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Montag, 19. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 


Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.









Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.



Rezensionen aus früheren Auflagen:

Dr. Wilfried Stüttgen: "Ob Verkäufer oder Einkäufer im Bereich öffentlicher Auftraggeber. Mit dem Buch in Griffweite lässt man sekundenschnell sein Halbwissen hinter sich und findet die exakten Informationen zu den Vergabeverfahren. Die Überschrift "Praxisratgeber" ist vollkommen zutreffend."

Rolf Kosnetzow: "Endlich der richtige Wegweiser durch den Vergaberechts-Dschungel. Ein Praxisratgeber, der seinen Namen wirklich verdient. Für alle, die beruflich mit Ausschreibungs- und Vergaberecht zu tun haben, eine wirkliche Hilfestellung für alle Nicht-Juristen, die schnell und verständlich die passende Information finden müssen. Der Ratgeber ist als gezieltes Nachschlagewerk genauso geeignet wie als umfassendes Werk, um sich mit dieser Materie einmal verständlich auseinanderzusetzen und hilft, sich hiermit einen gewinnbringenden Wissensvorsprung zu verschaffen."

Wolfgang Krause: "In diesem Buch werden auf praktische und sehr übersichtliche Art und Weise Regeln für öffentliche Ausschreibungen erläutert. Schwerpunkt ist der Umgang mit Fristen. Worauf man achten muss, um nicht aufgrund von formalen Mängeln vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Es kann sowohl als "Lehrbuch" für Einsteiger als auch als Nachschlagewerk für "Profis" beim Bearbeiten von öffentlichen Ausschreibungen genutzt werden. Aus meiner Sicht ist es von einem Praktiker für Praktiker geschrieben, leicht zu lesen, gut strukturiert und deckt alle wesentlichen Fragestellungen zum Thema "Fristen" bei öffentlichen Vergabeverfahren ab."

 R. Steyer: "Wer beruflich mit Ausschreibungen zu tun hat, sollte sich unbedingt dieses Nachschlagewerk zulegen. Abgesehen davon, dass man entsprechende Gesetze und Verordnungen direkt zur Hand hat, werden Regelwerke Fristen etc. vom Autor Thomas Ferber in "normalem" Deutsch sehr anschaulich erklärt. So was hatte ich schon lange gesucht, und bin äusserst dankbar, dass ich mich als Nicht-Juristin nun nicht mehr mit grusel-deutsch Gesetzestexten abplagen muss."

Gregor Wolf: "Ein klasse Nachschlagewerk für alle, die sich im öffentlichen Umfeld mit Ein- oder Verkauf beschäftigen. Hier wird anschaulich erklärt, worauf zu achten ist, welche Gründe sich hinter zu setzenden oder gesetzten Fristen verbergen oder auch, warum dies und jenes Bestandteil eines Vergabeverfahrens ist. Meiner Meinung nach unverzichtbar für alle, die sich beruflich mit dem Thema konfrontiert sehen." 

 Martin Ridolfi: "Habe das Buch gelesen, da ich es beruflich benötige. Hier sind die Fristen, deren Interpretation einem oft einen Streich spielen kann eindeutig erklärt. Gerade die Fristen bringen eine Ausschreibung oft zu Fall oder machen diese angreifbar. Ich benutze es jetzt für den täglichen Gebrauch. Es ist gut zu lesen und die Fristen sind auch als Bilder in den einzelnen Vergabeverfahren anschaulich dargestellt. Ich freue mich bereits jetzt auf die nächsten Bücher der Reihe! Ein Muss für Anbieter und Auschreibende!"

Samstag, 18. November 2017

Bindefristen bei Ausschreibungen von Bauleistungen gemäß VOB/A

Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist. Mit dem Ende der Angebotsfrist und dem Beginn der Bindefrist können die Bieter ihre Angebote nicht mehr zurückziehen.



Kann der Auftraggeber bis zum Ende der Bindefrist keinen Zuschlag vornehmen, muss er die Bieter, die für die Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommen, um eine Verlängerung der Bindefrist ihrer Angebote bitten. Das Vergabeverfahren kann somit auch nach Ablauf der Bindefrist fortgesetzt werden.

Es ist nicht erforderlich, dass alle Bieter, die in die engere Wahl kommen, der Bindefristverlängerung zustimmen. Stimmen Bieter nicht der Verlängerung der Bindefrist zu oder stimmen Bieter nur unter Vorbehalt bzw. .nderungswünschen zu, so sind diese Angebote nicht zu werten. Mit Ablauf der Bindefrist ist der Bieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Er kann frei entscheiden, ob er einer Verlängerung der Bindefrist zustimmt oder ob er einem jetzt erfolgten Zuschlag des Auftraggebers zustimmt. Denn nach Ablauf der Bindefrist stellt der Zuschlag des Auftraggebers auf das Angebot des Bieters ein neues Angebot im Sinne von § 150 Abs. 1 BGB dar.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt erst mit dem Ende der Angebotsfrist. Für Ausschreibungen von Bauleistungen gibt es konkrete Vorgaben für die Dauer der Bindefrist.

Für Vergabeverfahren von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A, 1. Abschnitt) beträgt die Bindefrist in der Regel 30 Kalendertage. Eine längere Bindefrist ist

§ 10 Abs. 5 VOB/A: Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

§ 10 Abs. 4 VOB/A: Der Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 bis 16d) benötigt. Eine längere frist als 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

Für Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A, 1. Abschnitt (Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes) beträgt die Bindefrist in der Regel 30 Kalendertage. Eine längere Bindefrist ist möglich, muss aber zumindest in der Vergabeakte objektiv begründet und dokumentiert werden.

§ 10b EU Abs. 9 VOB/A: Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

§ 10b EU Abs. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der öffentliche Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 EU bis 16d EU) benötigt. Die Bindefrist beträgt regelmäßig 60 Kalendertage. In begründeten Fällen kann der öffentliche Auftraggeber eine längere Frist festlegen. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

Die Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt. Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre. Verkürzt ein Bieter die in den Vergabeunterlagen aufgeführte Bindefrist eigenmächtig, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.

Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04: „Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche Bieter dieselbe Annahmefrist gilt […] Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern.“

Grundsätzlich können Bauausschuss- und Gemeinderatssitzungen eine längere Bindefrist begründen. Dies darf allerdings nicht pauschal vorgenommen werden, sondern sollte mindestens mit den Terminplänen der Sitzungen dokumentiert werden und auch objektiv gesehen unumgänglich sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Juli 1999 – 12 U 91/98 –, Rn. 26: "Zu den besonderen Gründen, die grundsätzlich eine Überschreitung der Regelfrist rechtfertigen können, gehören bei einer Gemeinde - wie der Klägerin - auch die Besonderheiten ihrer Willensbildung. (…) Dabei bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…) aber einer Prüfung im einzelnen, was angemessen ist, (…). Es verhält sich also nicht so, daß kommunale Auftraggeber wegen ihrer organisatorischen Bedingungen die Regelfrist ohne weiteres überschreiten dürften; vielmehr gilt im Ausgangspunkt die Regelfrist auch für sie."

BGH, Urteil vom 21. November 1991 – VII ZR 203/90 –, BGHZ 116, 149-156, Leitsatz 4: „Die in VOB/A (…) aufgeführte Bindungsfrist (…) ist keine Höchstfrist oder Obergrenze. Längere Bindungsfristen bedürfen lediglich einer hinreichenden Begründung.“

BGH, Urteil vom 21. November 1991 – VII ZR 203/90 –, BGHZ 116, 149-156, Rn 19: „ (…) fallen bei der Gemeinde vor allem und gerade als Zeitfaktor die Beteiligung von ehrenamtlich tätigen, in beschließenden Gremien tagenden Organen der Willensbildung ins Gewicht. Anders als Behörden können solche Gremien nicht ständig präsent sein. Sie können nicht einmal ständig auf Abruf bereit stehen, sind vielmehr weitgehend auf turnusmäßige Sitzungen verwiesen."


Alles Weitere zu Fristen im Vergabeverfahren finden Sie in dem Buch:

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag. 














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 








Dienstag, 8. August 2017

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren


Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag. 














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.


Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.









Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
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Montag, 10. April 2017

Fristen im Vergabeverfahren

Am 27.04.2017 erscheint die nun mittlerweile vierte Auflage des Buchs "Fristen im Vergabeverfahren". Das Standardwerk zum Thema Fristen im Vergabeverfahren ist völlig neu überarbeitet und behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV sowie unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.















Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.
Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.








Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag. 

Mittwoch, 5. April 2017

Fristen im Vergabeverfahren: Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.

Das Standardwerk zum Thema Fristen im Vergabeverfahren ist in der 4. Auflage völlig neu überarbeitet und behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV sowie unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch mehr als 300 Grafiken anschaulich aufbereitet.

Sie erhalten Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich ihre Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen und Rügen, Bindefristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung sowie Fristen von Rahmenvereinbarungen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten.

Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.
Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.








Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag. 



Sonntag, 24. Januar 2016

Fristen im Vergabeverfahren: Von der Angebotsfrist bis zur Zuschlagsfrist


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2016
ca. 400 Seiten  (Hardcover)
Bundesanzeiger Verlag
Erscheint voraussichtlich im 3. Quartal 2016
Subskriptionspreis von 69,- EUR (inkl. MwSt. gilt bis vier Wochen nach Erscheinen des Titels, danach gilt ein Preis von 79,- EUR inkl. MwSt.).

Das Standard-Werk zum Thema Fristen völlig neu überarbeitet. Enthält alle Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016.

Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im "Fristendschungel" der neuen EU-Richtlinien.

Grafiken und Tabellen führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.


Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch Grafiken und Tabellen anschaulich aufbereitet. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur finden Sie sich schnell zurecht. Das Buch behandelt die Fristen bei Vergaben gemäß der EU-Richtlinien 2014/24/EU (die neue „klassische“ Vergaberichtlinie), 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie), 2014/25/EU (Sektoren-Richtlinie) sowie 2009/81/EG (Richtlinie für Verteidigung und Sicherheit) bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht.

Sie erhalten Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich ihre Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen, Bindefristen, Zuschlagsfristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung. Zusätzlich erfahren Sie, welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten.

Behandelt werden alle Verfahren nach den neuen EU-Richtlinien und soweit zutreffend die Vergabearten:
  • öffentliche Ausschreibung,
  • beschränkte Ausschreibung,
  • freihändige Vergabe,
  • offenes Verfahren,
  • nicht offenes Verfahren,
  • Verhandlungsverfahren,
  • wettbewerblicher Dialog
  • Innovationspartnerschaft

Der Subskriptionspreis von 69,- EUR gilt bis vier Wochen nach Erscheinen des Titels. Danach gilt ein Preis von 79,- EUR. Sie können den Titel bereits heute bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger vorbestellen.

Samstag, 30. Mai 2015

Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
742 Seiten, 215 Grafiken, 50 Tabellen
69,00 Euro inkl. MwSt.
3. Aufl. Sept.. 2013

Bestellbar über jede Buchhandlung.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Dass man auch die komplizierten Sachverhalte des Vergaberechts durch Grafiken veranschaulichen und verständlich machen kann, beweist das Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren. Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch 215 Grafiken und 50 Tabellen anschaulich aufbereitet. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur findet man sich in dem 742 Seiten umfassenden Buch sehr schnell zurecht. Das Buch behandelt die Fristen bei Vergaben gemäß VOL/A, VOB/A, SektVO, VOF, VSVgV und gibt Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich deren Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen, Bindefristen, Zuschlagsfristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gemäß VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV und soweit zutreffend die Vergabearten öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren sowie wettbewerblicher Dialog.


Kapitel 1: Einleitung 

Was ist Vergaberecht? -
Auftragsarten -
Die Regeln für die Vergabe -
Die EU-Schwellenwerte -
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vierter Teil -
Die Vergabeverordnung (VgV) -
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) -
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) -
Die Sektorenverordnung (SektVO) - Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) -
Schätzung des Auftragswertes -
Schätzung des Auftragswertes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit -
Schätzung des Auftragswertes für den Sektorenbereich




Kapitel 2: Die Vergabearten 

Offenes Verfahren - Der Ablauf im offenen Verfahren - Nicht offenes Verfahren - Der Ablauf im nicht offenen Verfahren - Gründe für ein nicht offenes Verfahren - Verhandlungsverfahren - Gründe für ein Verhandlungsverfahren - Gründe für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - Wettbewerblicher Dialog - Gründe für einen wettbewerblichen Dialog
Kapitel 3: Fristen und Termine Die Dimension der Zeit - Begriffsdefinition Frist - Fristbeginn - Fristbeginn gemäß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 - Fristbeginn gemäß § 187 BGB - Beispiele - Fristende - Fristende gemäß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 - Fristende gemäß § 188 BGB - Der Einfluß von Sonn- und Feiertagen sowie Sonnabenden auf das Fristende - Beispiele - Das Fristende fällt auf einen Samstag - Das Fristende fällt auf einen Sonntag - Das Fristende fällt auf einen Feiertag - Das Fristende fällt auf einen Werktag - Zusammenfassung Fristberechnung - Begriffsdefinition Termin - Feiertage - Berücksichtigung der Feiertage bei europaweiten Ausschreibungen - Berücksichtigung der Feiertage bei nationalen Ausschreibungen

Kapitel 4: Fristen im Vergabeverfahren 

Veröffentlichungsfrist - Regeln für die Bekanntmachung gemäß VOL/A - Verbindliche Verwendung von Standardformularen - Übermittlung der Bekanntmachung - Frist zur Veröffentlichung - Europaweite Veröffentlichung - Zusätzliche nationale Veröffentlichung - Regeln für die Bekanntmachung gemäß VOB/A - Regeln für die Bekanntmachung gemäß SektVO - Angebotsfrist - Beginn der Angebotsfrist - Ende der Angebotsfrist - Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A - Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A - Rücknahme von Angeboten - Dauer der Angebotsfrist - Angebotsfristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte - Verlängerung der Angebotsfristen - Bearbeitungsfrist - Bearbeitungsfrist ohne Feiertage - Bearbeitungsfrist mit Feiertagen - Frist für Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Angemessene Frist - Mindestfristen für den Teilnahmewettbewerb für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte - Standard-Mindestfristen für den Teilnahmewettbewerb für Vergaben ab Erreichen der Schwellenwerte - Verkürzung der Fristen durch elektronische Übersendung der Bekanntmachung - Verkürzte Fristen durch besondere Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren) - Zusammenfassung - Frist für zusätzliche Auskünfte - Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte - Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen ab Erreichen der Schwellenwerte - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen unterhalb der Schwellenwerte - Bindefrist - Zuschlagsfrist - Die Frist zur Bekanntmachung über die Auftragserteilung - Die Fristen bei Rügen und Nachprüfungen - Entscheidungen der Vergabekammern - Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Rüge - Eine innerhalb von vier Werktagen platzierte Rüge - Erkannte Verfahrensverstöße sind unverzüglich zu rügen - Sofortige Rüge bei unzureichender Vorabinformation - Bereits in der Bekanntmachung erkennbare Vergabeverstöße


Kapitel 5: Informations- und Wartepflicht 

Informationsinhalt - Beispiele - Unwirksamkeit des Vertrages, Informationspflicht unterhalb der Schwellenwerte

Kapitel 6: Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß VOB/A 

 Fristen in der öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A - Ende der Angebotsfrist - Eröffnungstermin - Rücknahme von Angeboten - Zuschlagsfrist - Fristen in der beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A - Fristen bei der freihändigen Vergabe gemäß VOB/A

















Kapitel 7: Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß VOL/A

Für die Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte finden sich in der VOL/A im § 10 die Regelungen zur ausreichenden Bemessung der Fristen.

Kapitel 8: Fristen beim offenen Verfahren 

Fristen beim offenen Verfahren gemäß VOL/A - Fristen beim offenen Verfahren gemäß VOB/A - Fristen beim offenen Verfahren gemäß SektVO - Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOL/A - Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOB/A - Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß SektVO - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen - Fristen für zusätzliche Auskünfte - Verlängerung der Angebotsfristen - Zurückziehen von Angeboten

Kapitel 9: Fristen beim nicht offenen Verfahren 

Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VOL/A - Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VOB/A-EG -
Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VOB/A-VS -
Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VSVgV - Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß SektVO - Frist für den Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren -
Verkürzte Fristen durch besondere Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren) -
Fristen für zusätzliche Auskünfte -
Verlängerung der Angebotsfristen -
Zurückziehen von Angeboten -
 Frist zum Versenden der Unterlagen







Kapitel 10: Fristen beim Verhandlungsverfahren 

Der Ablauf im Verhandlungsverfahren -
Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOL/A - Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A-EG -
Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A-VS -
Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VSVgV - Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß SektVO - Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOF - Frist für den Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Verkürzte Fristen durch besondere Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren) -
Fristen für zusätzliche Auskünfte -
Verlängerung der Angebotsfristen -
Zurückziehen von Angeboten -
Frist zum Versenden der Unterlagen







Kapitel 11: Fristen beim wettbewerblichen Dialog 

Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VOL/A - Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VOB/A-EG - Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VOB/A-VS - Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VSVgV - Frist für den Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Fristen für zusätzliche Auskünfte - Verlängerung der Angebotsfristen - Zurückziehen von Angeboten

Kapitel 12: Beispiele und Tipps für die Praxis 

Der Expressversand, Kurierdienst hat nicht pünktlich abgegeben! - Pünktlich abgegeben? - Pünktlich im Gebäude, aber dennoch zu spät - Abgabe an der Pforte - Abgabe nach Abgabetermin aber vor Öffnung der Angebote - Verlängerung der Angebotsfrist - Die Sommerzeit: 10:00 Uhr MEZ vs 10:00 Uhr MESZ - Angemessene Fristlänge - Wählen Sie eine angemessene Fristlänge - Faire Abgabetermine - Verlängerung der Fristen - Korrekte Berechnung der Fristen - Das Risiko der verspäteten Abgabe (Kurier- und Expressdienste) - Das Risiko der verspäteten Abgabe (der richtige Abgabeort) - Die unverzügliche Rüge - Fristen für zusätzliche Auskünfte

Teil III: Gesetze und Verordnungen 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 186 bis 193 - Richtlinie (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil §§ 97 bis 131 - Vergabeverordnung (VgV) - Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, VOB/A - Sektorenverordnung (SektVO) - Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit - VSVgV - Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) - Gesetze über Feiertage in den 16 Bundesländern

Kapitel 22: Abkürzungen 

Von ABl. (Amtsblatt) bis z. Zt. (zur Zeit).

Kapitel 23: Lexikon 

Akteneinsicht - Amtsblatt der Europäischen Union - Angebotsfrist - Angebotsrücknahme - Angebotsunterlagen - Angebotswertung - Anschreiben - Antrag auf Nachprüfung - Aufhebung der Ausschreibung - Auftragnehmer - Auftragswert - Bearbeitungszeit - Bekanntmachung - Beschränkte Ausschreibung - Bekanntmachung - Bewerber - Bieter - Bindefrist - CPV - de-facto-Vergabe - Dienstleistungsauftrag - Diskriminierungsverbot - Dynamisches Beschaffungssystem - Elektronische Auktion - Eröffnung - EVB-IT - freihändige Vergabe - Frist - Fristberechnung - Fristen - Kaskadenprinzip - Leistungsbeschreibung - Lieferant - Lieferauftrag - Nicht offenes Verfahren - Offenes Verfahren - öffentlicher Auftrag - Präqualifikation - Primärrechtsschutz - Rahmenvereinbarung - Rüge - Rügepflicht - Schwellenwerte - SIMAP - TED - Termin - Transparenz - Unternehmer - Verdingungsordnungen - Verdingungunterlagen - Vergabekammer - Vergaberecht - Vergabeunterlagen - Vergabeverordnung - Verhandlungsverfahren - Veröffentlichungsfrist - VOL/B - Vorinformation - wettbewerblicher Dialog - Wirtschaftsteilnehmer - Zuschlag - Zuschlagsfrist

Kapitel 24: Literaturverzeichnis 


Donnerstag, 9. April 2015

Web-Seminare zum Vergaberecht

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Freitag, 22. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabedokumentation


Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden. Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.

Das Web-Seminar "Vergabedokumentation und Vergabeakte" behandelt die folgenden Aspekte:
  • Grundsatz der Transparenz 
  • Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO 
  • Verpflichtung zur Dokumentation 
  • Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Eigenverantwortlichkeit 
  • Nachträgliche Dokumentation 
  • Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation

Freitag, 29. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen bei Vergabeverfahren 

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Was sind angemessen Bindefristen? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? Welche rechtliche Bedeutung haben die Bindefristen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Freitag, 12. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - EVB-IT 

Für die Vergabe von IT-Leistungen stehen als ergänzende Vertragsbedingungen die "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) zur Verfügung. Je nach Beschaffungsvorgang kommt dabei einer der folgenden Vertragstypen zum Einsatz: EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstvertrag EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B EVB-IT Instandhaltung EVB-IT Pflege EVB-IT Erstellung EVB-IT System EVB-IT Systemlieferung

Freitag, 26. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenverträge im Vergaberecht 

Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden.

Freitag, 10. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen 

 Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen.

Freitag, 17. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen und Rügen 

Zum Thema Bieterfragen und Rügen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden? Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Freitag, 31. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A 

 Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

Freitag, 14. August 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A 

Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

Freitag, 11. September 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Fristverkürzungen im Vergabeverfahren 

Das Web-Seminar beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen im Vergabeverfahren. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: + Wann beginnt die Angebotsfrist? + wann endet die Angebotsfrist? + Wie wird die Dauer berechnet? + Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt? + Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen? Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

Freitag, 2. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien 

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Web-Seminar zeigt: + wie man Ausschreibungen analysiert und die "richtigen" Bieterfragen stellt + wann und wie man rügen sollte + wie man fehlende Eignung durch Nachunternehmer und Bietergemeinschaften ausgleichen kann + wie man Formfehler vermeidet

Freitag, 9. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - EU-weite Ausschreibungen 

 Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.

Freitag, 13. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes 

 Die Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich. Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).

Freitag, 27. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Vergaberechtsreform 2016 

Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.

Mittwoch, 29. Januar 2014

Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen

Die einstündigen Webinare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen, das am Freitag, 7. Feb. 2014, 10:00 Uhr stattfindet, beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bindefristen und gibt Antworten dazu. Im Einzelnen werden behandelt:
  • Die Bedeutung der Bindefristen.
  • Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? 
  • Dürfen die Bindefristen verlängert werden? 
  • Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? 
  • Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? 
  • Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? 
Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:
https://attendee.gotowebinar.com/register/4786549405245336321


Donnerstag, 31. Oktober 2013

Drum prüfe, wer sich ewig bindet - Webseminar zu Bindefristen im Vergaberecht

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am Freitag, 1. Nov 2013, 10:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.

Dienstag, 15. Oktober 2013

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am Freitag, 1. Nov 2013, 10:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.



Montag, 30. September 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen?
Der Vortrag dazu wurde jetzt veröffentlicht und ist auf der Webseite von Fachverlag Thomas Ferber verfügbar.


Dies ist der Vortrag zum Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am 1. Okt 2013, 10:00 MESZ stattfindet. Die Teilnahme am Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Webinar.

Donnerstag, 26. September 2013

Seit heute verfügbar. Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren, 3. Auflage

Seit heute ist der Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren in der dritten Auflage verfügbar. Das Buch wurde komplett überarbeitet und aktualisiert und um den Bereich Verteidigung und Sicherheit ergänzt. Mit 215 Abbildungen und 50 Tabellen werden die vergaberechtlichen Sachverhalte verständlich visualisiert.




Auch die aktuelle dritte Auflage wurde wieder bei TZ-Verlag &  Print GmbH in Roßdorf gedruckt. Die professionelle Beratung im Vorfeld war für die Qualität des Buches und die unkomplizierte und termingerechte Abwicklung bei der Fertigstellung des Buches essentiell.

Bis zum 31. Oktober 2013 gibt es für das Hardcover-Buch einen Einführungspreis (Subskriptionspreis) von 59,90 Euro (inkl. MwSt.). Ab dem 1. November kostet der Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren 69,00 Euro (inkl. MwSt.).


ISBN 978-3-942766-03-6
742 Seiten
215 Abbildungen
50 Tabellen
Hardcover
Erscheinungstermin: 26.09.2013
59,90 Euro (inkl. MwSt.) Subskriptionspreis bis zum 31.10.2013
69,00 Euro (inkl. MwSt.) ab dem  1.11.2013

Bestellbar über Ihre Buchhandlung.

Leseprobe



Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die sich am Verfahren beteiligenden Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen.

Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Fristen haben aufgrund der Formstrenge der  Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristen zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist kann zu einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Eine zu späte Abgabe auch um nur eine Minute führt zwangsläufig zum Ausschluss des Bieters.

In diesem Buch finden Sie alles über Angebotsfristen, Fristen zur Teilnahme, Bewerbungsfristen, Zuschlagsfristen, Bindefristen, Wartefristen, Fristverkürzungen, Fristverlängerungen und vieles mehr. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gemäß VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV und soweit zutreffend die Vergabearten öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung,  freihändige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren sowie wettbewerblicher Dialog.

Leseprobe

Samstag, 21. September 2013

Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? Das Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist, das am 1. Okt 2013, 10:00 MESZ stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Die Teilnahme am Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist ist ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Webseminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefrist / Zuschlagsfrist anmelden.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Webinar.