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Montag, 19. Februar 2018

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 


Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.









Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag.



Rezensionen aus früheren Auflagen:

Dr. Wilfried Stüttgen: "Ob Verkäufer oder Einkäufer im Bereich öffentlicher Auftraggeber. Mit dem Buch in Griffweite lässt man sekundenschnell sein Halbwissen hinter sich und findet die exakten Informationen zu den Vergabeverfahren. Die Überschrift "Praxisratgeber" ist vollkommen zutreffend."

Rolf Kosnetzow: "Endlich der richtige Wegweiser durch den Vergaberechts-Dschungel. Ein Praxisratgeber, der seinen Namen wirklich verdient. Für alle, die beruflich mit Ausschreibungs- und Vergaberecht zu tun haben, eine wirkliche Hilfestellung für alle Nicht-Juristen, die schnell und verständlich die passende Information finden müssen. Der Ratgeber ist als gezieltes Nachschlagewerk genauso geeignet wie als umfassendes Werk, um sich mit dieser Materie einmal verständlich auseinanderzusetzen und hilft, sich hiermit einen gewinnbringenden Wissensvorsprung zu verschaffen."

Wolfgang Krause: "In diesem Buch werden auf praktische und sehr übersichtliche Art und Weise Regeln für öffentliche Ausschreibungen erläutert. Schwerpunkt ist der Umgang mit Fristen. Worauf man achten muss, um nicht aufgrund von formalen Mängeln vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Es kann sowohl als "Lehrbuch" für Einsteiger als auch als Nachschlagewerk für "Profis" beim Bearbeiten von öffentlichen Ausschreibungen genutzt werden. Aus meiner Sicht ist es von einem Praktiker für Praktiker geschrieben, leicht zu lesen, gut strukturiert und deckt alle wesentlichen Fragestellungen zum Thema "Fristen" bei öffentlichen Vergabeverfahren ab."

 R. Steyer: "Wer beruflich mit Ausschreibungen zu tun hat, sollte sich unbedingt dieses Nachschlagewerk zulegen. Abgesehen davon, dass man entsprechende Gesetze und Verordnungen direkt zur Hand hat, werden Regelwerke Fristen etc. vom Autor Thomas Ferber in "normalem" Deutsch sehr anschaulich erklärt. So was hatte ich schon lange gesucht, und bin äusserst dankbar, dass ich mich als Nicht-Juristin nun nicht mehr mit grusel-deutsch Gesetzestexten abplagen muss."

Gregor Wolf: "Ein klasse Nachschlagewerk für alle, die sich im öffentlichen Umfeld mit Ein- oder Verkauf beschäftigen. Hier wird anschaulich erklärt, worauf zu achten ist, welche Gründe sich hinter zu setzenden oder gesetzten Fristen verbergen oder auch, warum dies und jenes Bestandteil eines Vergabeverfahrens ist. Meiner Meinung nach unverzichtbar für alle, die sich beruflich mit dem Thema konfrontiert sehen." 

 Martin Ridolfi: "Habe das Buch gelesen, da ich es beruflich benötige. Hier sind die Fristen, deren Interpretation einem oft einen Streich spielen kann eindeutig erklärt. Gerade die Fristen bringen eine Ausschreibung oft zu Fall oder machen diese angreifbar. Ich benutze es jetzt für den täglichen Gebrauch. Es ist gut zu lesen und die Fristen sind auch als Bilder in den einzelnen Vergabeverfahren anschaulich dargestellt. Ich freue mich bereits jetzt auf die nächsten Bücher der Reihe! Ein Muss für Anbieter und Auschreibende!"

Dienstag, 8. August 2017

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren


Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag














Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.


Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.









Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
Bestellbar bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger Verlag

Montag, 10. April 2017

Fristen im Vergabeverfahren

Am 27.04.2017 erscheint die nun mittlerweile vierte Auflage des Buchs "Fristen im Vergabeverfahren". Das Standardwerk zum Thema Fristen im Vergabeverfahren ist völlig neu überarbeitet und behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV sowie unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.















Die Idee zu diesem Buch entstand, als der Autor in der Vergabepraxis immer wieder mit Fragestellungen rund um die Fristen im Vergabeverfahren konfrontiert war. Trotz vieler guter Bücher zum Vergaberecht fehlte dem Autor aber die ganzen Jahre ein Buch, das sich im Detail mit allen Facetten der Fristen im Vergaberecht beschäftigte und diese griffbereit zur Verfügung stellte.
Und so erschien im Februar 2011 das Buch "Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren" in einer Form, die der Autor selbst für die Praxis gebraucht hat: viele Grafiken und viele Tabellen sowie eine klare Strukturierung.

Die umfangreichen Änderungen im Vergaberecht durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie die Änderungen durch das Einführen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) machten eine Neuauflage notwendig. In der vierten Auflage erscheint dieser Titel nun auch, wie bereits die anderen Titel des Autors zum Vergaberecht (Bieterstrategien im Vergaberecht, Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren und Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht) im Bundesanzeiger Verlag.
Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.
Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.








Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
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Mittwoch, 5. April 2017

Fristen im Vergabeverfahren: Von der Bekanntmachung bis zum Zuschlag


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.

Das Standardwerk zum Thema Fristen im Vergabeverfahren ist in der 4. Auflage völlig neu überarbeitet und behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV sowie unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch mehr als 300 Grafiken anschaulich aufbereitet.

Sie erhalten Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich ihre Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen und Rügen, Bindefristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung sowie Fristen von Rahmenvereinbarungen. Zusätzlich erfahren Sie, welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten.

Behandelt werden alle Verfahren nach dem neuen Vergaberecht und soweit zutreffend die Vergabearten
  • öffentliche Ausschreibung, 
  • beschränkte Ausschreibung, 
  • Verhandlungsvergabe, 
  • freihändige Vergabe, 
  • offenes Verfahren, 
  • nicht offenes Verfahren, 
  • Verhandlungsverfahren, 
  • wettbewerblicher Dialog, 
  • Innovationspartnerschaft 
  • sowie die Konzessionsvergabe.
Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis.








Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag
Erscheinungstermin: 27.04.2017
79,- EUR inkl. MwSt.
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Freitag, 20. Mai 2016

Angebotsfristen im offenen Verfahren

Die Angebotsfrist ist der Zeitraum vom Absenden der Bekanntmachung bis zum Abgabetermin für die Angebote.Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es nicht darauf an, wann die interessierten potenziellen Bieter die Vergabeunterlagen zur Verfügung haben oder wann die interessierten potenziellen Bieter Kenntnis von der Ausschreibung erhalten haben oder wann die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt ist. Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es nur auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung an TED an.

Bei der Angebotsfrist handelt es sich um eine Ausschlussfrist, sodass Angebote, die nicht bis zum Fristende vorliegen, vom Verfahren auszuschließen sind. Auch eine verspätete Abgabe eines Angebotes um nur eine Minute muss zwangsläufig zum Ausschluss führen.

Bieter gibt sein Angebot nicht persönlich ab 

In vielen Fällen hat der Bieter nicht die Zeit, sein Angebot persönlich beim Auftraggeber abzugeben. Stattdessen nimmt er hierfür einen Expressversand oder einen Kurierdienst in Anspruch. Das funktioniert auch in den allermeisten Fällen und ist auch sinnvoll. Grundsätzlich sollten sich Bieter aber bewusst sein, dass das Risiko des Angebotsausschlusses durch eine verspätete Anlieferung ihrer Angebotsunterlagen bei ihnen liegt.

Abgabe durch die elektronische Vergabe 

Sind diese Probleme mit der elektronischen Vergabe vorbei? Ein klares Jein! Zwar fallen die Probleme mit dem physischen Transportweg weg, dafür kann es aber zu Problemen mit Computern/Software bzw. mit der Datenübertragung bei der elektronischen Vergabe kommen. Eine Abgabe des Angebots in der letzten Minute bleibt folglich weiterhin ein Risiko!

Standard-Mindestangebotsfrist im offenen Verfahren 

Durch die Vergaberechtsreform 2016 wurde die Standard-Mindestfrist beim offenen Verfahren von früher 52 Kalendertagen auf 35 Kalendertage reduziert.

Die deutliche Verkürzung der Standard-Mindestfrist hat ihren Grund darin, dass die Übermittlung der Bekanntmachung der Ausschreibung an TED nur noch elektronisch erfolgen kann und die Vergabeunterlagen vom Auftraggeber unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Verkürzung der Angebotsfrist im offenen Verfahren 

Durch weitere geeignete Maßnahmen kann der Auftraggeber die Angebotsfrist sogar bis auf 15 Kalendertage reduzieren.
  • Akzeptiert der Auftraggeber die elektronische Übermittlung der Angebote, dann kann die Angebotsfrist um weitere fünf Kalendertage verkürzt werden. 
  • Durch eine Vorinformation über das beabsichtigte Vergabeverfahren kann die Angebotsfrist deutlich auf 15 Kalendertage verkürzt werden. Die Vorinformation muss aber mindestens 35 Kalendertage und höchstens 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung der Ausschreibung an das Amtsblatt der EU versandt worden sein. 
  • Auch beim Vorliegen einer hinreichend begründeten Dringlichkeit kann die Angebotsfrist beim offenen Verfahren bis auf 15 Kalendertage reduziert werden.



Verlängerung der Angebotsfrist 

Können die Angebote nur nach einer Ortsbesichtigung oder Einsichtnahme in nicht übersandte Vergabeunterlagen erstellt werden oder konnte die Frist zum Versenden der Unterlagen bzw. die Frist zur Auskunftserteilung nicht eingehalten werden, so sind die Angebotsfristen entsprechend zu verlängern.

Nimmt der Auftraggeber wesentliche Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vor, dann muss er den Bietern die Möglichkeit geben, die notwendigen Änderungen in deren Angeboten umsetzen zu können. Dafür ist immer eine ausreichende Fristverlängerung notwendig.

Können die Vergabeunterlagen vom Auftraggeber ausnahmsweise nicht uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar zur Verfügung gestellt werden, dann muss die Angebotsfrist um fünf Tage verlängert werden.

Faire Fristen 

Um einen vernünftigen Wettbewerb zu gewährleisten, hat der Auftraggeber aber die Pflicht, eine angemessene Angebotsfrist festzusetzen, die für die Komplexität angemessen und für die Ausarbeitungszeit der Angebote erforderlich ist. Der Auftraggeber darf sich nicht stur auf die Mindestfristen zurückziehen. Vielmehr muss er unter Berücksichtigung der Komplexität und sonstiger bekannter Randbedingungen, wie z. B. Urlaubszeit, Brückentage durch Feiertage, Zusatzzeiten zum Beschaffen notwendiger Bescheinigungen, eine angemessene Frist bestimmen.

Eine zu kurz gewählte Angebots- oder Bewerbungsfrist (beim Teilnahmewettbewerb) schränkt den Wettbewerb unnötig stark ein und erhöht zwangsläufig die Preise. Zu kurze Fristen schrecken zum einen potenzielle Anbieter ab und erhöhen andererseits die Preiskalkulationen, da die Anbieter durch die Kürze der Zeit nicht detailliert genug kalkulieren können und Risikozuschläge mit aufnehmen müssen.

Fazit 

Der Schrecken der ewigen Fristen bei europaweiten Ausschreibungen existiert nach der Vergaberechtsreform nicht mehr. Die Standard-Mindestfrist von 35 Kalendertagen, die unter Verwendung einer Vorinformation bis auf 15 Kalendertage verkürzt werden kann, macht das offene Verfahren zu einem der schnellsten Vergabearten. Grundsätzlich muss die Frist aber angemessen sein.

Der in der aktuellen Ausgabe (2/16) der Zeitschrift Vergabe Fokus erschienene Aufsatz "Angebotsfristen im offenen Verfahren" beschäftigt sich ausführlich mit den Angebotsfristen im offenen Verfahren und zeigt, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Des Weiteren werden die Möglichkeiten von Fristverkürzungen und die Regeln zum Verlängern der Angebotsfristen behandelt.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Für alle, die die wichtigsten Fristen im Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016 im Überblick haben möchten, empfiehlt sich das Fristenposter.


Das Fristenposter zeigt übersichtlich:
  • Angebotsfristen im offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzung
  • Teilnahmefristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im nicht offenen Verfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Angebotsfristen im Verhandlungsverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen
  • Teilnahmefristen im wettbewerblichen Dialog
  • Teilnahmefristen bei der Innovationspartnerschaft
  • Teilnahmefristen bei Konzessionsvergaben

Dabei werden soweit zutreffend die Vergabeverordnungen VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und  KonzVgV behandelt.

Größe: DIN A2, 42,0 x 59,4 cm
hochwertiges Material (250g Bilderdruckpapier) 
€ 14,80 inkl. MwSt.
Bundesanzeiger Verlag

Sie können das Poster direkt beim Bundesanzeiger Verlag bestellen.

Sonntag, 24. Januar 2016

Fristen im Vergabeverfahren: Von der Angebotsfrist bis zur Zuschlagsfrist


Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2016
ca. 400 Seiten  (Hardcover)
Bundesanzeiger Verlag
Erscheint voraussichtlich im 3. Quartal 2016
Subskriptionspreis von 69,- EUR (inkl. MwSt. gilt bis vier Wochen nach Erscheinen des Titels, danach gilt ein Preis von 79,- EUR inkl. MwSt.).

Das Standard-Werk zum Thema Fristen völlig neu überarbeitet. Enthält alle Neuerungen der Vergaberechtsreform 2016.

Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im "Fristendschungel" der neuen EU-Richtlinien.

Grafiken und Tabellen führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.


Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch Grafiken und Tabellen anschaulich aufbereitet. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur finden Sie sich schnell zurecht. Das Buch behandelt die Fristen bei Vergaben gemäß der EU-Richtlinien 2014/24/EU (die neue „klassische“ Vergaberichtlinie), 2014/23/EU (Konzessionsrichtlinie), 2014/25/EU (Sektoren-Richtlinie) sowie 2009/81/EG (Richtlinie für Verteidigung und Sicherheit) bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht.

Sie erhalten Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich ihre Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen, Bindefristen, Zuschlagsfristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung. Zusätzlich erfahren Sie, welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten.

Behandelt werden alle Verfahren nach den neuen EU-Richtlinien und soweit zutreffend die Vergabearten:
  • öffentliche Ausschreibung,
  • beschränkte Ausschreibung,
  • freihändige Vergabe,
  • offenes Verfahren,
  • nicht offenes Verfahren,
  • Verhandlungsverfahren,
  • wettbewerblicher Dialog
  • Innovationspartnerschaft

Der Subskriptionspreis von 69,- EUR gilt bis vier Wochen nach Erscheinen des Titels. Danach gilt ein Preis von 79,- EUR. Sie können den Titel bereits heute bei jeder Buchhandlung oder direkt beim Bundesanzeiger vorbestellen.

Samstag, 30. Mai 2015

Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen im Vergabeverfahren
Fachverlag Thomas Ferber
ISBN 978-3-942766-03-6
742 Seiten, 215 Grafiken, 50 Tabellen
69,00 Euro inkl. MwSt.
3. Aufl. Sept.. 2013

Bestellbar über jede Buchhandlung.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Dass man auch die komplizierten Sachverhalte des Vergaberechts durch Grafiken veranschaulichen und verständlich machen kann, beweist das Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren. Rund um das Thema Fristen bei Vergabeverfahren werden alle Aspekte zu diesem Thema durch 215 Grafiken und 50 Tabellen anschaulich aufbereitet. Durch die durchdachte und praxiserprobte Struktur findet man sich in dem 742 Seiten umfassenden Buch sehr schnell zurecht. Das Buch behandelt die Fristen bei Vergaben gemäß VOL/A, VOB/A, SektVO, VOF, VSVgV und gibt Antworten zu Fragen wie z.B. wann Fristen beginnen, wann sie enden, wie sich deren Dauer berechnet, Angebotsfristen, Fristen für Teilnahmewettbewerbe, Fristen zum Anfordern der Ausschreibungsunterlagen, Fristen für Bieterfragen, Bindefristen, Zuschlagsfristen, Informations- und Wartefristen, die Möglichkeiten der Fristverkürzungen und die Notwendigkeit von Fristverlängerung. Sie erfahren, wann Fristen beginnen und wann diese enden sowie welche Regeln für Samstage, Sonntage und Feiertage in Bezug auf die Fristen gelten. Behandelt werden die Verfahren gemäß VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV und soweit zutreffend die Vergabearten öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren sowie wettbewerblicher Dialog.


Kapitel 1: Einleitung 

Was ist Vergaberecht? -
Auftragsarten -
Die Regeln für die Vergabe -
Die EU-Schwellenwerte -
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), vierter Teil -
Die Vergabeverordnung (VgV) -
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) -
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) -
Die Sektorenverordnung (SektVO) - Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) -
Schätzung des Auftragswertes -
Schätzung des Auftragswertes für den Bereich Verteidigung und Sicherheit -
Schätzung des Auftragswertes für den Sektorenbereich




Kapitel 2: Die Vergabearten 

Offenes Verfahren - Der Ablauf im offenen Verfahren - Nicht offenes Verfahren - Der Ablauf im nicht offenen Verfahren - Gründe für ein nicht offenes Verfahren - Verhandlungsverfahren - Gründe für ein Verhandlungsverfahren - Gründe für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb - Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb - Wettbewerblicher Dialog - Gründe für einen wettbewerblichen Dialog
Kapitel 3: Fristen und Termine Die Dimension der Zeit - Begriffsdefinition Frist - Fristbeginn - Fristbeginn gemäß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 - Fristbeginn gemäß § 187 BGB - Beispiele - Fristende - Fristende gemäß der Verordnung (EWG/-Euratom) Nr. 1182/71 - Fristende gemäß § 188 BGB - Der Einfluß von Sonn- und Feiertagen sowie Sonnabenden auf das Fristende - Beispiele - Das Fristende fällt auf einen Samstag - Das Fristende fällt auf einen Sonntag - Das Fristende fällt auf einen Feiertag - Das Fristende fällt auf einen Werktag - Zusammenfassung Fristberechnung - Begriffsdefinition Termin - Feiertage - Berücksichtigung der Feiertage bei europaweiten Ausschreibungen - Berücksichtigung der Feiertage bei nationalen Ausschreibungen

Kapitel 4: Fristen im Vergabeverfahren 

Veröffentlichungsfrist - Regeln für die Bekanntmachung gemäß VOL/A - Verbindliche Verwendung von Standardformularen - Übermittlung der Bekanntmachung - Frist zur Veröffentlichung - Europaweite Veröffentlichung - Zusätzliche nationale Veröffentlichung - Regeln für die Bekanntmachung gemäß VOB/A - Regeln für die Bekanntmachung gemäß SektVO - Angebotsfrist - Beginn der Angebotsfrist - Ende der Angebotsfrist - Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A - Ende der Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A - Rücknahme von Angeboten - Dauer der Angebotsfrist - Angebotsfristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte - Verlängerung der Angebotsfristen - Bearbeitungsfrist - Bearbeitungsfrist ohne Feiertage - Bearbeitungsfrist mit Feiertagen - Frist für Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Angemessene Frist - Mindestfristen für den Teilnahmewettbewerb für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte - Standard-Mindestfristen für den Teilnahmewettbewerb für Vergaben ab Erreichen der Schwellenwerte - Verkürzung der Fristen durch elektronische Übersendung der Bekanntmachung - Verkürzte Fristen durch besondere Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren) - Zusammenfassung - Frist für zusätzliche Auskünfte - Auskunftsfristen ab Erreichen der Schwellenwerte - Auskunftsfristen unterhalb der Schwellenwerte - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen ab Erreichen der Schwellenwerte - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen unterhalb der Schwellenwerte - Bindefrist - Zuschlagsfrist - Die Frist zur Bekanntmachung über die Auftragserteilung - Die Fristen bei Rügen und Nachprüfungen - Entscheidungen der Vergabekammern - Eine innerhalb von drei Werktagen platzierte Rüge - Eine innerhalb von vier Werktagen platzierte Rüge - Erkannte Verfahrensverstöße sind unverzüglich zu rügen - Sofortige Rüge bei unzureichender Vorabinformation - Bereits in der Bekanntmachung erkennbare Vergabeverstöße


Kapitel 5: Informations- und Wartepflicht 

Informationsinhalt - Beispiele - Unwirksamkeit des Vertrages, Informationspflicht unterhalb der Schwellenwerte

Kapitel 6: Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß VOB/A 

 Fristen in der öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A - Ende der Angebotsfrist - Eröffnungstermin - Rücknahme von Angeboten - Zuschlagsfrist - Fristen in der beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A - Fristen bei der freihändigen Vergabe gemäß VOB/A

















Kapitel 7: Fristen bei Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß VOL/A

Für die Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte finden sich in der VOL/A im § 10 die Regelungen zur ausreichenden Bemessung der Fristen.

Kapitel 8: Fristen beim offenen Verfahren 

Fristen beim offenen Verfahren gemäß VOL/A - Fristen beim offenen Verfahren gemäß VOB/A - Fristen beim offenen Verfahren gemäß SektVO - Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOL/A - Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOB/A - Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß SektVO - Frist zur Absendung der Vergabeunterlagen - Fristen für zusätzliche Auskünfte - Verlängerung der Angebotsfristen - Zurückziehen von Angeboten

Kapitel 9: Fristen beim nicht offenen Verfahren 

Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VOL/A - Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VOB/A-EG -
Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VOB/A-VS -
Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß VSVgV - Fristen beim nicht offenen Verfahren gemäß SektVO - Frist für den Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Angebotsfrist beim nicht offenen Verfahren -
Verkürzte Fristen durch besondere Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren) -
Fristen für zusätzliche Auskünfte -
Verlängerung der Angebotsfristen -
Zurückziehen von Angeboten -
 Frist zum Versenden der Unterlagen







Kapitel 10: Fristen beim Verhandlungsverfahren 

Der Ablauf im Verhandlungsverfahren -
Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOL/A - Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A-EG -
Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOB/A-VS -
Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VSVgV - Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß SektVO - Fristen beim Verhandlungsverfahren gemäß VOF - Frist für den Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Verkürzte Fristen durch besondere Dringlichkeit (beschleunigtes Verfahren) -
Fristen für zusätzliche Auskünfte -
Verlängerung der Angebotsfristen -
Zurückziehen von Angeboten -
Frist zum Versenden der Unterlagen







Kapitel 11: Fristen beim wettbewerblichen Dialog 

Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VOL/A - Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VOB/A-EG - Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VOB/A-VS - Fristen beim wettbewerblichen Dialog gemäß VSVgV - Frist für den Teilnahmeantrag (Bewerbungsfrist) - Fristen für zusätzliche Auskünfte - Verlängerung der Angebotsfristen - Zurückziehen von Angeboten

Kapitel 12: Beispiele und Tipps für die Praxis 

Der Expressversand, Kurierdienst hat nicht pünktlich abgegeben! - Pünktlich abgegeben? - Pünktlich im Gebäude, aber dennoch zu spät - Abgabe an der Pforte - Abgabe nach Abgabetermin aber vor Öffnung der Angebote - Verlängerung der Angebotsfrist - Die Sommerzeit: 10:00 Uhr MEZ vs 10:00 Uhr MESZ - Angemessene Fristlänge - Wählen Sie eine angemessene Fristlänge - Faire Abgabetermine - Verlängerung der Fristen - Korrekte Berechnung der Fristen - Das Risiko der verspäteten Abgabe (Kurier- und Expressdienste) - Das Risiko der verspäteten Abgabe (der richtige Abgabeort) - Die unverzügliche Rüge - Fristen für zusätzliche Auskünfte

Teil III: Gesetze und Verordnungen 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 186 bis 193 - Richtlinie (EWG, EURATOM) Nr. 1182/71 - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vierter Teil §§ 97 bis 131 - Vergabeverordnung (VgV) - Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, VOB/A - Sektorenverordnung (SektVO) - Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit - VSVgV - Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) - Gesetze über Feiertage in den 16 Bundesländern

Kapitel 22: Abkürzungen 

Von ABl. (Amtsblatt) bis z. Zt. (zur Zeit).

Kapitel 23: Lexikon 

Akteneinsicht - Amtsblatt der Europäischen Union - Angebotsfrist - Angebotsrücknahme - Angebotsunterlagen - Angebotswertung - Anschreiben - Antrag auf Nachprüfung - Aufhebung der Ausschreibung - Auftragnehmer - Auftragswert - Bearbeitungszeit - Bekanntmachung - Beschränkte Ausschreibung - Bekanntmachung - Bewerber - Bieter - Bindefrist - CPV - de-facto-Vergabe - Dienstleistungsauftrag - Diskriminierungsverbot - Dynamisches Beschaffungssystem - Elektronische Auktion - Eröffnung - EVB-IT - freihändige Vergabe - Frist - Fristberechnung - Fristen - Kaskadenprinzip - Leistungsbeschreibung - Lieferant - Lieferauftrag - Nicht offenes Verfahren - Offenes Verfahren - öffentlicher Auftrag - Präqualifikation - Primärrechtsschutz - Rahmenvereinbarung - Rüge - Rügepflicht - Schwellenwerte - SIMAP - TED - Termin - Transparenz - Unternehmer - Verdingungsordnungen - Verdingungunterlagen - Vergabekammer - Vergaberecht - Vergabeunterlagen - Vergabeverordnung - Verhandlungsverfahren - Veröffentlichungsfrist - VOL/B - Vorinformation - wettbewerblicher Dialog - Wirtschaftsteilnehmer - Zuschlag - Zuschlagsfrist

Kapitel 24: Literaturverzeichnis 


Dienstag, 18. November 2014

Web-Seminar - Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Einer der nächsten Web-Seminartermine bschäftigt sich mit Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen.
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen


Weitere Termine:
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Dienstag, 4. Februar 2014

Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - VOB/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen

Die einstündigen Webinare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Webinar "VOB/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen" findet am Freitag, 28. Februar 2014, 10:00 - 11:00 Uhr statt und beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt:
  • Wann beginnt die Angebotsfrist?
  • Wann endet die Angebotsfrist?
  • Wie wird die Dauer berechnet? 
  • Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
  • Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen?
  • Regelfristen
  • Fristverlängerungen
  • Der Umgang mit Sonn- und Feiertagen

Das Webinar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Freitag, 28. Februar 2014, 10:00 - 11:00 MEZ

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:
https://attendee.gotowebinar.com/register/5417804319519364097


Donnerstag, 30. Januar 2014

Webinar Praxisratgeber Vergaberecht - VOL/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen

Die einstündigen Webinare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Webinar "VOL/A, Angebotsfrist und Fristverkürzungen" findet am Freitag, 14. Februar 2014, 10:00 - 11:00 Uhr statt und beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt:
  • Wann beginnt die Angebotsfrist?
  • Wann endet die Angebotsfrist?
  • Wie wird die Dauer berechnet? 
  • Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?
  • Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen?
  • Regelfristen
  • Fristverlängerungen
  • Der Umgang mit Sonn- und Feiertagen

Das Webinar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Bitte melden Sie sich über den folgenden Link an:
https://attendee.gotowebinar.com/register/6648229299256489473


Montag, 14. Oktober 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A

Der Vortrag "Angebotsfrist bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A" beschäftigt sich mit den Angebotsfristen beim offenen und beim nicht offenen Verfahren gemäß VOL/A.

Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt?

 Der Vortrag zeigt, welche Regelfristen beim offenen und beim nicht offenen Verfahren für die Angebotsfrist gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren.


Der Vortrag als PDF.

Mittwoch, 11. September 2013

Fristverkürzungen beim offenen Verfahren gemäß VOB/A

Bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A kann die (Regel)-Angebotsfrist durch folgende Maßnahmen verkürzt werden:

Angebotsfrist beim offenen Verfahren

§ 10 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A
Beim offenen Verfahren beträgt die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) mindestens 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung.

Die in § 10 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A genannte Angebotsfrist von 52 Tagen ist eine Mindestfrist. Um einen vernünftigen Wettbewerb zu gewährleisten, hat der Auftraggeber aber die Pflicht eine angemessene Angebotsfrist festzusetzen, die für die Komplexität und die Ausarbeitungszeit der Angebote erforderlich ist.

(Regel-)Angebotsfrist beim offenen Verfahren


Vorinformation über die Ausschreibung

§ 10 EG Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VOB/A
Die Angebotsfrist kann auf 36 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung verkürzt werden; sie darf 22 Kalendertage nicht unterschreiten. Voraussetzung dafür ist, dass eine Vorinformation nach dem vorgeschriebenen Muster gemäß § 12 EG Absatz 1 Nummer 3 mindestens 52 Kalendertage, höchstens aber 12 Monate vor Absendung der Bekanntmachung des Auftrages an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union abgesandt wurde. Diese Vorinformation muss mindestens die im Muster einer Bekanntmachung nach § 12 EG Absatz 2 Nummer 2 für das offene Verfahren geforderten Angaben enthalten, soweit diese Informationen zum Zeitpunkt der Absendung der Vorinformation vorlagen.

verkürzte Angebotsfrist durch Vorinformation beim offenen Verfahren


verkürzte Angebotsfrist durch Vorinformation beim offenen Verfahren
 

Elektronische Übermittlung der Bekanntmachung

§ 10 EG Abs. 3 VOB/A
Bei Bekanntmachungen, die über das Internetportal des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union3) auf elektronischem Weg erstellt und übermittelt werden (elektronische Bekanntmachung), können die in den Nummern 1 und 2 genannten Angebotsfristen um sieben Kalendertage verkürzt werden.

Wird die Bekanntmachung elektronisch erstellt und elektronisch übermittelt, kann die Regel-Angebotsfrist von 52 Tagen um 7 Tage auf 45 Tage verkürzt werden.
verkürzte Angebotsfrist durch elektronische Bekanntmachung beim offenen Verfahren
Wird die Bekanntmachung elektronisch erstellt und elektronisch übermittelt, kann die durch Vorinformation auf die Regelfrist von 36 Tage verkürzte Angebotsfrist um weitere 7 Tage auf 29 Tage verkürzt werden.
 
verkürzte Angebotsfrist durch Vorinformation + elektronische Bekanntmachung beim offenen Verfahren


Wird die Bekanntmachung elektronisch erstellt und elektronisch übermittelt, kann die durch Vorinformation auf die Mindestfrist von 22 Tage verkürzte Angebotsfrist um weitere 7 Tage auf 15 Tage verkürzt werden.
verkürzte Angebotsfrist durch Vorinformation + elektronische Bekanntmachung beim offenen Verfahren


Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen sind auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig verfügbar

Macht der Auftraggeber die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig verfügbar, dann darf die Angebotsfrist um 5 Tage verringert werden.

§ 10 EG Abs. 1, Nr. 4 VOB/A
Die Angebotsfrist kann um weitere fünf Kalendertage verkürzt werden, wenn ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung die Vertragsunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg frei zugänglich, direkt und vollständig zur Verfügung gestellt werden; in der Bekanntmachung ist die Internetadresse anzugeben, unter der diese Unterlagen abgerufen werden können.

Werden die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig verfügbar gemacht, kann die Standard-Angebotsfrist von 52 Tagen um 5 Tage auf 47 Tage verkürzt werden.  Wird die Bekanntmachung elektronisch erstellt und elektronisch übermittelt und die die Vergabeunterlagen und alle zusätzlichen Unterlagen auf elektronischem Weg frei, direkt und vollständig verfügbar gemacht, kann die Standard-Angebotsfrist von 52 Tagen um (7 + 5) Tage auf 40 Tage verkürzt werden.
verkürzte Angebotsfrist durch elektronische Bekanntmachung + elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen
Die in § 10a Abs. 1 Nr. 6 VOB/A 2009 enthaltene Mindestfrist für die verkürzte Angebotsfrist von 15 Kalendertagen ist in der VOB/A 2012 nicht mehr enthalten. Diese Mindestfrist ist auch in Art. 38 RL 2004/18EG nicht vorgesehen. Damit können die Verkürzungen nach der VOB/A 2012 ohne eine solche Untergrenze kumuliert werden. (siehe dazu von Wietersheim, § 10 EG VOB/A, Rn. 8 in Korbion, VOB-Kommentar, 18. Aufl. 2013).

Eine Kombination der Fristverkürzung durch elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen mit der Fristverkürzung der Vorinformation und der elektronischen bekanntmachung ist bei Ausschreibungen gemäß VOB/A möglich. Durch die Kumulation der Fristverkürzungen kommt man auf eine Mindestfrist von 10 Tagen.



verkürzte Angebotsfrist durch Vorinformation + elektronische Bekanntmachung + elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen


Angemessenheit der Fristverkürzungen

Die Veröffentlichung einer Vorinformation stellt keine automatische Begründung für die Reduzierung der Angebotsfristen dar. Diese müssen vom Auftraggeber stets im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüft werden. Die Angemessenheit der Angebotsfrist ist auch vom Umfang der zu vergebenden Leistung und dem Umfang der Verdingungsunterlagen abhängig. (Vergabekammer Sachsen, Beschluss vom 09.12.2002, Az.: 1/SVK/102-02)


Weiteres über Fristen im Vergabeverfahren und die Möglichkeiten der Fristverkürzungen finden Sie in dem Buch Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren.