Posts mit dem Label Veröffentlichungsfrist werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Veröffentlichungsfrist werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 23. Mai 2013

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Für das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren  am Dienstag, 11. Juni  in Darmstadt gibt es noch wenige freie Plätze.



Die Fristen in Vergabeverfahren sind eines der Themen, deren strikte Einhaltung für Bieter und Vergabestelle zentrale Bedeutung haben.
Das Seminar beschäftigt sich detailliert mit den Fristen bei Vergabeverfahren, behandelt die Fristen gemäß GWB, VgV, VOB/A, VOL/A sowie SektVO und VSVgV. Es werden die Fristen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte (Verhandlungsverfahren, Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Wettbewerblicher Dialog) und unterhalb der EU-Schwellenwerte (Freihändige Vergabe, Beschränkte Ausschreibung, Öffentliche Ausschreibung) behandelt.
Im Detail werden die Fristen für die verschiedenen Verfahren besprochen und Tipps für die Vergabeverfahren aus Sicht der Vergabestelle und aus Sicht der Bieter gegeben.

Sie lernen: Fristen und Termine, Fristbeginn und Fristende, Fristberechnung, Veröffentlichungsfrist, Angebotsfrist, Fristen für Teilnahmeantrag, Frist für zusätzliche Auskünfte, Frist zur Versendung der Vergabeunterlagen, Bindefrist, Zuschlagsfrist, Frist zur Bekanntmachung der Auftragserteilung, Fristen bei Rügen und Nachprüfungen, Fristverkürzungen, Fristverlängerungen, ... .

Ort

Das Seminar findet im Top Tagungszentrum in Darmstadt statt. Das Tagungszentrum befindet sich in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt und ist sowohl mit dem Auto als auch mit der Buslinie K vom Darmstädter Hauptbahnhof sehr gut erreichbar.



Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.

Teilnahmegebühr

950,- Euro zuzüglich MwSt.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de.

Anmeldeformular


Weitere Seminare zum Vergaberecht mit ausgesuchten Fachthemen finden Sie auf der Webseite http://vergaberecht-schulung.de/

Siehe auch Blog-Beiträge

Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOL/A
Angebotsfrist - Beginn und Ende
Bindefrist / Zuschlagsfrist
Fristen bei der Informations- und Wartepflicht - Teil II
Fristen bei der Informations- und Wartepflicht
Vergaberecht - Terminsetzung für die Anforderung der Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren - Frist zum Versenden der Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren - Bis wann können Bieterfragen gestellt werden?
Frist für zusätzliche Auskünfte
Abgabetermin
Veröffentlichungsfrist
Fristen und Termine im Vergaberecht

Samstag, 29. September 2012

Veröffentlichungsfrist

Bei der Veröffentlichungsfrist handelt es sich um die Frist nach Absenden der Vergabebekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft bis zur Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

Der Auftraggeber muss seine beabsichtigte Auftragsvergabe (bei prognostizierten Auftragswerten ab oder oberhalb der Schwellenwerte) durch eine europaweite Veröffentlichung bekanntmachen.

Die Frist zur Veröffentlichung hängt von der Übermittlungsart ab.
Wird die Bekanntmachung elektronisch übermittelt mittels

dann muss die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S) innerhalb von fünf Tagen erfolgt sein. Bei nicht elektronisch erstellten und übersandten Bekannt-machungen verlängert sich die Frist zur Veröffentlichung auf 12 Tage.

Bei nichtelektronischer Übersendung der Bekanntmachung


Veröffentlichungsfrist bei nichtelektronischer Übersendung der Bekanntmachung



Bei elektronischer Übersendung der Bekanntmachung


Veröffentlichungsfrist bei elektronischer Übersendung der Bekanntmachung


Nachdem die Bekanntmachung an  das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft übertragen wurde, werden in einem ersten Schritt die Pflichtangaben  einer allgemeinen Prüfung unterzogen. 

Nach der erfolgreichen Prüfung wird die Bekanntmachung durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft innerhalb der vorgegebenen Frist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Wichtig für die Fristberechnung: Der Tag der Absendung wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt. Die Frist beginnt um 0:00 Uhr des Folgetages und endet mit Ablauf der letzten Stunde des letzten Tages der Frist, das heißt am letzten Tag um 24:00 Uhr.



Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist

Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist
Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr. Bei elektronischer Übermittlung der Bekanntmachung beträgt die Veröffentlichungsfrist fünf Tage und beginnt wie die Angebotsfrist am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr.

Weiteres über Fristen im Vergabeverfahren vermittelt das eintägige 
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren.