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Donnerstag, 6. Dezember 2012

Vorträge zum Vergaberecht

Die folgenden meiner Vorträge zum Vergaberecht sind online verfügbar:

 

Grundlagen des Vergaberechts - Einblick in das Regelwerk


Der Vortrag gibt einen Einblick in das Regelwerk des Vergaberechts und zeigt den Zusammenhang zwischen globalen Vereinbarungen wie dem Government Procurement Agreement, den europäischen Richtlinien sowie der deutschen Gesetzgebung und Vergabeverordnungen. 


Der Vortrag als PDF.



Fristverkürzungen beim Offenen Vergabeverfahren gemäß VOL/A und VOB/A


Der Vortrag zeigt die Möglichkeiten der Fristverkürzungen beim offenen Verfahren. Der Auftraggeber kann durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachung sowie dem Zugriff auf Vergabeunterlagen und sonstigen zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg die Fristen bei Bedarf deutlich verkürzen.

Der Vortrag als PDF





Fristen im Vergabeverfahren - Angebotsfrist und Veröffentlichungsfrist


Die Fristen in Vergabeverfahren sind ein zentrales Thema bei öffentlichen Ausschreibungen. Der Vortrag geht im Besonderen auf die Angebotsfrist und die Veröffentlichungsfrist ein: Wie sind die Fristen definiert, wann beginnt und wann endet die Frist? Beispiele und Grafiken verdeutlichen das Ganze.


Der Vortrag als PDF




  

GPA - Weltweite Vereinbarung zur öffentlichen Vergabe von Aufträgen


Vortrag über die weltweite Vereinbarung zur öffentlichen Vergabe von Aufträgen, das Government Procurement Agreement (GPA). Es werden die künstliche Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht) und die GPA- Schwellenwerte für die EU sowie die notwendige Anpassung der EU-Schwellenwerte behandelt.


Der Vortrag als PDF.




Diese Vorträge und weitere finden Sie auch auf Slideshare.


Freitag, 16. März 2012

GPA (Government Procurement Agreement)

Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten. Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 13 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen. In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben. Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR = Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert. Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende Gewichtung vereinbart: US-Dollar = 41,9%, EURO = 37,4%, Yen = 9,4%, Pfund Sterling= 11,3%.
In den Richtlinien der Europäischen Union werden die Schwellenwerte in Euro angegeben. Zum Ausgleich der Kursschwankungen zwischen Sonderziehungsrechten (SZR) und Euro werden die EU-Schwellenwerte von der Kommission alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf geändert.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite http://www.eu-schwellenwerte.de

Weitere Details zum Thema Schwellenwerte und Schwellenwertberechnung bietet das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes.