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Montag, 2. März 2015

Web-Seminar Verhandlungsverfahren im Vergaberecht am 20.03.2015

Verhandlungsverfahren bieten Auftraggebern eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bieten außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.








 Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar am Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr.

Freitag, 16. Januar 2015

Web-Seminare - Praxisratgeber Vergaberecht im März

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Im März 2015 finden die folgenden Web-Seminare statt:

Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht -Rahmenverträge

Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden. Rahmenvereinbarungen/Rahmenverträge sind aber keine besondere Verfahrensart im Vergaberecht, sondern stellen einen besonderen Vertragstyp dar. Mit Rahmenvereinbarungen wird der rechtliche Rahmen vereinbart, innerhalb dessen zukünftige Beschaffungen erfolgen sollen.


Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Verhandlungsverfahren im Vergaberecht

Verhandlungsverfahren bieten Auftraggebern eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bieten außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.








 Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht -Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht


Der "wettbewerbliche Dialog" ist ein besonderes Verfahren, das nur bei besonders komplexen Aufträgen zur Verfügung steht und auf Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte gemäß VOL/A-EG, VOB/A-EG, VOB-VS, VSVgV beschränkt ist.








Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.



Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Freitag, 19. September 2014

Verhandlungsverfahren

Beim Verhandlungsverfahren handelt es sich um ein flexibles zweistufiges Verfahren:
  • Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der geeigneten Bieter
  • Verhandlungsphase
Im Gegensatz zum offenen als auch zum nicht offenen Verfahren sind inhaltliche Verhandlungen zwischen Auftraggeber und Bietern während des Verfahrens erlaubt.

Das Verhandlungsverfahren ist in allen Vergabeordnungen enthalten.


§ 101 Abs. 3 GWB:
Verhandlungsverfahren sind Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.

Verhandlungsverfahren können in den folgenden beiden Varianten durchgeführt werden:
  • Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb
  • Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb

Die Präsentation zum Web-Seminar "Verhandlungsverfahren" behandelt die folgenden Punkte:
  • Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
  • Das verhandlungsverfahren in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV und SektVO
  • Verhandlungen
  • Zulässigkeit von Verhandlungsverfahren
  • Gründe für ein Verhandlungsverfahren bei Ausschreibungen gemäß VOB/A
  • Gründe für ein Verhandlungsverfahren bei Ausschreibungen gemäß VOL/A
  • Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sektorenbereich
  • Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Bereich Verteidigung und Sicherheit
Link zur Präsentation "Verhandlungsverfahren"

Donnerstag, 18. September 2014

Verhandlungsverfahren - Web-Seminar am 19.09.2014

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Am Freitag, 19. September beschäftigt sich das Praxisratgeber Vergaberecht Web-Seminar mit dem Thema "Verhandlungsverfahren". Die Teilnahme an dem Web-Seminar  ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Fr. 19.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren


Weitere Themen und Termine:

Fr. 26.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog

Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr SektVO
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOL/A

Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VSVgV

Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen


Eine Terminübersicht aller Webseminare und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter  http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html


Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht  ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Dienstag, 17. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Thematik der besonderen Dringlichkeit. Welche Umstände müssen vorliegen damit ein Auftraggeber in einem Vergabeverfahren sich auf die besondere Dringlichkeit berufen kann und die Vergabe freihändig bzw. im Verhandlungsverfahren durchführen können.

Welche Umstände sind dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen, was ist eine selbstverschuldete Dringlichkeit?

Welche dringlichen Gründe kommen in Betracht? Welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen bestehen überhaupt?



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren

Freitag, 13. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht- Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 04.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte

Donnerstag, 5. September 2013

Die Vergabearten im Vergaberecht

Die folgende Grafik, die dem Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren entnommen ist, gibt eine Übersicht über die möglichen Vergabearten bei den Vergabeverordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV.



Das offene Verfahren

Das offene Verfahren kann in den Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A-EG und SektVO angewendet werden. In den Vergabeordnungen VOF, VOB-VS sowie VSVgV steht das offene Verfahren nicht zur Verfügung.

Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A-EG und VOB/A-EG hat das offene Verfahren Vorrang vor den anderen Verfahren. Nur in begründeten Ausnahmefällen sind dort andere Verfahren (nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren oder wettbewerblicher Dialog) zulässig.

§ 3 EG Abs. 1 VOL/A
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist ein nicht offenes Verfahren, ein Verhandlungsverfahren oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig.

§ 3 EG Abs. 2 VOB/A
Das offene Verfahren hat Vorrang vor den anderen Verfahren, es muss angewendet werden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.

Im Sektorenbereich haben die Auftraggeber gemäß § 101 Abs. 7 Satz 2 die freie Wahl zwischen offenem Verfahren, nicht offenem Verfahren mit Bekanntmachung und Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung.

§ 101 Abs. 7 Satz 2 GWB
Auftraggebern stehen, soweit sie auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren nach ihrer Wahl zur Verfügung.

Das nicht offene Verfahren

Das nicht offene Verfahren kann in allen Vergabeordnungen außer der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) angewendet werden. In der Vergabeordnung VOF steht das nicht offene Verfahren nicht zur Verfügung.

Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A-EG und VOB/A-EG ist das nicht offene Verfahren nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A-EG und VOB/A-EG hat das offene Verfahren Vorrang vor dem nicht offenen Verfahren.

Bei Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit dürfen die Auftraggeber gemäß § 101 Abs. 7 Satz 3 frei zwischen den Vergabearten nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren wählen.

Verhandlungsverfahren

Das Verhandlungsverfahren kann in allen Vergabeordnungen angewendet werden. Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A und VOB/A-EG ist das Verhandlungsverfahren nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A und VOB/A-EG hat das offene Verfahren Vorrang vor dem Verhandlungsverfahren.

Im Sektorenbereich haben die Auftraggeber die freie Wahl zwischen offenem Verfahren, nicht offenem Verfahren mit Bekanntmachung und Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung.

Bei Vergabeverfahren für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit kann der Auftraggeber zwischen dem nicht offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb wählen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig.

§ 101 Abs. 7 Satz 3 GWB
Bei der Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen können öffentliche Auftraggeber zwischen dem nicht offenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren wählen.

wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei besonders komplexen Aufträgen). Bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A und VOB/A-EG hat das offene Verfahren Vorrang vor dem wettbewerblichen Dialog.

§ 3 EG Abs. 1 VOL/A
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt im offenen Verfahren. In begründeten Ausnahmefällen ist ein nicht offenes Verfahren, ein Verhandlungsverfahren oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig.

§ 3 EG Abs. 2 VOB/A
Das offene Verfahren hat Vorrang vor den anderen Verfahren, es muss angewendet werden, wenn nicht die Eigenart der Leistung oder besondere Umstände eine Abweichung rechtfertigen.

Bei Vergabeverfahren für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit ist nur in begründeten Ausnahmefällen ein wettbewerblicher Dialog zulässig.

§ 11 Abs. 1 VSVgV
Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen erfolgt im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig.

§ 3 VS Abs. 2 VOB/A
Die Vergabe von Aufträgen erfolgt im nicht offenen Verfahren oder im Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung. In begründeten Ausnahmefällen ist ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung oder ein wettbewerblicher Dialog zulässig.


Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte

Bei der Vergabe von Aufträgen, deren geschätzter Auftragswert unterhalb der Schwellenwerte liegt, kommen die Regeln des GWB und damit die EG-Vergaberichtlinien nicht zum Einsatz.

§ 100 Abs. 1 GWB
Dieser Teil gilt nur für Aufträge, welche die Auftragswerte erreichen oder überschreiten, die durch Rechtsverordnung nach § 127 festgelegt sind (Schwellenwerte).

Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das deutsche Vergaberecht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden zuzurechnen. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden durch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln des günstigsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durch Verwaltungsvorschriften, die auf die entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnungen verweisen.


Detaillierte Informationen zu den einzelnen Vergabearten finden Sie im Kapitel Die Vergabearten im Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren.

Leseprobe

Sonntag, 7. Juli 2013

Beratungsleistungen für Auftraggeber und Bieter

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung.  Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist aber streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahren animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Profitieren Sie als Bieter und als Auftraggeber von meiner langjährigen Erfahrung mit öffentlichen Ausschreibungen:
  • komplexe IT-Beschaffungen
  • High-Performance-Computing-Ausschreibungen
  • Wettbewerblicher Dialog und Verhandlungsverfahren bei komplexen IT-Beschaffungen
  • Sinnvolle Gestaltung von Bewertungsmatrizen für Auftraggeber
  • Aufbau von effizienten Angebotsprozessen für öffentliche Ausschreibungen bei Bietern
  • Strategien für Bieter zur erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen
  • Rahmenverträge
  • e-Vergabe, elektronische Signatur
  • Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Auftraggeber
  • Korruptionsprävention

und nutzen Sie meine Beratungsleistungen in der Vorbereitung und Durchführung von Vergabeverfahren. Über Ihre Anfrage per E-Mail oder Telefon freue ich mich sehr.
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Tel.:  06151-2783990

Thomas Ferber