Mit den neuen Vergaberichtlinien soll bei den Vergaben ein stärkerer
Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation gelegt werden. Eine
Zuschlagsbewertung nach Preis-Leistung soll dies fördern. Dies erfordert
allerdings bei der Vorbereitung der Vergabeverfahren ein sorgfältiges
Vorgehen. Der Auftraggeber muss sich für geeignete Zuschlagskriterien
entscheiden, die sowohl einen Wettbewerb zulassen als auch messbar und
damit bewertbar sind. Die Gewichtung und das Punktebenotungssystem für
die Kriterien haben einen großen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung
und müssen ebenfalls sorgfältig ausgewählt werden. Die Kriterien sowie
die Gewichtung und Benotung der Kriterien können in einer strukturierten
Form als Bewertungsmatrix dargestellt werden.
Soll neben dem
Preis bzw. den Kosten auch die Leistung in Form von Leistungspunkten
berücksichtigt werden, dann kann die Wirtschaftlichkeit nur über eine
Zuschlagsformel einer Bewertungsmethode ermittelt werden. Und auch hier
muss der Auftraggeber im Vorfeld eine bewusste Entscheidung für eine
Bewertungsmethode treffen. Eine pauschale Antwort, welche
Bewertungsmethode grundsätzlich zu empfehlen wäre, ist nicht ganz
einfach.
Bei einer Gewichtung von 50% Preis und 50% Leistung
empfiehlt sich die Anwendung der einfachen Richtwertmethode (Verhältnis
von Leistungspunkten und Angebotspreis).
Überall dort, wo der Wunsch
bzw. die Notwendigkeit besteht Preis und Leistung unterschiedlich bei
der Zuschlagsbewertung zu gewichten, muss man einiges mehr beachten.
Einige gängige Methoden sollten nach Empfehlung des Autors keine
Anwendung finden, wie z.B. die einfache gewichtete Richtwertmethode, die
lineare Interpolation mit Preisspanne sowie die lineare Interpolation
um einen Median bzw. Mittelwert. Unter Berücksichtigung wichtiger
Randbedingungen sind z.B. die lineare Interpolation mit dem 2-fachen des
niedrigsten Angebotspreises oder auch Methoden, die die Angebotspreise
in ein Verhältnis setzen, nutzbar.
Allerdings haben alle
Zuschlagsformeln auch Schwächen, und dieser Schwächen muss sich der
Auftraggeber im Vorfeld bewusst sein und diese durch geeignete Maßnahmen
wie z.B. Mindestleistungspunktzahlen und Preisobergrenzen verhindern
bzw. einschränken.
Ein Verfahren, das man nicht versteht, wird in
nicht seltenen Fällen zu unsinnigen Ergebnissen führen, da die
Schwachstellen nicht erkannt und durch geeignete Maßnahmen verhindert
werden. Eine Ausschreibung nach Preis und Leistung erfordert deshalb ein
"Mehr" an Vorbereitung.
Bei der Ausschreibung von
standardisierten Produkten bzw. bei Ausschreibungen, bei denen die zu
beschaffende Leistung sehr detailliert beschrieben werden kann, kann der
Preis als alleiniges Zuschlagskriterium ausreichend sein und darf auch
nach der Vergaberechtsreform seine Anwendung finden.
Für alle,
die sich detaillierter mit dieser Thematik auseinandersetzen möchten
oder müssen, empfehlen sich die folgenden Seminare/Bücher:
Seminar: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
14.04.2016 Darmstadt
08.06.2016 Hamburg
13.07.2016 Darmstadt
09.09.2016 Darmstadt
12.10.2016 Berlin
08.12.2016 Darmstadt
16.02.2017 Leipzig
09.03.2017 Stuttgart
Buch: Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
Thomas Ferber
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
458 Seiten, 79,00 Euro inkl. MwSt. (Hardcover)
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0471-9
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/bewertungskriterien.html