Samstag, 16. Februar 2013

In-House-Seminare zum Vergaberecht

Sie möchten ein Seminar zum Vergaberecht in Ihrer Firma/Behörde veranstaltet haben? Gerne!
Sie können wählen aus den Standard-Seminaren
oder ein Seminar, das individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.


Der Referent:

Thomas Ferber (geb. 1964) hat an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen. Die Begeisterung für Mathematik ist bis heute geblieben und zeigte sich deutlich in seinem Engagement als Mathemacher im Wissenschaftsjahr 2008.

Seit 2004 beschäftigt sich der Autor/Referent intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Im Vertrieb als Key-Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei einer internationalen IT-Firma war er deutschlandweit für die Themen Vergaberecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention zuständig. Die langjährige praxisnahe Arbeit im Vergaberecht durch Unterstützung von großen Ausschreibungen in vergaberechtlichen Fragen, die enge Zusammenarbeit mit der juristischen Abteilung, das Erarbeiten von Leitfäden und Checklisten für Ausschreibungen sowie das Schulen von Kollegen, Partnern und öffentlichen Auftraggebern bildet die Grundlage für die Reihe “Praxisratgeber Vergaberecht” sowie praxisorientierte Vorträge, Schulungen und Beratungen zum Vergaberecht.

Seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu präsentieren und Begeisterung zu wecken, machen seine Vorträge und Schulungen so erfolgreich.

Die CCF AG meint dazu: “Wir haben Ihre erfrischende Art zu präsentieren als sehr motivierend empfunden, auch wenn das Thema einem auf den ersten Blick etwas trocken erscheint.


Kontakt:

t.ferber@vergaberecht-schulung.de
http://vergaberecht-schulung.de/

Freitag, 15. Februar 2013

Spezial-Seminare zum Vergaberecht

In Kooperation mit der Firma dignum bietet der Fachverlag Thomas Ferber drei spezielle Seminare zum Vergaberecht an:

Die Veranstaltungen finden in den Geschäftsräumen der Firma dignum an den Standorten in Hannover, Forst (Baden) und Essen statt. Weitere Termine sind für Rhein-Main, Berlin und München in Planung. Inhouse-Seminare sind auf Anfrage möglich.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de.



Der Referent:
Thomas Ferber (geb. 1964) hat an der Technischen Universität Darmstadt Mathematik studiert und 1989 mit Diplom abgeschlossen. Die Begeisterung für Mathematik ist bis heute geblieben und zeigte sich deutlich in seinem Engagement als Mathemacher im Wissenschaftsjahr 2008.

Seit 2004 beschäftigt sich der Autor/Referent intensiv mit dem Thema Vergaberecht. Im Vertrieb als Key-Account-Manager für den Bereich Forschung und Lehre bei einer internationalen IT-Firma war er deutschlandweit für die Themen Vergaberecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Korruptionsprävention zuständig. Die langjährige praxisnahe Arbeit im Vergaberecht durch Unterstützung von großen Ausschreibungen in vergaberechtlichen Fragen, die enge Zusammenarbeit mit der juristischen Abteilung, das Erarbeiten von Leitfäden und Checklisten für Ausschreibungen sowie das Schulen von Kollegen, Partnern und öffentlichen Auftraggebern bildet die Grundlage für die Reihe “Praxisratgeber Vergaberecht” sowie praxisorientierte Vorträge, Schulungen und Beratungen zum Vergaberecht.

Seine Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich zu präsentieren und Begeisterung zu wecken, machen seine Vorträge und Schulungen so erfolgreich.

Die CCF AG meint dazu: “Wir haben Ihre erfrischende Art zu präsentieren als sehr motivierend empfunden, auch wenn das Thema einem auf den ersten Blick etwas trocken erscheint.

Kontakt:

t.ferber@vergaberecht-schulung.de
http://vergaberecht-schulung.de/

Donnerstag, 14. Februar 2013

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren


Die Fristen in Vergabeverfahren sind eines der Themen, deren strikte Einhaltung für Bieter und Vergabestelle zentrale Bedeutung haben.
Das Seminar beschäftigt sich detailliert mit den Fristen bei Vergabeverfahren, behandelt die Fristen gemäß GWB, VgV, VOB/A, VOL/A sowie SektVO und VSVgV. Es werden die Fristen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (Verhandlungsverfahren, Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Wettbewerblicher Dialog) und unterhalb der EU-Schwellenwerte (Freihändige Vergabe, Beschränkte Ausschreibung, Öffentliche Ausschreibung) behandelt.
Im Detail werden die Fristen für die verschiedenen Verfahren besprochen und Tipps für die Vergabeverfahren aus Sicht der Vergabestelle und aus Sicht der Bieter gegeben.

Sie lernen: Fristen und Termine, Fristbeginn und Fristende, Fristberechnung, Veröffentlichungsfrist, Angebotsfrist, Fristen für Teilnahmeantrag, Frist für zusätzliche Auskünfte, Frist zur Versendung der Vergabeunterlagen, Bindefrist, Zuschlagsfrist, Frist zur Bekanntmachung der Auftragserteilung, Fristen bei Rügen und Nachprüfungen, Fristverkürzungen, Fristverlängerungen, ... .

Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter

Seminartermine

  • 17. April 2013 in Hannover
  • 25. April 2013 in Forst (Baden) - bei Karlsruhe
  • 15. Mai 2013 in Essen
  • 11. Juni 2013 in Darmstadt

Teilnahmegebühr

950,- Euro zuzüglich MwSt.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de.

Anmeldeformular


Weitere Seminare zum Vergaberecht mit ausgesuchten Fachthemen finden Sie auf der Webseite http://vergaberecht-schulung.de/

Siehe auch Blog-Beiträge

Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist - Beginn und Ende
Bindefrist / Zuschlagsfrist
Fristen bei der Informations- und Wartepflicht - Teil II
Fristen bei der Informations- und Wartepflicht
Vergaberecht - Terminsetzung für die Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren - Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?
Frist für zusätzliche Auskünfte
Abgabetermin
Veröffentlichungsfrist
Fristen und Termine im Vergaberecht

Weitere Seminare

Mittwoch, 13. Februar 2013

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes

Die sorgfältige, objektive, realistische  und nachvollziehbare Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für das Vergabeverfahren.


Inhalt

  • Bedeutung der Schwellenwerte
  • Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
  • Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
    - sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung,
    - fehlerhafte Schätzungen,
    - auftragsbezogene Regeln der Schätzung
    - objektive Kriterien
  • Losweise Vergabe
  • Dokumentationspflicht
  • Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter
  • Blick auf die Rechtsprechung

Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter


Seminartermine

  • 16. April 2013 in Hannover
  • 24. April 2013 in Forst (Baden) - bei Karlsruhe
  • 14. Mai 2013 in Essen

Teilnahmegebühr

475,- Euro zuzüglich MwSt.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de.

Anmeldeformular


Weitere Seminare zum Vergaberecht mit ausgesuchten Fachthemen finden Sie auf der Webseite http://vergaberecht-schulung.de/

Siehe auch Blog-Beiträge

 Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes 
Schwellenwerte: Netto- oder Brutto-Beträge?
Neue Schwellenwerte - II
GPA (Government Procurement Agreement)
Neue EU-Schwellenwerte - I


Weitere Seminare



Dienstag, 12. Februar 2013

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Auftraggeber: In diesem Seminar lernen Sie
  • den richtigen Umgang mit Bieterfragen, um Gleichbehandlung und Transparenz zu gewährleisten,
  • was man unter allen Umständen beachten sollte, um Zeitverzögerungen, Rügen und spätere Nachprüfungsverfahren zu vermeiden,
  • Strategien für die optimale Beantwortung von Bieterfragen,
  • die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anfrage- und Antwortenformen
  • die Umsetzung der Dokumentationspflicht

Bieter: In diesem Seminar lernen Sie
  • was und bis wann Sie fragen dürfen und sollten,
  • Ihre Fragenstrategie zu optimieren, um Ihre Position im Vergleich zum Mitbewerb zu stärken,
  • welche Rechte Ihnen auf Antworten zustehen





Inhalt

  • Verschiedene Formen der Bieterfragen
  • Anfragenform: telefonisch, mündlich, schriftlich, Fax, elektronisch
  • Form der Auskunftserteilung: telefonisch, mündlich, schriftlich, Fax, elektronisch
  • Dokumentation der Bieterfragen und Antworten
  • Bis wann können Bieterfragen/zusätzliche Auskünfte gestellt werden?
  • Frist zur Beantwortung der Bieterfragen/zusätzliche Auskünfte
  • Wann ist eine Auskunft rechtzeitig erteilt?
  • Gleichbehandlung der Bieter
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter
  • Blick auf die Rechtsprechung

Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter



Seminartermine

  • 16. April 2013 in Hannover
  • 24. April 2013 in Forst (Baden) - bei Karlsruhe
  • 14. Mai 2013 in Essen

Teilnahmegebühr

475,- Euro zuzüglich MwSt.


Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de.

Anmeldeformular


Weitere Seminare zum Vergaberecht mit ausgesuchten Fachthemen finden Sie auf der Webseite http://vergaberecht-schulung.de/

Siehe auch Blog-Beiträge

Die Beantwortung von Bieterfragen - Gleichbehandlung der Bieter
Vergabeverfahren - Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?
Frist für zusätzliche Auskünfte

Weitere Seminare



Mittwoch, 30. Januar 2013

Mitglied im Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Da ich eine starke Interessenvertretung für das Kulturgut Buch für sehr wichtig halte, freue ich mich sehr über die Mitgliedschaft im Börsenverein des Deutschen Buchhandels.


Fachverlag Thomas Ferber

Ihr Name? Was macht Ihre Firma?
Der Fachverlag Thomas Ferber wurde  im November 2010 gegründet. Der eine Schwerpunkt liegt in der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht", die den Anspruch hat, komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert zu vermitteln. Ein anderer Schwerpunkt bildet das Thema unterhaltsame Mathematik, um für Mathematik zu werben und zu begeistern.
...
Das vollständige Neumitglieder-Interview finden Sie unter http://www.boersenverein.de/de/portal/592378

Dienstag, 8. Januar 2013

Jahresanfang, Kalender und Antike

Der Jahreswechsel gibt Anlass, um sich ein paar Gedanken über unseren Kalender zu machen. Unser heute weltweit hauptsächlich verwendeter Kalender ist der Gregorianische Kalender (eingeführt im Jahr 1582 durch Papst Gregor XIII.). Dieser modifiziert den von Gaius Julius Caesar 46 v. Chr. [2] eingeführten Julianischen Kalender.

Der Julianische Kalender

Der Julianische Kalender besteht in seinen Normaljahren aus 365 Tagen und hat alle vier Jahre ein Schaltjahr mit 366 Tagen und damit eine mittlere Jahreslänge von 365,25 Tagen.

Da die Erde für ihren Umlauf auf der Bahn um die Sonne allerdings nur 265,242 Tage
(Dauer 2000.0:  365,24219052 Tage= 365 d 5 h 48 min 45,261 s aus Wikipedia)
benötigt, kommt es zu einer Abweichung. Die Differenz zwischen der Dauer der wahren Umlaufzeit der Erde und der Dauer eines Julianisches Jahres klingt wenig (0,00780948 Tage/Jahr = ca. 11 Minuten/Jahr), summiert sich aber über die Jahrhunderte auf. Nach 128 Jahren beträgt der Fehler bereits einen ganzen Tag.

Eingeführt wurde der Julianische Kalender durch Gaius Julius Caesar per Dekret im Jahr 46 v. Chr. um die Probleme der früheren Kalender zu lösen. Aus dem altrömischen Kalender wurde der 1. Januar als Jahresanfang sowie die Bezeichnungen für die Monate übernommen. Allerdings wurden von einigen Monaten die Anzahl Tage erhöht (z. B. Ianuarius von 29 auf 31 Tage).

Die Monate hießen:
  • Ianuarius (31 Tage)
  • Februarius (28 Tage)
  • Martius (31 Tage)
  • Aprilis (30 Tage)
  • Maius (31 Tage)
  • Iunius (30 Tage)
  • Quintilis (31 Tage)
  • Sextilis (31 Tage)
  • September (30 Tage)
  • October (31 Tage)
  • November (30 Tage)
  • December (31 Tage)

Der Schalttag (dies intercalaris) [6] wurde alle vier Jahre nach dem 23. Februar eingefügt.
Der Monat Quintilis wurde im Jahr  44 v. Chr. in Iulius umbenannt. Der Monat Sextilis wurde im Jahr  8 v. Chr. in Augustus umbenannt.

Der altrömische Kalender von König Numa

Der altrömische Kalender ist eng mit dem römischen König Numa Pompilius [6] verbunden, der den Kalender durch Einführung der Monate Ianuarius und Februarius von zehn auf zwölf Monate mit insgesamt 355 Tagen umgestaltet haben soll (ca. 713 v. Chr).

Das Jahr begann am 1. März (Monat Martius) und endete mit dem Monat Februarius. Die Monate hatten die folgenden Längen [4, Bd. 2 Kalender], [1]:
  • Die Monate Martius, Maius, Quintilis und October waren 31 Tage lang,
  • Die Monate Ianuarius, Aprilis, Iunius, Sextilis, September, November und December waren 29 Tage lang.
  • Der Monat Februarius war 28 Tage lang.
Seit dem Jahr 153 v. Chr. begann das römische Jahr mit dem 1. Januar. Um den Kalender an den realen Sonnenumlauf anzupassen, wurde alle zwei Jahre ein Schaltmonat (mensis intercalaris) [6], [4, Bd. 2 Kalender] mit 27 Tagen Dauer nach dem 23. oder 24. Februar eingefügt. Der Monat Februarius war in diesen Schaltjahren damit nur 23 oder 24 Tage lang.

Damit hat das Jahr eine durchschnittliche Länge von 366,25 Tagen.


Der Gregorianische Kalender

Im Gregorianische Kalender beträgt die Dauer eines mittleren Kalenderjahres 365,2425 Tage. Dies wurde durch eine neue Schaltjahresregel erreicht:
  • Schaltjahre sind alle ganzzahlig durch vier teilbaren Jahre (identisch zur Regel im Julianische Kalender),
  • Ist das Jahr allerdings ganzzahlig durch Hundert teilbar und nicht ganzzahlig durch 400 teilbar, ist es kein Schaltjahr,
  • Ist das Jahr ganzzahlig durch 400 teilbar, ist es ein Schaltjahr

Zusammenfassung

In unserem heutigen Kalender spiegelt sich der Kalender der römischen Antike. Monatsnamen, Monatslängen und Jahresanfang haben dort ihren Ursprung.

Literatur:

[1] Holford-Strevens, Leofranc. Kleine Geschichte der Zeitrechnung und des Kalenders- Reclam 2008
[2] Görke, Winfried. Datum und Kalender. Springer 2011
[3] Lenz, Hans. Universalgeschichte der Zeit. Marix Verlag 2005
[4] Der Kleine Pauly - Lexikon der Antike, Bd. 3. Deutscher Taschenbuchverlag 1979
[5] Rüpke, Jörg. Zeit und Fest. C. H. Beck 2006
[6] Vogtherr, Thomas. Zeitrechnung. C. H. Beck 2001