bewertungsklasse III sind dann die Interpolationsmethode (der günstigste Angebotspreis erhält die maximale Preispunktzahl, ein fiktives Angebot mit einem Angebotspreis vom Zweifachen des günstigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert) oder die Preisquotientenmethode (zur Bestimmung der Preispunktzahl wird der Angebotspreis mit dem günstigsten Angebotspreis ins Verhältnis gesetzt) nutzbar.

Zur Sicherheit sollte man mit Hilfe eines gewichteten Preis-Leistungs-Diagramms einige Angebote simulieren und prüfen, ob ungeeignete Angebotskonstellationen zu unsinnigen Ergebnissen führen.



Details zu den Themen Preis-Leistungs-Verhältnis, Bewertungsmethoden, Bewertungsmatrizen , Notenskalen inklusive Schulnoten vermittelt das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht.

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • Workshopcharakter
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Seminartermine:

11.05.2017 in Leipzig
18.05.2017 in Stuttgart
22.06.2017 in Hamburg
29.06.2017 in Darmstadt
14.09.2017 in Stuttgart
21.09.2017 in Berlin
28.09.2017 in Köln
26.10.2017 in Darmstadt
14.12.2016 in Darmstadt


Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html

Am 09.05.2017 findet in das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht im Hotel The Westin Leipzig statt.



Am 18.05.2017 findet in das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht im Maritim Stuttgart statt.



Am 22.06.2017 findet das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht im Le Méridien Hamburg statt.


Am 29.06.2017 findet das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht  im Welcome Hotel Darmstadt statt.





Seminarinhalte

Das Seminar behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren und basiert auf dem Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht (Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren):



  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot 
  • Die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote 
  • Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien 
  • Preis-Leistungs-Verhältnis
  • einfache Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode 
  • Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode 
  • Interpolationsmethoden, Preisquotientenmethode
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen 
  • Vermeiden von Komplexität, Analyse von Bewertungsmatrizen 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen 
  • Rechtsprechung Beispiele und Tipps für die Praxis 












Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html

 

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.
















Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 

Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


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