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Montag, 27. April 2020

ONLINE-Seminar am 08.05.2020 - Bieterfragen - Typische Fehler und deren Vermeidung

Bieterfragen und Rügen stellen regelmäßig sowohl die Bieter als auch die Auftraggeber vor große Herausforderungen. Das Seminar zeigt typische Fehler auf und wie man diese vermeidet.


Inhalte

  • Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen?
  • Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt?
  • Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden?
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
  • Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen?
Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.



Lebendige Schulung statt trockener Theorie


Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis sowie eine anschauliche und realitätsbezogene Darstellung sorgen für eine lebendige und kurzweilige Schulung.
Die umfangreichen Seminarunterlagen als PDF erlauben auch nach dem Seminar einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gesuchten Informationen.

Ihr Referent: Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.) und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht.
Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen.

Donnerstag, 9. April 2020

ONLINE-Seminar am 24.04.2020 - Bieterfragen - Typische Fehler und deren Vermeidung

Bieterfragen und Rügen stellen regelmäßig sowohl die Bieter als auch die Auftraggeber vor große Herausforderungen. Das Seminar zeigt typische Fehler auf und wie man diese vermeidet.


Inhalte

  • Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen?
  • Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden?
  • Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt?
  • Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden?
  • Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden?
  • Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?
  • Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen?
Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.



Lebendige Schulung statt trockener Theorie


Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis sowie eine anschauliche und realitätsbezogene Darstellung sorgen für eine lebendige und kurzweilige Schulung.
Die umfangreichen Seminarunterlagen als PDF erlauben auch nach dem Seminar einen schnellen und einfachen Zugriff auf die gesuchten Informationen.

Ihr Referent: Thomas Ferber

Diplom-Mathematiker und Wirtschaftsjurist (Master of Laws – LL.M.) und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht.
Autor mehrerer Bücher und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht und regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen.

Dienstag, 31. März 2020

Online-Seminar - Erleichterte Beschaffung in Zeiten der Corona-Krise

Die aktuelle Sicherheitslage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus COVID-19 rechtfertigt, bei vielen (nicht allen) Beschaffungen den Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit zu nutzen. Das Online-Seminar zeigt unter welchen Voraussetzungen dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV), der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO) sowie der freihändigen Vergabe (VOL/A) Anwendung finden dürfen. Das Online-Seminar zeigt auch wie diese Verfahren umgesetzt werden, welche Fristen einzuhalten sind und welche Dokumentationspflichten zu beachten sind.
Als weiteres flexibles Instrument wird außerdem die Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB beleuchtet.




Inhalte
  • Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit
  • Unterschiede zwischen hinreichender Dringlichkeit sowie besondere Dringlichkeit
  • Beschleunigte Vergabeverfahren
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV),
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO)
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit der freihändigen Vergabe (VOL/A)
  • Dokumentationspflichten  bei Anwendung des Ausnahmetatbestands der besonderen Dringlichkeit
  • Umsetzung der beschleunigten Vergabeverfahren
  • Welche Fristen sind zu beachten
  • Statt neuer Ausschreibung: Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB
  • Vergaberechtlichen Erleichterungen der Bundesländer im Rahmen der Corona-Krise
  • Fragen und Antworten

ONLINE-Seminar

Montag, 26. Februar 2018

Mythen im Vergaberecht - Mythos 2: Eine Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte dauert Monate

Eine Ausschreibung oberhalb der EU-Schwellenwerte muss keine Monate dauern. Beim offenen Verfahren beträgt die Regelmindestfrist für die Angebotsfrist 35 Kalendertage und kann durch die folgenden Maßnahmen reduziert werden:

  • Akzeptanz der elektronischen Übermittlung der Angebote
  • hinreichend begründete Dringlichkeit
  • Veröffentlichen einer Vorinformation


Durch eine Vorinformation wird der Markt frühzeitig über die beabsichtigte Beschaffung und das vorgesehene Vergabeverfahren informiert. Interessierte Unternehmen erhalten dadurch bereits sehr frühzeitig wichtige Informationen über beabsichtigte Vergabeverfahren und können sich bereits im Vorfeld auf die Ausschreibung vorbereiten. Dies ist mit ein Grund, warum die Angebotsfrist in diesem Fall von mindestens 35 Kalendertagen auf 15 Kalendertage reduziert werden kann.

Die Entscheidung eine Vorinformation zu einem geplanten Beschaffungsvorgang zu veröffentlichen, liegt im freien Ermessen des Auftraggebers. Eine veröffentlichte Vorinformation begründet keine Verpflichtung für den Auftraggeber die Ausschreibung am Ende wirklich durchzuführen. Eine den Formalien entsprechende veröffentlichte Vorinformation ermöglicht allerdings eine deutliche Verkürzung der Angebotsfrist.

Die Vorinformation muss aber

  • mindestens 35 Kalendertage vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein und
  • höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung zur Veröffentlichung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt worden sein. 

Beispielszenario für ein Vergabeverfahren mit Fristverkürzung durch eine Vorinformation



In diesem Beispiel wird die Regel-Angebotsmindestfrist von 35 Kalendertagen durch eine
Vorinformation auf 15 Kalendertage reduziert. Die Vorinformation muss allerdings mindestens
35 Kalendertage vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an Ted gesendet
worden sein.

Die Ausschreibungsbekanntmachung wird an einem Dienstag an Ted gesendet. Die Angebotsfrist
beginnt am Folgetag (Mittwoch) um 0:00 Uhr. Die in einem strukturierten elektronischen Format übermittelte elektronische Bekanntmachung wird innerhalb von fünf Tagen nach Eingang beim Amt für Veröffentlichungen in Ted (tenders electronic daily) veröffentlicht.  Im Beispiel erfolgt die Veröffentlichung in Ted am Donnerstag (Tag 02).

Die 15 Kalendertage Angebotsfrist enden an einem Dienstag (Tag 15) um 24:00 Uhr. Der
Auftraggeber legt im Beispiel den Abgabetermin (Ende der Angebotsfrist) auf Mittwoch
(Tag 32) 16:00 Uhr.

Beim beschleunigten offenen Verfahren müssen Bieterfragen bis 4 Kalendertage vor dem
Ende der Angebotsfrist beantwortet sein. Unter Berücksichtigung der vier ganzen Tage
(Tag 16, Tag 15, Tag 14, Tag 13) sowie des Wochenendes (Tag 12, Tag 11) ergibt sich als
Fristende zum Beantworten der Bieterfragen ein Freitag (Tag 10).

Für die Wertung der Angebote sind im Beispiel eine Woche vorgesehen. Nach der Auswertung der Angebote darf beim offenen Verfahren nicht gleich der Zuschlag erfolgen. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB muss der öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform informieren.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage (wenn die Information per
Post versendet wird) bzw. 10 Kalendertage (wenn die Information auf elektronischem
Weg, z.B. E-Mail oder Fax) nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Gemäß
§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB beginnt die Frist am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber.

Im Beispiel wird die Information über die Nichtberücksichtigung (Absage-Information) unverzüglich
nach Auswertung der Angebote an einem Freitag (Tag 24) per Fax versendet.
Die Wartefrist beginnt dann am Tag 25, 0:00 Uhr und endet zehn Tage später am Tag 34
um 24:00 Uhr. Der Zuschlag kann dann an Tag 35 erfolgen.


Kann die  Wertung der Angebote in zwei Tagen durchgeführt werden, dann verkürzt sich die Ausschreibungsdauer nochmals deutlich.


Zu beachten bleibt aber immer: Um einen vernünftigen Wettbewerb zu gewährleisten, hat der Auftraggeber aber die Pflicht eine angemessene Angebotsfrist festzusetzen, die für die Komplexität und die Ausarbeitungszeit der Angebote erforderlich ist. Der Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristen und die formale Anwendbarkeit von Fristverkürzungen zurückziehen. Vielmehr muss er unter Berücksichtigung der Komplexität und sonstiger bekannter Randbedingungen wie z. B. Urlaubszeit, Brückentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaffen notwendiger Bescheinigungen etc. eine angemessene Frist bestimmen.


Ergebnis: Der Mythos ist falsch. Eine gut vorbereitete Ausschreibung muss auch oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Monate mehr dauern.

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 


Montag, 19. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 


Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.









Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.



Rezensionen aus früheren Auflagen:

Dr. Wilfried Stüttgen: "Ob Verkäufer oder Einkäufer im Bereich öffentlicher Auftraggeber. Mit dem Buch in Griffweite lässt man sekundenschnell sein Halbwissen hinter sich und findet die exakten Informationen zu den Vergabeverfahren. Die Überschrift "Praxisratgeber" ist vollkommen zutreffend."

Rolf Kosnetzow: "Endlich der richtige Wegweiser durch den Vergaberechts-Dschungel. Ein Praxisratgeber, der seinen Namen wirklich verdient. Für alle, die beruflich mit Ausschreibungs- und Vergaberecht zu tun haben, eine wirkliche Hilfestellung für alle Nicht-Juristen, die schnell und verständlich die passende Information finden müssen. Der Ratgeber ist als gezieltes Nachschlagewerk genauso geeignet wie als umfassendes Werk, um sich mit dieser Materie einmal verständlich auseinanderzusetzen und hilft, sich hiermit einen gewinnbringenden Wissensvorsprung zu verschaffen."

Wolfgang Krause: "In diesem Buch werden auf praktische und sehr übersichtliche Art und Weise Regeln für öffentliche Ausschreibungen erläutert. Schwerpunkt ist der Umgang mit Fristen. Worauf man achten muss, um nicht aufgrund von formalen Mängeln vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Es kann sowohl als "Lehrbuch" für Einsteiger als auch als Nachschlagewerk für "Profis" beim Bearbeiten von öffentlichen Ausschreibungen genutzt werden. Aus meiner Sicht ist es von einem Praktiker für Praktiker geschrieben, leicht zu lesen, gut strukturiert und deckt alle wesentlichen Fragestellungen zum Thema "Fristen" bei öffentlichen Vergabeverfahren ab."

 R. Steyer: "Wer beruflich mit Ausschreibungen zu tun hat, sollte sich unbedingt dieses Nachschlagewerk zulegen. Abgesehen davon, dass man entsprechende Gesetze und Verordnungen direkt zur Hand hat, werden Regelwerke Fristen etc. vom Autor Thomas Ferber in "normalem" Deutsch sehr anschaulich erklärt. So was hatte ich schon lange gesucht, und bin äusserst dankbar, dass ich mich als Nicht-Juristin nun nicht mehr mit grusel-deutsch Gesetzestexten abplagen muss."

Gregor Wolf: "Ein klasse Nachschlagewerk für alle, die sich im öffentlichen Umfeld mit Ein- oder Verkauf beschäftigen. Hier wird anschaulich erklärt, worauf zu achten ist, welche Gründe sich hinter zu setzenden oder gesetzten Fristen verbergen oder auch, warum dies und jenes Bestandteil eines Vergabeverfahrens ist. Meiner Meinung nach unverzichtbar für alle, die sich beruflich mit dem Thema konfrontiert sehen." 

 Martin Ridolfi: "Habe das Buch gelesen, da ich es beruflich benötige. Hier sind die Fristen, deren Interpretation einem oft einen Streich spielen kann eindeutig erklärt. Gerade die Fristen bringen eine Ausschreibung oft zu Fall oder machen diese angreifbar. Ich benutze es jetzt für den täglichen Gebrauch. Es ist gut zu lesen und die Fristen sind auch als Bilder in den einzelnen Vergabeverfahren anschaulich dargestellt. Ich freue mich bereits jetzt auf die nächsten Bücher der Reihe! Ein Muss für Anbieter und Auschreibende!"

Dienstag, 8. August 2017

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren


Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.


Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.









Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag

Montag, 7. August 2017

Ein erfolgreiches Bücherquartett im Vergaberecht

Ein erfolgreiches Bücherquartett im Vergaberecht



Thomas Ferber: Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht

Eine Praxisanleitung


136 Seiten
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0564-8
39,00 Euro inkl. MwSt.
Direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.
 

Der Wegweiser durch den Vergaberechts-Dschungel, um zu einer korrekten und nachvollziehbaren Auftragswertschätzung zu kommen.










Thomas Ferber: Fristen Im Vergabeverfahren

Ab Bekanntmachung bis Zuschlag


544 Seiten, 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
ISBN: 978-3-8462-0560-0
79,00 Euro inkl. MwSt. (Hardcover) 4. vollständig überarbeitete Auflage 2017
Direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch mehr als 300 Grafiken anschaulich aufbereitet.










Thomas Ferber: Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren 

Wie erziele ich ein optimales Zuschlagsergebnis?


458 Seiten (Hardcover)
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0471-9
79,00 Euro inkl. MwSt. (Hardcover)
Direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.
 
Sie entscheiden! Mit keinem anderen Werk lernen Sie, die Zuschlagserteilung optimal zu steuern!











Thomas Ferber: Bieterstrategien im Vergaberecht

Wie erhalte ich öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge?


240 Seiten
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0268-5
49,00 Euro inkl. MwSt.
Direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.

Ihr schneller und erfolgreicher Direkteinstieg in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge.












Thomas Ferber: Fristenposter 

Die wichtigsten Fristen im Vergabeverfahren

Die wichtigsten Fristen in einer übersichtlichen Darstellung als A2-Poster (42,0 x 59,4 cm).
14,80 Euro inkl. MwSt.
Direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.

Montag, 10. April 2017

Fristen im Vergabeverfahren

Am 27.04.2017 erscheint die nun mittlerweile vierte Auflage des Buchs "Fristen im Vergabeverfahren". Das Standardwerk zum Thema Fristen im Vergabeverfahren ist völlig neu überarbeitet und behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV sowie unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.















Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.
Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.








Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag

Mittwoch, 5. April 2017

Fristen im Vergabeverfahren: Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.

Das Standardwerk zum Thema Fristen im Vergabeverfahren ist in der 4. Auflage völlig neu überarbeitet und behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV sowie unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch mehr als 300 Grafiken anschaulich aufbereitet.

Sie erhalten Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich ihre Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen und Rügen, Bindefristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung sowie Fristen von Rahmenvereinbarungen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten.

Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.
Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.








Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
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Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag



Freitag, 20. Mai 2016

Angebotsfristen im offenen Verfahren

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum vom Absenden der Bekanntmachung bis zum Abgabetermin für die Angebote.Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es nicht darauf an, wann die interessierten potenziellen Bieter die Vergabeunterlagen zur Verfügung haben oder wann die interessierten potenziellen Bieter Kenntnis von der Ausschreibung erhalten haben oder wann die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt ist. Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es nur auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung an TED an.

Bei der Angebotsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, sodass Angebote, die nicht bis zum Fristende vorliegen, vom Verfahren auszuschließen sind. Auch eine verspätete Abgabe eines Angebotes um nur eine Minute muss zwangsläufig zum Ausschluss führen.

Bieter gibt sein Angebot nicht persönlich ab 

In vielen Fällen hat der Bieter nicht die Zeit, sein Angebot persönlich beim Auftraggeber abzugeben. Stattdessen nimmt er hierfür einen Expressversand oder einen Kurierdienst in Anspruch. Das funktioniert auch in den allermeisten Fällen und ist auch sinnvoll. Grundsätzlich sollten sich Bieter aber bewusst sein, dass das Risiko des Angebotsausschlusses durch eine verspätete Anlieferung ihrer Angebotsunterlagen bei ihnen liegt.

Abgabe durch die elektronische Vergabe 

Sind diese Probleme mit der elektronischen Vergabe vorbei? Ein klares Jein! Zwar fallen die Probleme mit dem physischen Transportweg weg, dafür kann es aber zu Problemen mit Computern/Software bzw. mit der Datenübertragung bei der elektronischen Vergabe kommen. Eine Abgabe des Angebots in der letzten Minute bleibt folglich weiterhin ein Risiko!

Standard-Mindestangebotsfrist im offenen Verfahren 

Durch die Vergaberechtsreform 2016 wurde die Standard-Mindestfrist beim offenen Verfahren von früher 52 Kalendertagen auf 35 Kalendertage reduziert.

Die deutliche Verkürzung der Standard-Mindestfrist hat ihren Grund darin, dass die Übermittlung der Bekanntmachung der Ausschreibung an TED nur noch elektronisch erfolgen kann und die Vergabeunterlagen vom Auftraggeber unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Verkürzung der Angebotsfrist im offenen Verfahren 

Durch weitere geeignete Maßnahmen kann der Auftraggeber die Angebotsfrist sogar bis auf 15 Kalendertage reduzieren.
  • Akzeptiert der Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote, dann kann die Angebotsfrist um weitere fünf Kalendertage verkürzt werden. 
  • Durch eine Vorinformation über das beabsichtigte Vergabeverfahren kann die Angebotsfrist deutlich auf 15 Kalendertage verkürzt werden. Die Vorinformation muss aber mindestens 35 Kalendertage und höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an das Amtsblatt der EU versandt worden sein. 
  • Auch beim Vorliegen einer hinreichend begründeten Dringlichkeit kann die Angebotsfrist beim offenen Verfahren bis auf 15 Kalendertage reduziert werden.



Verlängerung der Angebotsfrist 

Können die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nicht übersandte Vergabeunterlagen erstellt werden oder konnte die Frist zum Versenden der Unterlagen bzw. die Frist zur Auskunftserteilung nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen entsprechend zu verlängern.

Nimmt der Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vor, dann muss er den Bietern die Möglichkeit geben, die notwendigen Änderungen in deren Angeboten umsetzen zu können. Dafür ist immer eine ausreichende Fristverlängerung notwendig.

Können die Vergabeunterlagen vom Auftraggeber ausnahmsweise nicht uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar zur Verfügung gestellt werden, dann muss die Angebotsfrist um fünf Tage verlängert werden.

Faire Fristen 

Um einen vernünftigen Wettbewerb zu gewährleisten, hat der Auftraggeber aber die Pflicht, eine angemessene Angebotsfrist festzusetzen, die für die Komplexität angemessen und für die Ausarbeitungszeit der Angebote erforderlich ist. Der Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristen zurückziehen. Vielmehr muss er unter Berücksichtigung der Komplexität und sonstiger bekannter Randbedingungen, wie z. B. Urlaubszeit, Brückentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaffen notwendiger Bescheinigungen, eine angemessene Frist bestimmen.

Eine zu kurz gewählte Angebots- oder Bewerbungsfrist (beim Teilnahmewettbewerb) schränkt den Wettbewerb unnötig stark ein und erhöht zwangsläufig die Preise. Zu kurze Fristen schrecken zum einen potenzielle Anbieter ab und erhöhen andererseits die Preiskalkulationen, da die Anbieter durch die Kürze der Zeit nicht detailliert genug kalkulieren können und Risikozuschläge mit aufnehmen müssen.

Fazit 

Der Schrecken der ewigen Fristen bei europaweiten Ausschreibungen existiert nach der Vergaberechtsreform nicht mehr. Die Standard-Mindestfrist von 35 Kalendertagen, die unter Verwendung einer Vorinformation bis auf 15 Kalendertage verkürzt werden kann, macht das offene Verfahren zu einem der schnellsten Vergabearten. Grundsätzlich muss die Frist aber angemessen sein.

Der in der aktuellen Ausgabe (2/16) der Zeitschrift Vergabe Fokus erschienene Aufsatz "Angebotsfristen im offenen Verfahren" beschäftigt sich ausführlich mit den Angebotsfristen im offenen Verfahren und zeigt, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Des Weiteren werden die Möglichkeiten von Fristverkürzungen und die Regeln zum Verlängern der Angebotsfristen behandelt.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Für alle, die die wichtigsten Fristen im Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 im Überblick haben möchten, empfiehlt sich das Fristenposter.


Das Fristenposter zeigt übersichtlich:
  • Angebotsfristen im offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzung
  • Teilnahmefristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im wettbewerblichen Dialog
  • Teilnahmefristen bei der Innovationspartnerschaft
  • Teilnahmefristen bei Konzessionsvergaben

Dabei werden soweit zutreffend die Vergabeverordnungen VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und  KonzVgV behandelt.

Größe: DIN A2, 42,0 x 59,4 cm
hochwertiges Material (250g Bilderdruckpapier) 
€ 14,80 inkl. MwSt.
Bundesanzeiger Verlag

Sie können das Poster direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.

Dienstag, 19. April 2016

Vergaberechtsreform 2016: Die wichtigsten Fristen im Vergaberecht im Überblick

Die wichtigsten Fristen im Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 im Überblick.



Das Fristenposter zeigt übersichtlich:
  • Angebotsfristen im offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzung
  • Teilnahmefristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im wettbewerblichen Dialog
  • Teilnahmefristen bei der Innovationspartnerschaft
  • Teilnahmefristen bei Konzessionsvergaben

Dabei werden soweit zutreffend die Vergabeverordnungen VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und  KonzVgV behandelt.

Größe: DIN A2, 42,0 x 59,4 cm
hochwertiges Material (250g Bilderdruckpapier) 
€ 14,80 inkl. MwSt.
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Sonntag, 17. April 2016

Die neuen Angebotsfristen im offenen Verfahren

Mit der Vergaberechtsreform 2016, die zum 18. April 2016 in Kraft tritt, findet die umfangreichste Reform und Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre statt, und diese bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen.

Die inhaltlichen Änderungen der Vergaberechtsreform 2016 betreffen auch die Fristen im Vergabeverfahren. Z. B. hat sich beim offenen Verfahren die Standard-Mindestfrist von früher 52 Kalendertagen auf 35 Kalendertage reduziert. Durch weitere geeignete Maßnahmen kann der Auftraggeber die Angebotsfrist bis auf 15 Kalendertage reduzieren.



Der in der aktuellen Ausgabe (2/16) der Zeitschrift Vergabe Fokus erschienene Aufsatz "Angebotsfristen im offenen Verfahren" beschäftigt sich ausführlich mit den Angebotsfristen im offenen Verfahren und zeigt, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Des Weiteren werden die Möglichkeiten von Fristverkürzungen und die Regeln zum Verlängern der Angebotsfristen behandelt.

Fristenposter

Für alle, die die wichtigsten Fristen im Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 im Überblick haben möchten, empfiehlt sich das Fristenposter.


Das Fristenposter zeigt übersichtlich:
  • Angebotsfristen im offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzung
  • Teilnahmefristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im wettbewerblichen Dialog
  • Teilnahmefristen bei der Innovationspartnerschaft
  • Teilnahmefristen bei Konzessionsvergaben

Dabei werden soweit zutreffend die Vergabeverordnungen VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und  KonzVgV behandelt.

Größe: DIN A2, 42,0 x 59,4 cm
hochwertiges Material (250g Bilderdruckpapier) 
€ 14,80 inkl. MwSt.
Erscheinungstermin: 04.04.2016
Bundesanzeiger Verlag

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Sonntag, 10. April 2016

Vergaberechtsreform 2016

Nachdem der Bundesrat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 beschlossen hat der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO) zuzustimmen, tritt das neue Regelwerk am 18.04.2016 in Kraft.
Damit findet die umfangreichste Reform und Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre statt, und diese bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen.

Seminare Praxisratgeber Vergaberecht

Der Inhalt der Seminare aus der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht" wurde bereits angepasst. In allen Vergaberechtsseminaren aus der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht" wird bereits das neue Vergaberecht behandelt. Das gesamte Seminarprogramm bis März 2017 finden Sie im aktuellen Seminarkatalog, den Sie elektronisch als PDF direkt herunterladen
(www.praxisratgeber-vergaberecht.de/assets/seminarprogramm2016-v12b.pdf )
oder als gedrucktes Exemplar kostenfrei bestellen können. Dazu senden Sie einfach eine kurze Email mit Ihrer Postanschrift und dem Betreff Seminarkatalogbestellung an kontakt@praxisratgeber-vergaberecht.de



Buch "Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht"

Pünktlich zum Inkrafttretten der Vergaberechtsreform erscheint am 18.04.2016 das Buch "Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht".

Thomas Ferber
Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0564-8
ca. 130 Seiten 
39,00 Euro inkl. MwSt.
erscheint voraussichtlich am 18. April 2016

Weitere Informationen unter:
 www.praxisratgeber-vergaberecht.de/auftragswert.html


Buch "Fristen im Vergabeverfahren"

Im Sommer erscheint das Standard-Werk zum Thema Fristen im Vergabefahren umfassend überarbeitet mit der 4. Auflage im Bundesanzeiger Verlag und enthält alle Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016. Die praxiserprobte Struktur mit vielen Grafiken und Tabellen führt Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema und ermöglicht Ihnen den schnellen Durchblick im "Paragraphen-Dschungel".

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4. vollständig überarbeitete Auflage 2016
ca. 400 Seiten  (Hardcover)
Bundesanzeiger Verlag
Erscheint voraussichtlich 07/2016
Subskriptionspreis von 69,- EUR (inkl. MwSt. gilt bis vier Wochen nach Erscheinen des Titels, danach gilt ein Preis von 79,- EUR inkl. MwSt.).
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/fristen-4.aufl.html


Fristenposter

Bereits heute erhältlich ist das Fristeposter mit dem Überblick zu den wichtigsten Fristen im Vergabeverfahren nach der Vergaberechtsreform 2016.

Fristenposter14,80 Euro inkl. MwSt.
Bundesanzeiger Verlag
Größe: DIN A2, 42,0 cm x 59,4 cm
hochwertiges Material (250g Bilderdruckpapier)
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/fristenposter.html