Posts mit dem Label EU-Schwellenwert werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label EU-Schwellenwert werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 18. April 2017

Die Schätzung des Auftragswerts

Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Der geschätzte Auftragswert dient außerdem haushaltsrechtlich der Mittel-/Budgetreservierung bzw. Mittel-/Budgetbeantragung. Auch im Falle einer durch den Auftraggeber vorgenommenen Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann der Auftragswert von essenzieller Bedeutung sein. Denn wird die Aufhebung damit begründet, dass kein wirtschaftliches Ergebnis vorliegt, muss dies auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes basieren.

Der Aufsatz "Die Schätzung des Auftragswerts" geht auf die Regeln zur Schätzung des Auftragswerts ein, gibt Praxishinweise wie man nach objektiven Kriterien und Marktlage eine solide Schätzung vornimmt und zeigt die Folgen von fehlerhaften Schäzungen auf.



Der Aufsatz ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift VergabeFokus 2/2017, S. 15 - 22 erschienen.

Dienstag, 19. April 2016

Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht

Pünktlich zum Termin der Vergaberechtsreform 2016 ist am 18.04.2016 das neue Buch "Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht" erschienen.

Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Der geschätzte Auftragswert dient außerdem haushaltsrechtlich der Mittel-/Budgetreservierung bzw. Mittel-/Budgetbeantragung.

Auch im Falle einer durch den Auftraggeber vorgenommenen Aufhebung eines Vergabeverfahrens kann der Auftragswert von essenzieller Bedeutung sein. Denn wird die Aufhebung damit begründet, dass kein wirtschaftliches Ergebnis vorliegt, muss dies auf einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswertes basieren. Umso wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes, die auch in der Vergabeakte dokumentiert werden muss.

Bei der Schätzung des Auftragswertes geht es um eine Prognose, zu welchem Preis die in den Vergabeunterlagen beschriebene Leistung voraussichtlich unter Wettbewerbsbedingungen beschafft werden kann. Die Schätzung wird dabei in der Regel vom Ausschreibungsergebnis abweichen, da eine Schätzung immer nur eine genäherte Bestimmung darstellen kann. Wurde die Schätzung ordnungsgemäß durchgeführt, d.h.
  • es wurde eine korrekte Bedarfsermittlung durchgeführt,
  • die Schätzung basiert auf soliden Grunddaten,
  • es wurden die Regeln zum Schätzen des Auftragswertes eingehalten und
  • das Ganze wurde dokumentiert,
dann liegt in der Regel keine fehlerhafte Schätzung vor, auch wenn die abgegebenen Angebote zu einem anderen Ergebnis kommen.

Wie eine Schätzung durchzuführen ist, welche Informationsquellen als Datenbasis für die Schätzung genutzt werden können und sollten sowie welche vergaberechtlichen Regeln gelten, erfahren Sie in dem neuen Buch "Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes".


Thomas Ferber
Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht 
136 Seiten
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0564-8
39,00 Euro inkl. MwSt.
Erscheinungstermin: 18.04.2016
Sie können das Buch direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.



Donnerstag, 11. Februar 2016

Seminar Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht am 15.03.2016 in Berlin

Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.



Das Seminar Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes geht auf die Besonderheiten und die Methoden der Schätzung des Auftragswertes ein:
  • Bedeutung der EU-Schwellenwerte, die Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie die Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen und Liefer-/ Dienstleistungen
  • Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte 
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands als Bauleistung, Lieferleistung oder Dienstleistung
  • Methoden zum Schätzen des Auftragswertes
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes 
  • Anforderungen an eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung 
  • Auftragswert bei Bauleistungen 
  • Auftragswert bei Lieferleistungen 
  • Auftragswert bei Dienstleistungen 
  • Auftragswert bei freiberuflichen Leistungen 
  • Auftragswert bei Auslobungsverfahren 
  • Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen 
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen, Vertragsverlängerungen 
  •  Lose, unabhängige Aufträge, zusammenhängende Aufträge 
  • Auftragswert bei Losen Laufzeitbetrachtung von Verträgen, Aufträge mit bestimmten und unbestimmten Laufzeiten 
  • Funktionale Zusammenhänge vs. nichtfunktionale Zusammenhänge 
  • Auftragswert bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen 
  • Bagatellklausel (20%-Regel) 
  • Dokumentationspflicht 
  • Folgen mangelhafter, fehlerhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes 

Seminartermine


Buch Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht


Thomas Ferber
Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht
ca. 120 Seiten, 39,00 Euro inkl. MwSt.
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0564-8
4. Quartal 2015


Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Der Titel „Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht“ ist der Wegweiser durch den Vergaberechts-Dschungel, um zu einer korrekten und nachvollziehbaren Auftragswertschätzung zu kommen.



Sie können das Buch bereits heute beim Bundesanzeiger Verlag vorbestellen. 

Freitag, 22. Mai 2015

Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht


ISBN 978-3-8462-0564-8
4. Quartal 2015
ca. 120 Seiten
39,00 Euro inkl. MwSt.

Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Der Titel „Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht“ ist der Wegweiser durch den Vergaberechts-Dschungel, um zu einer korrekten und nachvollziehbaren Auftragswertschätzung zu kommen.










Der Titel beinhaltet die praktische Bestimmung von Schwellen- und Auftragswerten. Was auf den ersten Blick relativ trivial klingt, ist in der Praxis mehr als komplex. Da die EU-Schwellenwerte von Bauaufträgen und Liefer-/Dienstleistungen unterschiedlich hoch sind, ist die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes von besonderer Wichtigkeit. Eine falsche Einordnung einer Ausschreibung als Bauauftrag obwohl der Auftragsgegenstand richtigerweise als Liefer- / Dienstleistung mit einzuordnen gewesen wäre, kann aufgrund des unterschiedlichen Schwellenwerts schwerwiegende Konsequenzen im Vergabeverfahren haben. Sind im Auftrag Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen vorgesehen, so müssen auch diese berücksichtigt werden. Ebenso stellt sich sehr oft die Frage, ob Aufträge abhängig oder unabhängig voneinander zu betrachten sind.

Das Buch „Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht“ geht auf die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswerts ein und bereitet die Aspekte zu diesem Thema durch eine Vielzahl an Grafiken und Tabellen anschaulich auf. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur findet man sich in dem Titel sehr schnell zurecht.

Inhalt 
  • Bedeutung der EU-Schwellenwerte, die Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie die Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen und Liefer-/ Dienstleistungen
  • Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands als Bauleistung, Lieferleistung oder Dienstleistung
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
  • Anforderungen an eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzungv Auftragswert bei Bauleistungen
  • Auftragswert bei Lieferleistungen
  • Auftragswert bei Dienstleistungen
  • Auftragswert bei freiberuflichen Leistungen
  • Auftragswert bei Auslobungsverfahren
  • Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen, Vertragsverlängerungen
  • Lose, unabhängige Aufträge, zusammenhängende Aufträge
  • Auftragswert bei Losen
  • Laufzeitbetrachtung von Verträgen, Aufträge mit bestimmten und unbestimmten Laufzeiten
  • Funktionale Zusammenhänge vs. nichtfunktionale Zusammenhänge
  • Auftragswert bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen
  • Bagatellklausel (20%-Regel)
  • Dokumentationspflicht
  • Folgen mangelhafter, fehlerhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
 Sie können bereits heute das Buch direkt beim Bundesanzeiger Verlag vorbestellen.

Sonntag, 18. Januar 2015

Beim Schätzen des Auftragswerts bei öffentlichen Ausschreibungen kann einiges schiefgehen!

Beim Schätzen des Auftragswertes - Schwellenwertberechnung - bei öffentlichen Ausschreibungen kann einiges schiefgehen! Die sorgfältige, objektive, realistische und nachvollziehbare Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Doch sind bei der Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) einige Besonderheiten zu beachten.

Einige Beispiele dazu:
  • Da die Schwellenwerte von Bauaufträgen und Liefer-/Dienstleistungen unterschiedlich hoch sind, ist die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes von besonderer Wichtigkeit. Eine falsche Einordnung einer Ausschreibung als Bauauftrag mit einem aktuellen Schwellenwert von 5.186.000 Euro obwohl der Auftragsgegenstand richtigerweise als Liefer- / Dienstleistung mit einem Schwellenwert von 207.000 Euro einzuordnen gewesen wäre, kann schwerwiegende Konsequenzen im Vergabeverfahren haben (Schwellenwertberechnung - Bauauftrag oder Lieferauftrag?).
  • Sind im Auftrag Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen vorgesehen, so ist der voraussichtliche Auftragswert aufgrund des größtmöglichen Auftragswertes unter Einbeziehung der Optionsrechte zu schätzen (Schwellenwertberechnung - Optionen, Vertragsverlängerungen und Eventualpositionen).
  • Mehrere Aufträge werden vom Auftraggeber unabhängig voneinander unterhalb des Schwellenwertes ausgeschrieben obwohl die Aufträge funktional zusammengehören und als Gesamtauftrag betrachtet werden müssten.

Das Seminar "Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswerts" geht auf die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswerts ein.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Die neuen Schwellenwerte und ihre Bedeutung
  • Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
  • Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswerts (sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung, fehlerhafte Schätzungen, auftragsbezogene Regeln der Schätzung, objektive Kriterien)
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
  • Unabhängige Aufträge versus Lose
  • Dokumentationspflicht
  • Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswerts
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter

Seminartermine


Montag, 6. Januar 2014

Seminar Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes am 22. Januar 2014 in Darmstadt

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Doch sind bei der Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) einige Besonderheiten zu beachten.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes geht auf diese Besonderheiten ein und behandelt im Einzelnen:
  • Die Schwellenwerte seit 1.1.2014
  • Bedeutung der Schwellenwerte, GPA
  • Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
  • Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
  • sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung
  • fehlerhafte Schätzungen
  • auftragsbezogene Regeln der Schätzung
  • objektive Kriterien
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
  • Unabhängige Aufträge versus Lose
  • Dokumentationspflicht
  • Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter
  • Blick auf die Rechtsprechung


Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter.

Seminartermine

Der nächste Seminartermin findet am 22. Januar 2014 in Darmstadt im Top Tagungszentrum in Darmstadt statt. Das Tagungszentrum befindet sich in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt und ist sowohl mit dem Auto als auch mit der Buslinie K vom Darmstädter Hauptbahnhof sehr gut erreichbar.

Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 16:00 Uhr geplant.

09:00 - 09:30 Uhr   Registrierung + Kaffee  
09:30 - 12:30 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause  
12:30 - 13:30 Uhr   Mittagspause  
13:30 - 16:00 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause

Teilnahmegebühr

 590,- Euro zuzüglich MwSt.

Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-schwellenwerte.html

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de

Freitag, 3. Januar 2014

Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte erhöht.

Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 207.000 Euro erhöht.



Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 134.000 Euro erhöht.



Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.



Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.

Schwellenwerte für den Bereich Verteidigung und Sicherheit ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf 414.000 Euro erhöht.





Schwellenwerte im Sektorenbereich ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich auf 414.000 Euro erhöht.




Schwellenwert für Bauleistungen ab 1.1.2014

Die EU-Schwellenwerte werden von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die Schwellenwerte erhöht. Für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro.


Bauleistungen, die nicht im Sektorenbereich oder im Bereich Verteidigung und Sicherheit ausgeschrieben werden:


Bauleistungen im Sektorenbereich:


Bauleistungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit:




Sonntag, 15. Dezember 2013

Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2014

Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2014 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember (L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für  Auftragsvergabeverfahren). Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 414.000 Euro 
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 414.000 Euro
  • für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 Euro 
  • für Bauleistungen: 5.186.000 Euro


Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß § 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.

Durch die mittlerweile  vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich.

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren, denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten:
  • Die neuen Schwellenwerte 
  • Bedeutung der Schwellenwerte 
  • Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte 
  • Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte 
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes 
  • sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung 
  • fehlerhafte Schätzungen 
  • auftragsbezogene Regeln der Schätzung 
  • objektive Kriterien 
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands 
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen 
  • Unabhängige Aufträge versus Lose 
  • Dokumentationspflicht 
  • Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes 
  • Strategien für Auftraggeber und Bieter 
  • Blick auf die Rechtsprechung

Sonntag, 6. Oktober 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.
Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.

Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).


Der Vortrag als PDF.