Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert,
inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt
damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten
Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen,
muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu
einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den
Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen
Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche
Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den
Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die
Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens
veranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw.
eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den
Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.
Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber.
Die Seminar- und Buchreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ vermittelt die komplexen Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und
praxisorientiert.
Das Seminarprogramm 2014 - Praxisratgeber Vergaberecht als PDF.
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Samstag, 22. Februar 2014
Freitag, 3. Januar 2014
Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen ab 1.1.2014
Die EU-Schwellenwerte werden
von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch
Verordnung geändert. Mit
Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die
Schwellenwerte erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 207.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 134.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 207.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 134.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.
Schwellenwerte für den Bereich Verteidigung und Sicherheit ab 1.1.2014
Die EU-Schwellenwerte werden
von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch
Verordnung geändert. Mit
Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die
Schwellenwerte für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro und für
Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit auf 414.000 Euro
erhöht.
Schwellenwerte im Sektorenbereich ab 1.1.2014
Die EU-Schwellenwerte werden
von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch
Verordnung geändert. Mit Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die
Schwellenwerte für Bauleistungen auf nunmehr 5.186.000 Euro und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich auf 414.000 Euro erhöht.
Donnerstag, 2. Januar 2014
Vortrag Schwellenwerte 2014 / 2015
Der Vortrag "Schwellenwerte 2014 / 2015" beschäftigt sich mit den ab 1. Januar 2014 geltenden neuen EU-Schwellenwerten für die Auftragsvergabe.
Den Vortrag Schwellenwerte 2014 / 2015 als PDF.
Sonntag, 15. Dezember 2013
Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2014
Die
Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar
2014
angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember
(L335) veröffentlicht (VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom
13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG
und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren). Die neuen
Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß § 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.
Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich.
Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren, denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 414.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 414.000 Euro
- für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 Euro
- für Bauleistungen: 5.186.000 Euro
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß § 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.
Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich.
Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren, denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten:
- Die neuen Schwellenwerte
- Bedeutung der Schwellenwerte
- Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
- Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
- Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
- sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung
- fehlerhafte Schätzungen
- auftragsbezogene Regeln der Schätzung
- objektive Kriterien
- Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
- Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
- Unabhängige Aufträge versus Lose
- Dokumentationspflicht
- Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
- Strategien für Auftraggeber und Bieter
- Blick auf die Rechtsprechung
Freitag, 15. November 2013
Vergaberecht Update 2014
Die Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit, sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Das Webinar Vergaberecht Update 2014 gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Neuerungen im Vergaberecht und die aktuelle Rechtsprechung.
Das Webinar behandelt im Einzelnen:
Termine für das Webinar Vergaberecht Update 2014
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet das zweistündige Online-Seminar sowie die Seminarunterlagen als PDF. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar. Sehr gerne können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und das PDF-Formular per E-Mail an update2014@vergaberecht-schulung.de zusenden.
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de
Sehr gerne können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und das PDF-Formular per E-Mail an update2014@vergaberecht-schulung.de zusenden.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.
Das Webinar Vergaberecht Update 2014 gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Neuerungen im Vergaberecht und die aktuelle Rechtsprechung.
Das Webinar behandelt im Einzelnen:
- Die neuen Schwellenwerte ab 1.1.2014
- Neuerungen in der Vergabeverordnung
- Aktuelles zu den Landesvergabegesetzen
- Entscheidungen der Vergabekammern
- Reform der EU-Richtlinien zum Vergaberecht
Termine für das Webinar Vergaberecht Update 2014
- Fr. 13.12.2013 10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
- Di. 17.12.2013 10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
- Fr. 10.01.2014 10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
- Fr. 17.01.2014 10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet das zweistündige Online-Seminar sowie die Seminarunterlagen als PDF. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar. Sehr gerne können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und das PDF-Formular per E-Mail an update2014@vergaberecht-schulung.de zusenden.
Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de
Anmeldung
Sehr gerne können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und das PDF-Formular per E-Mail an update2014@vergaberecht-schulung.de zusenden.
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