Immer wieder wird die Ansicht vertreten, dass die Wahl der Notenskala keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung und auch keinen Einfluss auf die Angebotserstellung der Bieter habe.
Durch das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.7.2016 (Rs. C-6/15) fühlen sich viele darin bestärkt, dass eine Veröffentlichung der Notenskala nicht notwendig sei. Vor einer solchen Einschätzung ist jedoch zu warnen. Denn die Festlegung einer konkreten Notenskala
hat in der Regel erheblichen Einfluss auf das Ergebnis des Vergabeverfahrens.
Der Aufsatz "Die Crux mit den Noten - Der Einfluss von Notenskalen auf das Zuschlagsergebnis", der in der Zeitschrift Vergabe Navigator 6/2016 erscheint, zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie die Festlegung einer konkreten Notenskala in der Regel durchaus einen Einfluss auf die Gewichtung und letztendlich auf das Zuschlagsergebnis hat. Die Wahl und die Anwendung von Notenskalen wirken sich dabei wesentlich stärker auf das Zuschlagsergebnis aus, als allgemein geglaubt wird, so dass es auch bei Anwendung der einfachen Richtwertmethode zu einer Veränderung der Rangfolge bei der Zuschlagsbewertung und mithin zu einer Veränderung der fixen 50%/50%-Gewichtung kommen kann.
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Montag, 31. Oktober 2016
Mittwoch, 26. Oktober 2016
Hamburger Vergabetag 2017 - Workshop: Die Crux mit den Notenskalen
Vom 19. - 20. Januar 2017 findet der Hamburger Vergabetag 2017 in der Handwerkskammer Hamburg,
Holstenwall 12, 20355 Hamburg statt.
Am 20. Januar 2017 halte ich den Workshop Die Crux mit den Notenskalen: Der Einfluss von Notenskalen auf das Zuschlagsergebnis
Soll das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage einer Preis-Leistungs-Bewertung ermittelt werden, dann müssen die Zuschlagskriterien benotet werden. Dies kann z.B. durch eine Punkteskala erfolgen. Die einzelnen Zuschlagskriterien der Angebote werden dann auf Basis einer Bewertungsskala bewertet. Abhängig vom Erfüllungsgrad des betrachteten Kriteriums erhalten die Angebote dann eine entsprechende Anzahl von Bewertungspunkten.
Verschiedentlich wird die Ansicht vertreten, dass die Wahl der Notenskala keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung und letztendlich auch keinen Einfluss auf die Angebotserstellung der Bieter habe. Durch das EuGH-Urteil vom 14.07.2016 (Rs. C-6/15) fühlen sich viele darin bestärkt, dass eine Veröffentlichung der Notenskala nicht notwendig ist. Der Workshop zeigt, welche Kategorien von Notenskalentypen es gibt und welchen Einfluss diese auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren haben. Der Workshop zeigt auch anhand von konkreten Beispielen interaktiv, wie die Festlegung einer konkreten Notenskala in der Regel durchaus einen Einfluss auf die Gewichtung und letztendlich auf das Zuschlagsergebnis hat. Anhand von Beispielen wird abgeleitet, welche Anforderungen an die Transparenz gestellt werden müssen sowie welche Gestaltungs- und Handlungsspielräume der Auftraggeber im Vergabeverfahren haben muss und wo die Grenzen liegen.
Zum Referenten: Dipl.-Math. Thomas Ferber
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/thomas-ferber.html
Soll das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage einer Preis-Leistungs-Bewertung ermittelt werden, dann müssen die Zuschlagskriterien benotet werden. Dies kann z.B. durch eine Punkteskala erfolgen. Die einzelnen Zuschlagskriterien der Angebote werden dann auf Basis einer Bewertungsskala bewertet. Abhängig vom Erfüllungsgrad des betrachteten Kriteriums erhalten die Angebote dann eine entsprechende Anzahl von Bewertungspunkten.
Verschiedentlich wird die Ansicht vertreten, dass die Wahl der Notenskala keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung und letztendlich auch keinen Einfluss auf die Angebotserstellung der Bieter habe. Durch das EuGH-Urteil vom 14.07.2016 (Rs. C-6/15) fühlen sich viele darin bestärkt, dass eine Veröffentlichung der Notenskala nicht notwendig ist. Der Workshop zeigt, welche Kategorien von Notenskalentypen es gibt und welchen Einfluss diese auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren haben. Der Workshop zeigt auch anhand von konkreten Beispielen interaktiv, wie die Festlegung einer konkreten Notenskala in der Regel durchaus einen Einfluss auf die Gewichtung und letztendlich auf das Zuschlagsergebnis hat. Anhand von Beispielen wird abgeleitet, welche Anforderungen an die Transparenz gestellt werden müssen sowie welche Gestaltungs- und Handlungsspielräume der Auftraggeber im Vergabeverfahren haben muss und wo die Grenzen liegen.
Zum Referenten: Dipl.-Math. Thomas Ferber
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