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Freitag, 20. Februar 2015

Bieterstrategien im Vergaberecht - Vortrag beim VfS-Kongress in Potsdam

„Sicherheit fordert Innovationen“ lautet das Motto des diesjährigen VfS-Kongresses (Verband für Sicherheitstechnik) vom 14. - 15. April 2015 in Potsdam. Mehr als 30 Experten aus Industrie, Forschung und Verwaltung beleuchten in drei parallel laufenden Sessions das Thema Sicherheit in technischen, spezifischen aber auch globalen Vorträgen.

Ich freue mich am 14. April von 10:45 - 11:30 Uhr mit dem Vortrag "Bieterstrategien im Vergaberecht" einige Anregungen für die erfolgreiche Beteiligung an Ausschreibungen geben zu können. Denn um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Der Vortrag gibt einen Einblick, wie man formale Fehler bei der Angebotserstellung und -abgabe vermeidet und die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Angebot stellt.

Weitere Informationen finden Sie unter  http://vfs-hh.de/themen/veranstaltungen

Wer das Thema Bieterstrategien im Vergaberecht vertiefen möchte, kann dies mit meinem Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien und/oder mit meinem im Bundesanzeiger Verlag erschienenen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" tun.



http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Nur so verschafft sich der Bieter einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.

Ziel des Praxisratgebers ist es, verschiedene Bieterstrategien vorzustellen und durch Beispiele und Tipps zur richtigen eigenen Strategie zu finden. Dadurch soll ein schneller und einfacher Direkteinstieg in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge ermöglicht und die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen verbessert werden.

Der Praxisratgeber zeigt dabei anschaulich und übersichtlich, wie man zielsicher Ausschreibungsunterlagen findet und analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet und durch die richtige Strategie seine eigene Position stärkt. Checklisten rund um das Thema erfolgreiche Angebotserstellung runden den Praxisratgeber ab.

Thomas Ferber
Bieterstrategien im Vergaberecht
ISBN: 978-3-8462-0268-5
Bundesanzeiger Verlag
49,00 Euro (inkl. MwSt)

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung:
 https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/vergabe/bieterstrategien-im-vergaberecht/

Montag, 21. Oktober 2013

Vortrag Informations- und Wartefrist

Der Vortrag "Fristen im Vergabeverfahren - Informations- und Wartefrist" beschäftigt sich mit der Informations- und Wartepflicht, die bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte eingehalten werden muss.



Bei öffentlichen Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte muss der Auftraggeber gemäß § 101a GWB vor der Zuschlagserteilung die Informations- und Wartepflicht einhalten.

Die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, müssen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informiert werden (-> §101a GWB Absatz 1, Satz 1).

Wird gegen diese Informations- und Wartepflicht verstoßen und wird dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt, so ist ein bereits geschlossener Vertrag von Anfang an unwirksam.

Die Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren nur dann festgestellt werden, wenn zwei Fristen eingehalten wurden (-> § 101b GWB Abs. 2): Der Nachprüfungsantrag darf nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss gestellt werden; Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 30 Kalendertagen nach Kenntnis des Verstoßes gestellt werden.

Die einzige Ausnahme von der Informations- und Wartepflicht besteht gemäß §101a GWB Abs. 2 in Fällen besonderer Dringlichkeit bei Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung. Die Hürden für diese Fälle liegen allerdings sehr hoch. Die zwingende Dringlichkeit darf z.B. nicht durch vorherige Untätigkeit des Auftraggebers verursacht sein.

Der Vortrag als PDF.

Freitag, 4. Oktober 2013

Vortrag Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen

Der Vortrag Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen gibt eine Übersicht über das deutsche Vergaberecht und die Beziehungen zu EU-Recht sowie internationalem Recht. Behandelt werden GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV sowie die haushaltsrechtlichen Regelungen für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Mit Bezug auf das Government Procurement Agreement, GPA werden die EU-Schwellenwerte erläutert. Der Vortrag schließt mit einem Überblick über die verschiednen Vergabearten (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog), die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung) sowie die vertragsrechtlichen Besonderheiten bei Ausschreibungsverfahren.

Der Vortrag als PDF.