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Montag, 27. April 2020

ONLINE-Seminar am 08.05.2020 - Bieterfragen - Typische Fehler und deren Vermeidung

Bieterfragen und Rügen stellen regelmäßig sowohl die Bieter als auch die Auftraggeber vor große Herausforderungen. Das Seminar zeigt typische Fehler auf und wie man diese vermeidet.


Inhalte

  • Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen?
  • Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt?
  • Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden?
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
  • Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen?
Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.



Lebendige Schulung statt trockener Theorie


Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis sowie eine anschauliche und realitätsbezogene Darstellung sorgen für eine lebendige und kurzweilige Schulung.
Die umfangreichen Seminarunterlagen als PDF erlauben auch nach dem Seminar einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gesuchten Informationen.

Ihr Referent: Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.) und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht.
Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen.

Donnerstag, 9. April 2020

ONLINE-Seminar am 24.04.2020 - Bieterfragen - Typische Fehler und deren Vermeidung

Bieterfragen und Rügen stellen regelmäßig sowohl die Bieter als auch die Auftraggeber vor große Herausforderungen. Das Seminar zeigt typische Fehler auf und wie man diese vermeidet.


Inhalte

  • Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen?
  • Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt?
  • Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden?
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
  • Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen?
Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.



Lebendige Schulung statt trockener Theorie


Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis sowie eine anschauliche und realitätsbezogene Darstellung sorgen für eine lebendige und kurzweilige Schulung.
Die umfangreichen Seminarunterlagen als PDF erlauben auch nach dem Seminar einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gesuchten Informationen.

Ihr Referent: Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.) und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht.
Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Praxisratgeber Vergaberecht kompakt - Das Gewinnen von öffentlichen Aufträgen

Wie erhalte ich als Unternehmen öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge? Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Auftragswesen engagieren möchten? Wie gewinne ich als Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen?

Das kostenfreie Dokument "Praxisratgeber Vergaberecht kompakt - Das Gewinnen von öffentlichen Aufträgen" zeigt woran Unternehmen bei Ausschreibungen scheitern und wie die richtigen Bieterstrategien über den Erfolg des Angebots entscheiden.



Weitere Details und Praxistipps finden Sie in den Büchern
oder in den Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht
die bundesweit durchgeführt werden.

Donnerstag, 9. April 2015

Web-Seminare zum Vergaberecht

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Freitag, 22. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabedokumentation


Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden. Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.

Das Web-Seminar "Vergabedokumentation und Vergabeakte" behandelt die folgenden Aspekte:
  • Grundsatz der Transparenz 
  • Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO 
  • Verpflichtung zur Dokumentation 
  • Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Eigenverantwortlichkeit 
  • Nachträgliche Dokumentation 
  • Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation

Freitag, 29. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen bei Vergabeverfahren 

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Was sind angemessen Bindefristen? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? Welche rechtliche Bedeutung haben die Bindefristen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Freitag, 12. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - EVB-IT 

Für die Vergabe von IT-Leistungen stehen als ergänzende Vertragsbedingungen die "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) zur Verfügung. Je nach Beschaffungsvorgang kommt dabei einer der folgenden Vertragstypen zum Einsatz: EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstvertrag EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B EVB-IT Instandhaltung EVB-IT Pflege EVB-IT Erstellung EVB-IT System EVB-IT Systemlieferung

Freitag, 26. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenverträge im Vergaberecht 

Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden.

Freitag, 10. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen 

 Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen.

Freitag, 17. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen und Rügen 

Zum Thema Bieterfragen und Rügen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden? Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Freitag, 31. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A 

 Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

Freitag, 14. August 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A 

Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

Freitag, 11. September 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Fristverkürzungen im Vergabeverfahren 

Das Web-Seminar beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen im Vergabeverfahren. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: + Wann beginnt die Angebotsfrist? + wann endet die Angebotsfrist? + Wie wird die Dauer berechnet? + Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt? + Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen? Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

Freitag, 2. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien 

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Web-Seminar zeigt: + wie man Ausschreibungen analysiert und die "richtigen" Bieterfragen stellt + wann und wie man rügen sollte + wie man fehlende Eignung durch Nachunternehmer und Bietergemeinschaften ausgleichen kann + wie man Formfehler vermeidet

Freitag, 9. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - EU-weite Ausschreibungen 

 Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.

Freitag, 13. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes 

 Die Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich. Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).

Freitag, 27. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Vergaberechtsreform 2016 

Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.

Freitag, 13. Februar 2015

Seminar Bieterstrategien im Vergaberecht am 18.03.2015 in Stuttgart

Das Seminar „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Bietern, wie man Ausschreibungsunterlagen richtig analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.


18.03.2015 Stuttgart: Bieterstrategien


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html


http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html


Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Bieterstrategien"  kann ideal mit den Seminaren "Einführung in das Vergaberecht" und "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen" kombiniert werden.




Mittwoch, 21. Januar 2015

Web-Seminar Bieterfragen und Rügen im Vergaberecht am 30.01.2015 10:00 - 11:00 Uhr

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Bieterfragen und Rügen


Zum Thema Bieterfragen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen und Rügen geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar am Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr.


Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Montag, 12. Januar 2015

Web-Seminare - Praxisratgeber Vergaberecht im Februar

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Im Februar 2015 finden die folgenden Seminare statt:

Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht -  Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt, Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen?

Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.
 
Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen

 Bei der Wertung der Angebote bewerten die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

Die Kriterienmüssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.

Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden. Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.

Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Web-Seminar werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.
Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte

Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.






Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung im zur Verfügung. Im Bereich der VOB/A stehen die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung im zur Verfügung.  Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.

Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Donnerstag, 4. Dezember 2014

Bieterstrategien im Vergaberecht - neues Buch aus der Reihe Praxisratgeber Vergaberecht

"Bieterstrategien im Vergaberecht" lautet der Titel meines neusten Buches aus der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht" und erscheint noch in diesem Monat im Bundesanzeiger Verlag. Das Ziel meiner Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ ist es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen.

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Der Praxisratgeber Vergaberecht „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Bietern, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Beispiele und Praxistipps sowie Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden den Praxisratgeber ab. Bewusst sind dabei die Paragrafen der verschiedenen Vergabeordnungen mit aufgeführt und die Entscheidungen und Beschlüsse der Vergabekammern und Vergabesenate zitiert. Denn nur so sieht man, wie das Vergaberecht aktuell gelebt wird und bekommt die Möglichkeit mit Auftraggebern auf Augenhöhe zu diskutieren bzw. Bieterfragen und Rügen fundiert zu formulieren.

Das Buch ist bereits heute über jede Buchhandlung oder auch online bestellbar (z.B. Online Shop des Bundesanzeiger Verlags) und wird aller Wahrscheinlichkeit nach, noch im Dezember ausgeliefert.


Thomas Ferber
Bieterstrategien im Vergaberecht
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0268-5
49,00 Euro inkl. MwSt.

Weitere Informationen unter: http://www.fachverlag-ferber.de/buch-bieterstrategien.html

Mittwoch, 26. November 2014

Web-Seminar Bieterfragen und Rügen

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Das Web-Seminar am 30.01.2015 beschäftigt sich mit dem Thema "Bieterfragen und Rügen".

Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen


Weitere Termine:
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Freitag, 26. September 2014

Web-Seminare zum Vergaberecht - Termine und Themen Oktober 2014 - März 2015

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Termine und Themenübersicht

Oktober 2014
Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts
Fr. 17.10.2014, 14:00 – 15:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Sektorenbereich - SektVO
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOL/A

November2014
Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren gemäß VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen

Dezember 2014
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren

Januar 2015
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte
Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen

Februar 2015
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

März 2015
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht  ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Freitag, 13. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Zum Thema Bieterfragen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen:
  • Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? 
  • Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? 
  • Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? 
  • Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? 
  • Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? 
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden? 


Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu. Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 20.06.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Dienstag, 4. Februar 2014

Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Die einstündigen Webinare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Zum Thema Bieterfragen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?

Das Webinar "Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen", das am Freitag, 21. Februar 2014, 10:00 - 11:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Freitag, 21. Februar 2014, 10:00 - 11:00 MEZ

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:
https://attendee.gotowebinar.com/register/6196113416449462017

Dienstag, 8. Oktober 2013

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte bei Vergabeverfahren.

Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eigehalten werden? Warum überhaupt Bieterfragen? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden. Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen, das am Freitag, 25. Okt 2013, 14:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.

Samstag, 5. Oktober 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen

Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen beschäftigt sich mit den Fristlängen zur Auskunftserteilung für Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte. Behandelt werden dabei die Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV. Der Vortrag erläutert die Details zur Fristberechnung gemäß BGB bzw. EWG/Euratom, gibt Antworten zu Fragen, wenn die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen nicht eingehalten werden kann und schließt mit der Fragestellung der rechtzeitigen angeforderten zusätzlichen Auskünfte.

 Der Vortrag als PDF.

Sonntag, 10. März 2013

Beim Umgang mit Bieterfragen kann einiges schiefgehen!

Beim Umgang mit Bieterfragen bei öffentlichen Ausschreibungen kann einiges schiefgehen! Sowohl auf Auftraggeberseite als auch auf Bieterseite. Ohne böse Absicht kann man als Auftraggeber sehr schnell das Gebot der Gleichbehandlung oder der Transparenz verletzen. Auf Bieterseite kann man durch ungeschickt gestellte Fragen den Mitbewerbern unbeabsichtigt Informationen und damit Wettbewerbsvorteile verschaffen.

In Kooperation mit der Firma dignum bietet der Fachverlag Thomas Ferber ein Seminar zum richtigen Umgang mit Bieterfragen bei öffentlichen Ausschreibungen an, das sich an Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter richtet.

Das Seminar zeigt Auftraggebern den richtigen Umgang mit Bieterfragen, um Gleichbehandlung und Transparenz zu gewährleisten, was man unter allen Umständen beachten sollte, um Zeitverzögerungen, Rügen und spätere Nachprüfungsverfahren zu vermeiden, Strategien für die optimale Beantwortung von Bieterfragen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anfrage- und Antwortenformen und die Umsetzung der Dokumentationspflicht.

Das Seminar zeigt Bietern was und bis wann sie fragen dürfen und sollten, zeigt optimale Fragenstrategien auf, um ihre Position im Vergleich zum Mitbewerb zu stärken und stellt dar welche Rechte ihnen zustehen.


Inhalt
  • Verschiedene Formen der Bieterfragen
  • Anfragenform: telefonisch, mündlich, schriftlich, Fax, elektronisch
  • Form der Auskunftserteilung: telefonisch, mündlich, schriftlich, Fax, elektronisch
  • Dokumentation der Bieterfragen und Antworten
  • Bis wann können Bieterfragen/zusätzliche Auskünfte gestellt werden?
  • Frist zur Beantwortung der Bieterfragen/zusätzliche Auskünfte
  • Wann ist eine Auskunft rechtzeitig erteilt?
  • Gleichbehandlung der Bieter
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter
  • Blick auf die Rechtsprechung


Weitere Informationen zu dem halbtägigen Seminar finden Sie unter dem Link:
http://vergaberecht-schulung.de/seminar-praxisratgeber-vergaberecht-bieterfragen/



Seminartermine
  • 16. April 2013 in Hannover
  • 24. April 2013 in Forst (Baden) - bei Karlsruhe
  • 14. Mai 2013 in Essen


Das Seminar kann auch als In-House-Seminar gebucht werden (In-House-Seminare zum Vergaberecht).

Dienstag, 12. Februar 2013

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Auftraggeber: In diesem Seminar lernen Sie
  • den richtigen Umgang mit Bieterfragen, um Gleichbehandlung und Transparenz zu gewährleisten,
  • was man unter allen Umständen beachten sollte, um Zeitverzögerungen, Rügen und spätere Nachprüfungsverfahren zu vermeiden,
  • Strategien für die optimale Beantwortung von Bieterfragen,
  • die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anfrage- und Antwortenformen
  • die Umsetzung der Dokumentationspflicht

Bieter: In diesem Seminar lernen Sie
  • was und bis wann Sie fragen dürfen und sollten,
  • Ihre Fragenstrategie zu optimieren, um Ihre Position im Vergleich zum Mitbewerb zu stärken,
  • welche Rechte Ihnen auf Antworten zustehen





Inhalt

  • Verschiedene Formen der Bieterfragen
  • Anfragenform: telefonisch, mündlich, schriftlich, Fax, elektronisch
  • Form der Auskunftserteilung: telefonisch, mündlich, schriftlich, Fax, elektronisch
  • Dokumentation der Bieterfragen und Antworten
  • Bis wann können Bieterfragen/zusätzliche Auskünfte gestellt werden?
  • Frist zur Beantwortung der Bieterfragen/zusätzliche Auskünfte
  • Wann ist eine Auskunft rechtzeitig erteilt?
  • Gleichbehandlung der Bieter
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter
  • Blick auf die Rechtsprechung

Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter



Seminartermine

  • 16. April 2013 in Hannover
  • 24. April 2013 in Forst (Baden) - bei Karlsruhe
  • 14. Mai 2013 in Essen

Teilnahmegebühr

475,- Euro zuzüglich MwSt.


Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de.

Anmeldeformular


Weitere Seminare zum Vergaberecht mit ausgesuchten Fachthemen finden Sie auf der Webseite http://vergaberecht-schulung.de/

Siehe auch Blog-Beiträge

Die Beantwortung von Bieterfragen - Gleichbehandlung der Bieter
Vergabeverfahren - Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?
Frist für zusätzliche Auskünfte

Weitere Seminare



Samstag, 6. Oktober 2012

Vergabeverfahren - Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?

Die Frage nach dem rechtzeitigen Erteilen der Auskünfte durch den Auftraggeber bei Vergabeverfahren oberhalb der Schwellenwerte wurde in http://www.fachverlag-ferber.blogspot.de/2012/10/frist-fur-zusatzliche-auskunfte.html  behandelt. In diesem Artikel wird die Frage behandelt bis wann im Vergabeverfahren Bieterfragen gestellt werden können.

In den Vergabeverordnungen findet sich, dass rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über das Vergabeverfahren fristgerecht zu erteilen sind. Beispielhaft sind hier die VOL/A und VOB/A aufgeführt:

§ 12 EG Abs. 8, VOL/A
Die Auftraggeber müssen rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben spätestens 6 Tage, beim nicht offenen Verfahren oder beschleunigten Verhandlungsverfahren spätestens 4 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilen.

§ 12 EG Abs. 7, VOB/A
Rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist allen Bewerbern in gleicher Weise zu erteilen. Bei nicht offenen Verfahren und beschleunigten Verhandlungsverfahren nach § 10 EG Absatz 2 Nummer 6a beträgt diese Frist vier Kalendertage.

Doch was bedeutet rechtzeitig? Horn in Müller/Wrede (Hrsg.). VOL/A Kommentar. 3. Aufl. 2010, §12 EG Rn. 45  hält für den Regelfall von einfach zu beantwortenden Fragen an den Auftraggeber einen Tag vor der Frist für zusätzliche Auskünfte für fristgerecht. D. h. beträgt die Frist für zusätzliche Auskünfte 6 Tage, so könnten  bis spätestens 7 Tage vor dem Abgabetermin Fragen der Bieter beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber hat dann aber nur einen Tag zum beantworten der Bieterfragen.

Fristende für einfach zu beantwortende Fragen
Deshalb hält dagegen von Wietersheim in Ingenstau/Korbion. VOB Kommentar, 17. Auflage 2010, §12a VOB/A Rn. 18 einen Tag vor dem Fristende für Auskünfte für in der Regel nicht mehr ausreichend.

Der Auftraggeber muss die Möglichkeit haben die Fragen fristgerecht beantworten zu können, d.h. letztendlich kommt es also auf den Umfang und die Komplexität der Fragestellungen an. Die Bieter tragen die Verantwortung, die Unterlagen frühzeitig zu prüfen und auftretende Fragen rechtzeitig zu stellen, so dass der Auftraggeber die Möglichkeit bekommt auch komplexe Fragestellungen fristgerecht beantworten zu können. Um unnötige Postlaufzeiten zu vermeiden sollten sowohl die Fragen als auch die Auskünfte elektronisch (E-Mail, Fax, ...) versendet werden.

Eine generelle Frist bis wann die Fragen gestellt werden müssen, lässt sich also nicht nennen, da dies im Einzelfall von der Komplexität und dem Umfang der Frage abhängt.

Haben die Bieter ihre Fragen rechtzeitig gestellt aber der Auftraggeber kann die Auskünfte nicht fristgerecht erteilen, so ist die Angebotsfrist vom Auftraggeber entsprechend zu verlängern. Beispielhaft wird hierzu die VOL/A aufgeführt.

§ 12 EG Abs. 9, VOL/A
Können die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nicht übersandte Vergabeunterlagen erstellt werden oder konnten die Fristen nach Absatz 7 oder 8 nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen entsprechend zu verlängern.

Weiteres über Fristen im Vergabeverfahren vermittelt das eintägige  
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Donnerstag, 23. August 2012

Die Beantwortung von Bieterfragen - Gleichbehandlung der Bieter

Gibt es bei einer öffentlichen Ausschreibung Fragen zu der Ausschreibung bzw. den Ausschreibungsunterlagen, so müssen die Antworten und Auskünfte auf diese Fragen allen Bietern mitgeteilt werden. Dies ergibt sich aus dem Gleichbehandlungsgebot gemäß § 97 GWB. Würden die Fragen eines Bieters nur diesem oder nur einem Teil der Bieter beantwortet werden, so wäre die Chancengleichheit nicht mehr gewahrt. Einzelne Bieter hätten dann einen Informationsvorsprung. Die Namen der Bieter/Bewerber/Anfragenden sind bei der Beantwortung der Fragen geheim zu halten.

Dies ist in den einschlägigen Vergaberechtskommentaren auch sehr detailliert beschrieben. Siehe hierzu:
  • Diehr, § 97 GWB, Rn. 39 in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht Kommentar, Köln 2011
  • Fehling, § 97 GWB, Rn. 81 in Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, Baden-Baden 2011
  • Summa, § 97 GWB, Rn. 53 in Juris Praxiskommentar Vergaberecht, Saarbrücken 2008 
In § 12 Absatz 7 VOB/A steht hierzu: "Erbitten Bewerber zusätzliche sachdienliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen, so sind diese Auskünfte allen Bewerbern unverzüglich in gleicher Weise zu erteilen."

Die in § 17 Nummer 6 Absatz 2 VOL/A (2006) enthaltene Regelung "Werden einem Bewerber wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen seiner Preisermittlung gegeben, so sind sie auch den anderen Bewerbern gleichzeitig mitzuteilen" ist mit der Neufassung der VOL/A 2009 zwar nicht mehr ausdrücklich enthalten, durch die Grundprinzipien von Transparenz und Gleichbehandlung können diese aber abgeleitet werden. Siehe hierzu:

  - Rechten, § 12 Rn. 70 in Kulartz/Marx/Portz/Prieß, Kommentar zu VOL/A, 2011
  - Reichling, § 12 Rn. 9 in Müller-Wrede, VOL/A Kommentar, 2010



Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen
beschäftigt sich detailliert mit dem richtigen Umgang der Bieterfragen bei öffentlichen Ausschreibungen und richtet sich an Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.