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Dienstag, 16. Oktober 2018

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen am 08.11.2018 in München

Am 08.11.2018 findet in München das Seminar Rahmenvereinbarungen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. 

Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.  Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen für einen Zeitraum über mehrere Jahre abgeschlossen werden.

Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen: 
  • Besonderheiten von Rahmenverträgen
  • Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
  • Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
  • Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
  • Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
  • Besonderheiten von Miniwettbewerben
  • Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
  • Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
  • Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
  • Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
  • Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
  • Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
  • Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
  • Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung


Seminarort:
Das Seminar wird am 06.11.2018 in München im Hotel Le Méridien veranstaltet.



Das Hotel liegt zentral direkt gegenüber vom Münchener Hauptbahnhof und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.


Zeiten:
Das Seminar startet um 9:30 Uhr,  die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:00 Uhr geplant.


Seminartermine
08.11.2018    München
21.02.2019    Leipzig




Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
  • Durchführungsgarantie

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer denPraxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.


Donnerstag, 15. März 2018

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen am 22.03.2018 in Darmstadt

Am 22.03.2018 findet in Darmstadt das Seminar Rahmenvereinbarungen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.  Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen für einen Zeitraum über mehrere Jahre abgeschlossen werden.

Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen: 
  • Besonderheiten von Rahmenverträgen
  • Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
  • Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
  • Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
  • Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
  • Besonderheiten von Miniwettbewerben
  • Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
  • Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
  • Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
  • Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
  • Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
  • Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
  • Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
  • Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
Seminarort:
Das Seminar wird im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Seminartermine
23.03.2018 in Darmstadt
13.09.2018 in Köln
08.11.2018 in München

Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.




Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.




Dienstag, 6. März 2018

Laufzeit von Rahmenvereinbarungen im Vergaberecht

Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.  Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen für einen Zeitraum über mehrere Jahre abgeschlossen werden.


Die Laufzeit darf dabei in eine garantierte Vertragslaufzeit und optionale Vertragsverlängerungen aufgeteilt werden. Durch die Vertragsverlängerungsoption kann der Auftraggeber durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen und den Vertrag entsprechend der Vereinbarung verlängern. Wird die Vertragsverlängerungsoption nicht genutzt, endet der Rahmenvertrag nach Ende der garantierten Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit sowie die möglichen Optionen sind in der Vergabebekanntmachung mitzuteilen.

Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung sehr unterschiedlich. Längere Laufzeiten sind nur in begründbaren Ausnahmefällen möglich, wenn sachliche Gründe wie z.B. die Amortisierung von ungewöhnlich hohen Entwicklungskosten dies erfordern würden.

Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOB/A, 1. Teil (Unterschwellenbereich)




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOL/A, 1. Teil (Unterschwellenbereich)




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß UVgO (Unterschwellenbereich)




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOB/A-EU




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VgV




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen für die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß SektVO




Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VSVgV



Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen



Seminartermine
23.03.2018 in Darmstadt
13.09.2018 in Köln
08.11.2018 in München


Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen: 
  • Besonderheiten von Rahmenverträgen
  • Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
  • Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
  • Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
  • Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
  • Besonderheiten von Miniwettbewerben
  • Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
  • Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
  • Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
  • Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
  • Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
  • Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
  • Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
  • Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung


Mehrtägige Seminarkombinationen
Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.




Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.




Mittwoch, 14. Februar 2018

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen am 22.03.2018 in Darmstadt

Am 22.03.2018 findet in Darmstadt das Seminar Rahmenvereinbarungen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.  Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen für einen Zeitraum über mehrere Jahre abgeschlossen werden.

Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen: 
  • Besonderheiten von Rahmenverträgen
  • Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
  • Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
  • Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
  • Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
  • Besonderheiten von Miniwettbewerben
  • Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
  • Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
  • Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
  • Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
  • Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
  • Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
  • Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
  • Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
  • Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
Seminarort:
Das Seminar wird im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Seminartermine
23.03.2018 in Darmstadt
13.09.2018 in Köln
08.11.2018 in München

Mehrtägige Seminarkombinationen

Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.




Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.





    Donnerstag, 18. Januar 2018

    Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen am 22.03.2018 in Darmstadt

    Am 22.03.2018 findet in Darmstadt das Seminar Rahmenvereinbarungen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.  Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen für einen Zeitraum über mehrere Jahre abgeschlossen werden.

    Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen: 
    • Besonderheiten von Rahmenverträgen
    • Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
    • Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
    • Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
    • Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
    • Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
    • Besonderheiten von Miniwettbewerben
    • Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
    • Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
    • Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
    • Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
    • Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
    • Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
    • Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
    • Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
    • Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
    Seminarort:
    Das Seminar wird im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



    Seminartermine
    23.03.2018 in Darmstadt
    13.09.2018 in Köln
    08.11.2018 in München

    Mehrtägige Seminarkombinationen

    Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.




    Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
    Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

    Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
    Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

    Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
    Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

    Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
    • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
    • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
    • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
    • Zeit für Fragen und Diskussionen
    • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

    Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






    Montag, 25. September 2017

    Rahmenvereinbarungen, Rahmenverträge im Vergaberecht

    Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern.  Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen für einen Zeitraum über mehrere Jahre abgeschlossen werden.

    Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren:
    1. Stufe: Ausschreibung des Rahmenvertrags
    2. Stufe: Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrags
     

    Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung ist keine eigene Vergabeart, sondern eine Vertragsart. Die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung erfolgt im offenen Verfahren, im nicht offenen Verfahren, im Verhandlungsverfahren oder im wettbewerblichen Dialog.

    Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen ist so genau wie möglich zu ermitteln und in der Vergabebekanntmachung bekannt zu geben. Das Auftragsvolumen muss aber noch nicht abschließend festgelegt werden. Bei der Schätzung des Auftragsvolumens (Maximalwert des Auftragswertes) sind auch optionale Vertragsverlängerungen zu berücksichtigen.

    Eine Rahmenvereinbarung darf nicht missbräuchlich verwendet werden, sodass sie dazu führt, dass der Wettbewerb behindert, eingeschränkt oder verfälscht wird. Eine Wettbewerbsbehinderung kann z.B. durch große Einkaufsgemeinschaften entstehen, wenn diese ein Nachfragekartell bilden.

    Zum Missbrauchsverbot gehört unter anderem auch, die gleiche Leistung mit mehreren Rahmenverträgen auszuschreiben (Mehrfachausschreibungsverbot). Schreibt ein Auftraggeber z.B. einen Rahmenvertrag für die Beschaffung von Laptops über vier Jahre aus, so darf er während dieser Laufzeit diesen Beschaffungsgegenstand nicht nochmals in einem weiteren Rahmenvertrag ausschreiben. Das Mehrfachausschreibungsverbot hindert den Auftraggeber aber nicht daran, unabhängig von einer bestehenden Rahmenvereinbarung für einzelne Projekte eine gesonderte Ausschreibung durchzuführen.

    Eine Rahmenvereinbarung ist ein geschlossenes System, welches weder auf der Unternehmens- noch auf der Auftraggeberseite erweitert werden kann. Die Rahmenvereinbarung steht nur den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung zur Verfügung.

    An der Rahmenvereinbarung von der Unternehmensseite beteiligt sind nur die Unternehmen, die bei der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung den Zuschlag erhalten haben. Quereinsteiger sind somit von der Vergabe der Einzelaufträge ausgeschlossen.

    Auf Auftraggeberseite können nur die Institutionen auf den Rahmenvertrag zugreifen, die in der Vergabebekanntmachung als Bezugsberechtigte genannt wurden. Eine pauschale Öffnungsklausel, bei der nicht erkennbar ist, welche Institutionen an der Rahmenvereinbarung beteiligt sind, ist nicht zulässig und verstößt sowohl gegen das Transparenzprinzip als auch gegen das Wettbewerbsprinzip.

    Es dürfen keine wesentlichen Änderungen an den Bedingungen der Rahmenvereinbarung vorgenommen werden. Leistungen, die nicht Bestandteil der eigentlichen Rahmenvereinbarungsausschreibung waren, dürfen hier nicht durch die Hintertür mit hineingemogelt werden. Dies wäre ein klarer Verstoß gegen die Prinzipien von Wettbewerb und Gleichbehandlung. Unproblematisch sind allerdings Konkretisierungen, Ergänzungen und Aktualisierungen der ausgeschriebenen Leistungen.


    Die Laufzeit von Rahmenvereinbarungen darf auch nicht beliebg lang gwählt werden.

    Weitere Informationen zum Thema Rahmenvereinbarungen finden sich im Buch Fristen im Vergabeverfahren, S. 477 ff. (ISBN: 978-3-8462-0560-0 ).

    Für alle Auftraggeber, die die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen planen und durchführen, sowie Bieter, die an Ausschreibungen von Rahmenvereinbarungen teilnehmen möchten, empfiehlt sich das Seminar Rahmenvereinbarungen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht. Das Praxisseminar vermittelt anhand von Beispielen konkrete Lösungen und geht intensiv auf die Fragen der Teilnehmer ein.




    Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen:
    • Besonderheiten von Rahmenverträgen
    • Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
    • Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
    • Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
    • Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
    • Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
    • Besonderheiten von Miniwettbewerben
    • Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
    • Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
    • Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
    • Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
    • Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
    • Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
    • Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
    • Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
    • Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung

    Seminartermine
    23.03.2018 in Darmstadt
    13.09.2018 in Köln
    08.11.2018 in München

    Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
    • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
    • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
    • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
    • Zeit für Fragen und Diskussionen
    • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


    Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.






    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

    Samstag, 17. September 2016

    Seminar Praxisratgeber Vergaberecht: IT-Vergabe am 11.10.2016 in Berlin

    Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe" findet am 11. Oktober 2016 in Berlin statt und kann ideal mit dem am Folgetag, 12. Oktober 2016 stattfindenden Seminar "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen" kombiniert werden. 

    Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe" geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein, beschäftigt sich mit allen Phasen der Ausschreibung und hilft Auftraggebern und Bietern bei den anspruchsvollen Herausforderungen der IT-Vergabe.


    Inhalt:
    • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
    • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
    • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
    • Dringlichkeit und Fristen
    • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
    • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
    • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
    • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
    • Bieterfragen
    • Anforderungen an die Bieterangebote
    • Teststellungen
    • Zuschlagskriterien
    • Zuschlag und Aufhebung
    • Rügen und Nachprüfungsverfahren
    Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe" findet am 11. Oktober 2016 in Berlin statt.



    Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
    • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
    • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
    • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
    • Zeit für Fragen und Diskussionen
    • Alle Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
    • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


    Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

    Teilnahmegebühr:
    Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

    Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de



    Anmeldung zum 2-tägigen Intensivseminar IT-Vergabe + Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen 

    Dienstag, 23. August 2016

    Seminar Praxisratgeber Vergaberecht: IT-Vergabe am 31.08.2016 in Leipzig

    Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe" geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein, beschäftigt sich mit allen Phasen der Ausschreibung und hilft Auftraggebern und Bietern bei den anspruchsvollen Herausforderungen der IT-Vergabe.


    Inhalt:
    • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
    • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
    • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
    • Dringlichkeit und Fristen
    • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
    • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
    • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
    • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
    • Bieterfragen
    • Anforderungen an die Bieterangebote
    • Teststellungen
    • Zuschlagskriterien
    • Zuschlag und Aufhebung
    • Rügen und Nachprüfungsverfahren
    Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe" findet am 31. August 2016 in Leipzig statt.



    Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
    • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
    • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
    • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
    • Zeit für Fragen und Diskussionen
    • Alle Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
    • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


    Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

    Teilnahmegebühr:
    Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

    Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.




    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de




    Donnerstag, 9. April 2015

    Web-Seminare zum Vergaberecht

    Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

    Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

    Freitag, 22. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabedokumentation


    Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden. Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.

    Das Web-Seminar "Vergabedokumentation und Vergabeakte" behandelt die folgenden Aspekte:
    • Grundsatz der Transparenz 
    • Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO 
    • Verpflichtung zur Dokumentation 
    • Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation 
    • Anforderungen an die Dokumentation 
    • Eigenverantwortlichkeit 
    • Nachträgliche Dokumentation 
    • Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation

    Freitag, 29. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen bei Vergabeverfahren 

    Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Was sind angemessen Bindefristen? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? Welche rechtliche Bedeutung haben die Bindefristen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

    Freitag, 12. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - EVB-IT 

    Für die Vergabe von IT-Leistungen stehen als ergänzende Vertragsbedingungen die "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) zur Verfügung. Je nach Beschaffungsvorgang kommt dabei einer der folgenden Vertragstypen zum Einsatz: EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstvertrag EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B EVB-IT Instandhaltung EVB-IT Pflege EVB-IT Erstellung EVB-IT System EVB-IT Systemlieferung

    Freitag, 26. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenverträge im Vergaberecht 

    Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden.

    Freitag, 10. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen 

     Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen.

    Freitag, 17. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen und Rügen 

    Zum Thema Bieterfragen und Rügen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden? Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

    Freitag, 31. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A 

     Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

    Freitag, 14. August 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A 

    Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

    Freitag, 11. September 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Fristverkürzungen im Vergabeverfahren 

    Das Web-Seminar beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen im Vergabeverfahren. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: + Wann beginnt die Angebotsfrist? + wann endet die Angebotsfrist? + Wie wird die Dauer berechnet? + Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt? + Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen? Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

    Freitag, 2. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien 

    Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Web-Seminar zeigt: + wie man Ausschreibungen analysiert und die "richtigen" Bieterfragen stellt + wann und wie man rügen sollte + wie man fehlende Eignung durch Nachunternehmer und Bietergemeinschaften ausgleichen kann + wie man Formfehler vermeidet

    Freitag, 9. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - EU-weite Ausschreibungen 

     Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.

    Freitag, 13. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes 

     Die Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich. Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).

    Freitag, 27. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Vergaberechtsreform 2016 

    Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.

    Donnerstag, 25. September 2014

    Rahmenvereinbarungen

    Rahmenvereinbarungen sind zweistufige Verfahren.
    1. Stufe: Ausschreibung des Rahmenvertrags
    2. Stufe: Formlose Einzelaufträge innerhalb der Laufzeit des Rahmenvertrags


    Bei der Ausschreibungen von Rahmenvereinbarungen müssen sich die Auftraggeber an die Grundlagen und Prinzipien des Vergaberechts halten.

    Eine Rahmenvereinbarung darf auch mit mehreren Unternehmen geschlossen werden. Die Einzelbeauftragung findet dann im Wettbewerb unter diesen Unternehmen statt. Für die Einzelbeauftragung ist kein förmliches Verfahren notwendig. In der Regel sollte hier eine Preisabfrage bei den Unternehmen mit denen der Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, ausreichen.


    Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOL/A

    Bei Rahmenvereinbarungen gemäß VOL/A soll die Laufzeit vier Jahre nicht überschreiten.

    § 4 Abs. 1 Satz 4 VOL/A: Die Laufzeit darf vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme.

    § 4 EG Abs. 7 VOL/A: Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf vier Jahre nicht überschreiten, es sei denn der Auftragsgegenstand oder andere besondere Umstände rechtfertigen eine Ausnahme.



    Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VSVgV

    Bei Rahmenvereinbarungen gemäß VSVgV soll die Laufzeit sieben Jahre nicht überschreiten.

    § 14 Abs. 6 VSVgV: Die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung darf sieben Jahre nicht überschreiten. Dies gilt nicht in Sonderfällen, in denen aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer gelieferter Güter, Anlagen oder Systeme und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten eine längere Laufzeit gerechtfertigt ist. Die Auftraggeber begründen die längere Laufzeit in der Bekanntmachung gemäß § 35.



    Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß SektVO

    Im Sektorenbereich wird durch die SektVO keine Höchstlaufzeit von Rahmenverträgen vorgegeben. Doch gilt auch hier der Grundsatz des Wettbewerbs, so dass die Laufzeiten zeitlich zu begrenzen  und nicht unangemessen lang sind.

    Montag, 18. August 2014

    Vortrag - Rahmenvereinbarungen im Vergaberecht

    Rahmenvereinbarungen/Rahmenverträge sind keine besondere Verfahrensart im Vergaberecht, sondern stellen einen besonderen Vertragstyp dar. Mit Rahmenvereinbarungen wird der rechtliche Rahmen vereinbart, innerhlab dessen zukünftige Beschaffungen erfolgen sollen.




    Den Vortrag als PDF finden Sie unter
    http://www.fachverlag-ferber.de/content/Webseminar-Rahmenverträge.pdf

    weitere Vorträge finden Sie unter
    http://www.fachverlag-ferber.de/vortraege.html