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Sonntag, 13. Mai 2018

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 05.06. - 07.06.2018 in Hamburg

Vom 05.06. - 07.06.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in Hamburg statt.

05.06.2018 Einführung in das Vergaberecht
06.06.2018 Angebotsprüfung und -wertung
07.06.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 05.06. - 07.06.2018 in Hamburg im Hotel Le Méridien Hamburg statt.


Das Hotel Le Méridien Hamburg liegt im Viertel St. Georg am Ufer der Außenalster und ist nur ca. 10 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt.

05.06.2018 Einführung in das Vergaberecht


06.06.2018 Angebotsprüfung und -wertung


07.06.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Dienstag, 20. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 05.06. - 07.06.2018 in Hamburg

Vom 05.06. - 07.06.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in Hamburg statt.

05.06.2018 Einführung in das Vergaberecht
06.06.2018 Angebotsprüfung und -wertung
07.06.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 05.06. - 07.06.2018 in Hamburg im Hotel Le Méridien Hamburg statt.


Das Hotel Le Méridien Hamburg liegt im Viertel St. Georg am Ufer der Außenalster und ist nur ca. 10 Minuten zu Fuß vom Hauptbahnhof entfernt.

05.06.2018 Einführung in das Vergaberecht


06.06.2018 Angebotsprüfung und -wertung


07.06.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 27.02. - 01.03.2018 in München

Vom 27.02. - 01.03.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in München statt.

27.02.2018 Einführung in das Vergaberecht
28.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung
01.03.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 27.02. - 01.03.2018 in München im Hotel Le Méridien München statt.


Das Hotel liegt zentral direkt gegenüber vom Münchener Hauptbahnhof und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.


27.02.2018 Einführung in das Vergaberecht


28.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung


01.03.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Montag, 19. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht Seminare vom 20.02. - 22.02.2018 in Leipzig

Vom 20.02. - 22.02.2018 finden drei Seminare aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht in Leipzig statt.

20.02.2018 Einführung in das Vergaberecht
21.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung
22.02.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Seminarort:
Die Seminare finden vom 20.02. - 22.02.2018 in Leipzig im Hotel The Westin Leipzig statt.


Das Hotel liegt zentral in der Nähe des Leipziger Hauptbahnhofs und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.

20.02.2018 Einführung in das Vergaberecht


21.02.2018 Angebotsprüfung und -wertung


22.02.2018 Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.

Anmeldung



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Donnerstag, 15. Februar 2018

Vergaberecht - Veröffentlichung der Bewertungsmethode

Würde man einen Wettbewerb im Bogenschießen, bei dem die Zielkreise erst eingesetzt werden, nachdem die Pfeile geschossen wurden als fair ansehen? Oder würde man einen Wettbewerb im Bogenschießen, bei dem die Zielkreise nur sehr unscharf durch Nebel fast verborgen sind als fair ansehen? Würden bei einem solchen Wettbewerb die Grundsätze von Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb gelten? Sicherlich nein!

Ein solcher Wettbewerb im Bogenschießen ist analog übertragbar auf ein Vergabeverfahren, bei dem die Angebote der Bieter die Pfeile sind und die Zielkreise die Zuschlagsbewertung. Umso mehr verwundert es, das immer wieder die Ansicht vertreten wird, dass die Bewertungsmethode (Zuschlagsformel) sowie die Notenskala nicht vorab veröffentlicht werden müssten und dass Notenskalen und Zuschlagsformeln keinen Einfluss auf das Zuschlagsergebnis hätten.

Nach Ansicht des EuGH ist eine Veröffentlichung der Bewertungsmethode nicht zwingend vorgeschrieben (EuGH, Urteil v. 14.7.2016 - Rs. C-6/15). Allerdings schränkt der EuGH dies auf Fälle ein, in denen die Wahl der Bewertungsmethode keinen Einfluss auf die Gewichtung der Zuschlagskriterien hat.

Wie der Autor allerdings zeigen konnte (Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung; Mathematische Modelle zur Angebotswertung im Vergaberecht), hängt die wahre Gewichtung aber von der Zuschlagsformel einer Bewertungsmethode ab. Mithin hat die Wahl der Bewertungsmethode grundsätzlich einen Einfluss auf die Gewichtung. Öffentliche Auftraggeber sind deshalb im Ergebnis gut beraten, die Bewertungsmethode mit den Ausschreibungsunterlagen zu veröffentlichen.
  1. Ferber, Mathematische Modelle zur Angebotswertung im Vergaberecht, (noch nicht veröffentlicht)
  2. Ferber. Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung - Teil II, Vergabe Navigator 2/2018 (noch nicht veröffentlicht).
  3. Ferber. Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung - Teil I, Vergabe Navigator 1/2018.
  4. Ferber. Die Unschärferelation und der Zuschlag, Vergabe Navigator 4/2017.
  5. Ferber in Müller-Wrede, Malte (Hrsg.), VgV/UVgO-Kommentar. § 58 VgV, Rn. 73ff.;





Sonntag, 11. Februar 2018

Mit Nachhaltigkeit und Innovation zum wirtschaftlichsten Angebot

In Vergabeverfahren muss nicht zwingend das billigste Angebot den Zuschlag erhalten. Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich vielmehr nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Und hier kann die Leistungsstärke (Qualität, Innovation, Nachhaltigkeit, etc.) der Angebote eine wesentliche Rolle als zulässige Zuschlagskriterien spielen. Der Workshop "Mit Nachhaltigkeit und Innovation zum wirtschaftlichsten Angebot" auf dem Forum Wissenschaftsmanagement Leipzig am 23. April 2018, 16:00 - 17:30 Uhr in Leipzig zeigt wie man mit den Zuschlagskriterien Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit zu einem sinnvollen Wirtschaftlichkeitsbegriff kommt und wie man dies in Vergabeverfahren praktikabel umsetzt.

Für eine detaillierte Beschäftigung empfiehlt sich das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen.

Zum Referenten:  Dipl.-Math. Thomas Ferber
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/thomas-ferber.html

Diplom-Mathematiker und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Autor mehrerer Bücher (wie z.B. Bieterstrategien im Vergaberecht - ISBN: 978-3-8462-0268-5; Erfolgreich öffentliche Aufträge gewinnen - ISBN: 978-3-8462-0797-0; Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren, ISBN: 978-3-8462-0471-9 ) und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht sowie regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen.
Studium des Wirtschaftsrechts an der Universität des Saarlandes. Mit seiner langjährigen Erfahrung vermittelt er komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert.

Autor der Aufsätze:
  1. Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung Teil II, Vergabe Navigator 2/2018.
  2. Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung Teil I, Vergabe Navigator 1/2018.
  3. Was sind eigentlich Alibi-Kriterien? Vergabe Navigator 6/2017.
  4. Lineare Interpolation im Vergabeverfahren, Vergabe Navigator 5/2017.
  5. Die Unschärferelation und der Zuschlag, Vergabe Navigator 4/2017.
  6. Fristen in der Vergabepraxis, Infoline 2/2017.
  7. Die Schätzung des Auftragswerts, Vergabe Fokus 2/2017.
  8. Zur (Un-)Zulässigkeit gängiger Wertungsmethoden, Vergabe Fokus 6/2016 (zusammen mit Dr. Rebecca Schäffer).
  9. Vor- und Nachteile verschiedener Wertungssysteme, Vergabe Fokus 6/2016.
  10. Welche Bewertungsmethode ist für die Praxis zu empfehlen, Vergabe Fokus 6/2016.
  11. Das Rätsel „Preis-Leistungs-Verhältnis", Vergabe Navigator, Sonderheft 2016.
  12. Die Crux mit den Noten - Der Einfluss von Notenskalen auf das Zuschlagsergebnis. Vergabe Navigator, 6/2016.
  13. Ein neuer Begriff von Wirtschaftlichkeit. Vergabe Navigator, 3/2016, S. 5-10.
  14. Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen in der zukünftigen Vergabepraxis. Infoline 2/2016, S. 24-26.
  15. Angebotsfristen im offenen Verfahren. Vergabe Fokus, 2/2016, S. 16-20.
  16. Zuschlagsbewertung in der Praxis. Vergabe Navigator, Sonderheft 2015, S. 25-29.

Freitag, 9. Februar 2018

Mehr Schein als Sein - Die Gewichtung von Preis und Leistung im Vergabeverfahren

In Vergabeverfahren wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistungsstärke der Angebote Berücksichtigung finden, muss die Gewichtung von Preis und Leistung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben werden.

Sehr oft besteht die Vorstellung, dass die Angabe der Gewichtung des Preises und die Gewichtung der Leistungsstärke ausreicht, um die Wirtschaftlichkeit ausreichend zu beschreiben.

Die wahre Gewichtung von Preis und Leistungsstärke hängt aber auch von der angewendeten Zuschlagsformel ab. Und nicht immer wird am Ende so gewichtet, wie dies durch die Bekanntmachung veröffentlicht und suggeriert wurde.

Im Aufsatz "Mehr Schein als Sein - Die Gewichtung von Preis und Leistung", der in der Zeitschrift Vergabe Navigator 1/2018 erschienen ist und im Vergabe Navigator 2/2018 fortgesetzt wird, wird gezeigt, dass einige in der Praxis angewandte Zuschlagsformeln zu einer deutlichen Bewertungsverzerrung führen.  Der erste Teil des Aufsatzes (Vergabe Navigator 1/2018) fokussiert sich auf die einfache Richtwertmethode,  Der zweite Teil behandelt insbesondere die Rangfolge- und Interpolationsmethoden. Der Aufsatz zeigt aber auch, dass es durchaus Zuschlagsformeln gibt mit denen eine unterschiedliche Gewichtung von Preis und Leistung vorgenommen werden kann.




Zum Autor:  Dipl.-Math. Thomas Ferber
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/thomas-ferber.html

Diplom-Mathematiker und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Studium des Wirtschaftsrechts an der Universität des Saarlandes. Mit seiner langjährigen Erfahrung vermittelt er komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert. Regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen auf Tagungen (wie z.B. Hamburger Vergabetag 2018, 2017, 2016, Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie 2018, ...)

Autor der Bücher:

  • Fristen im Vergabeverfahren, 4. Aufl.“ (ISBN 978-3-8462-0560-0), 04/2017 Bundesanzeiger Verlag
  • Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht (ISBN 978-3-8462-0564-8), 
  • Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren, ISBN: 978-3-8462-0471-9  
  • Bieterstrategien im Vergaberecht - ISBN: 978-3-8462-0268-5; 


Mitautor der Bücher:
  • Erfolgreich öffentliche Aufträge gewinnen - ISBN: 978-3-8462-0797-0; 
  • § 58 Abs. 2 S. 1 VgV; § 43 Abs. 2 S. 1 UVgO "Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses" in: Müller-Wrede, Malte (Hrsg.). VgV/UVgO-Kommentar (ISBN 978-3-8462-0556-3),
  • § 52 Abs. 2 S. 1 SektVO "Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses" in: Müller-Wrede, Malte (Hrsg.). SektVO Kommentar (ISBN 978-3-8462-0554-9)
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung und Bewertungsmatrix in: Einführung in die öffentliche Beschaffung

Autor der Aufsätze:
  1. Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung - Teil II, Vergabe Navigator 2/2018.
  2. Die Gewichtung von Preis und Leistung - scheinbare vs. wahre Gewichtung - Teil I, Vergabe Navigator 1/2018.
  3. Was sind eigentlich Alibi-Kriterien? Vergabe Navigator 6/2017.
  4. Lineare Interpolation im Vergabeverfahren, Vergabe Navigator 5/2017.
  5. Die Unschärferelation und der Zuschlag, Vergabe Navigator 4/2017.
  6. Fristen in der Vergabepraxis, Infoline 2/2017.
  7. Die Schätzung des Auftragswerts, Vergabe Fokus 2/2017.
  8. Zur (Un-)Zulässigkeit gängiger Wertungsmethoden, Vergabe Fokus 6/2016 (zusammen mit Dr. Rebecca Schäffer).
  9. Vor- und Nachteile verschiedener Wertungssysteme, Vergabe Fokus 6/2016.
  10. Welche Bewertungsmethode ist für die Praxis zu empfehlen, Vergabe Fokus 6/2016.
  11. Das Rätsel „Preis-Leistungs-Verhältnis", Vergabe Navigator, Sonderheft 2016.
  12. Die Crux mit den Noten - Der Einfluss von Notenskalen auf das Zuschlagsergebnis. Vergabe Navigator, 6/2016.
  13. Ein neuer Begriff von Wirtschaftlichkeit. Vergabe Navigator, 3/2016, S. 5-10.
  14. Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen in der zukünftigen Vergabepraxis. Infoline 2/2016, S. 24-26.
  15. Angebotsfristen im offenen Verfahren. Vergabe Fokus, 2/2016, S. 16-20.
  16. Zuschlagsbewertung in der Praxis. Vergabe Navigator, Sonderheft 2015, S. 25-29.

Freitag, 12. Januar 2018

Die Gewichtung von Preis und Leistung im Vergabeverfahren

In Vergabeverfahren wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistungsstärke der Angebote Berücksichtigung finden, muss die Gewichtung von Preis und Leistung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben werden.

Sehr oft besteht die Vorstellung, dass die Angabe der Gewichtung des Preises und die Gewichtung der Leistungsstärke ausreicht, um die Wirtschaftlichkeit ausreichend zu beschreiben. 

Im Aufsatz "Mehr Schein als Sein - Die Gewichtung von Preis und Leistung", der in der Zeitschrift Vergabe Navigator 1/2018 erscheint, wird gezeigt, dass dies allerdings nicht ausreichend ist. Die wahre Gewichtung von Preis und Leistungsstärke hängt auch von der angewendeten Zuschlagsformel ab. Und nicht immer wird am Ende so gewichtet, wie dies durch die Bekanntmachung veröffentlicht und suggeriert wurde.

Samstag, 18. November 2017

Bindefristen bei Ausschreibungen von Bauleistungen gemäß VOB/A

Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist. Mit dem Ende der Angebotsfrist und dem Beginn der Bindefrist können die Bieter ihre Angebote nicht mehr zurückziehen.



Kann der Auftraggeber bis zum Ende der Bindefrist keinen Zuschlag vornehmen, muss er die Bieter, die für die Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommen, um eine Verlängerung der Bindefrist ihrer Angebote bitten. Das Vergabeverfahren kann somit auch nach Ablauf der Bindefrist fortgesetzt werden.

Es ist nicht erforderlich, dass alle Bieter, die in die engere Wahl kommen, der Bindefristverlängerung zustimmen. Stimmen Bieter nicht der Verlängerung der Bindefrist zu oder stimmen Bieter nur unter Vorbehalt bzw. .nderungswünschen zu, so sind diese Angebote nicht zu werten. Mit Ablauf der Bindefrist ist der Bieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Er kann frei entscheiden, ob er einer Verlängerung der Bindefrist zustimmt oder ob er einem jetzt erfolgten Zuschlag des Auftraggebers zustimmt. Denn nach Ablauf der Bindefrist stellt der Zuschlag des Auftraggebers auf das Angebot des Bieters ein neues Angebot im Sinne von § 150 Abs. 1 BGB dar.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt erst mit dem Ende der Angebotsfrist. Für Ausschreibungen von Bauleistungen gibt es konkrete Vorgaben für die Dauer der Bindefrist.

Für Vergabeverfahren von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A, 1. Abschnitt) beträgt die Bindefrist in der Regel 30 Kalendertage. Eine längere Bindefrist ist

§ 10 Abs. 5 VOB/A: Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

§ 10 Abs. 4 VOB/A: Der Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 bis 16d) benötigt. Eine längere frist als 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

Für Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A, 1. Abschnitt (Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes) beträgt die Bindefrist in der Regel 30 Kalendertage. Eine längere Bindefrist ist möglich, muss aber zumindest in der Vergabeakte objektiv begründet und dokumentiert werden.

§ 10b EU Abs. 9 VOB/A: Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

§ 10b EU Abs. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der öffentliche Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 EU bis 16d EU) benötigt. Die Bindefrist beträgt regelmäßig 60 Kalendertage. In begründeten Fällen kann der öffentliche Auftraggeber eine längere Frist festlegen. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

Die Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt. Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre. Verkürzt ein Bieter die in den Vergabeunterlagen aufgeführte Bindefrist eigenmächtig, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.

Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04:Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche Bieter dieselbe Annahmefrist gilt […] Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern.

Grundsätzlich können Bauausschuss- und Gemeinderatssitzungen eine längere Bindefrist begründen. Dies darf allerdings nicht pauschal vorgenommen werden, sondern sollte mindestens mit den Terminplänen der Sitzungen dokumentiert werden und auch objektiv gesehen unumgänglich sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Juli 1999 – 12 U 91/98 –, Rn. 26: "Zu den besonderen Gründen, die grundsätzlich eine Überschreitung der Regelfrist rechtfertigen können, gehören bei einer Gemeinde - wie der Klägerin - auch die Besonderheiten ihrer Willensbildung. (…) Dabei bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…) aber einer Prüfung im einzelnen, was angemessen ist, (…). Es verhält sich also nicht so, daß kommunale Auftraggeber wegen ihrer organisatorischen Bedingungen die Regelfrist ohne weiteres überschreiten dürften; vielmehr gilt im Ausgangspunkt die Regelfrist auch für sie."

BGH, Urteil vom 21. November 1991 – VII ZR 203/90 –, BGHZ 116, 149-156, Leitsatz 4: „Die in VOB/A (…) aufgeführte Bindungsfrist (…) ist keine Höchstfrist oder Obergrenze. Längere Bindungsfristen bedürfen lediglich einer hinreichenden Begründung.

BGH, Urteil vom 21. November 1991 – VII ZR 203/90 –, BGHZ 116, 149-156, Rn 19:(…) fallen bei der Gemeinde vor allem und gerade als Zeitfaktor die Beteiligung von ehrenamtlich tätigen, in beschließenden Gremien tagenden Organen der Willensbildung ins Gewicht. Anders als Behörden können solche Gremien nicht ständig präsent sein. Sie können nicht einmal ständig auf Abruf bereit stehen, sind vielmehr weitgehend auf turnusmäßige Sitzungen verwiesen."


Alles Weitere zu Fristen im Vergabeverfahren finden Sie in dem Buch:

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 








Dienstag, 10. Oktober 2017

Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen am 26.10.2017 in Darmstadt

Am 26.10.2017 findet in Darmstadt das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt:

24.10.2017 Einführung in das Vergaberecht
25.10.2017 Vergabestrategien für Auftraggeber
26.10.2017 Wertungskriterien un Bewertungsmatrizen

Die Seminare werden im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien, Zuschlagskriterien, Bewertungssysteme und Notenskalen sowie  Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren und basiert auf dem Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht (Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren). 



Seminartermine:
26.10.2017 in Darmstadt
14.12.2017 in Darmstadt
22.02.2018 in Leipzig
01.03.2018 in München
19.04.2018 in Köln
07.06.2018 in Hamburg
14.06.2018 in München


Inhalt
  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot 
  • Die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote 
  • Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien 
  • Preis-Leistungs-Verhältnis 
  • einfache Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode 
  • Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode 
  • Interpolationsmethoden, Preisquotientenmethode 
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen, Schulnotenrechtsprechung 
  • Vermeiden von Komplexität, Analyse von Bewertungsmatrizen 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen 
  • Rechtsprechung Beispiele und Tipps für die Praxis 













Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html


Buch Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren



Thomas Ferber
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0471-9
458 Seiten (Hardcover)
79,00 Euro (inkl. MwSt)
Bundesanzeiger Verlag

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