Montag, 30. März 2015

Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen im Juni in Leipzig

Mitarbeiter der Vergabestellen und Bieter haben bei der Angebotsbewertung häufig den Eindruck, den berechneten Ergebnissen ausgeliefert zu sein und keinen Einfluss auf die Zuschlagserteilung nehmen zu können. Sie wissen nicht, welches Potenzial die Instrumente „Bewertungskriterien“, „Gewichtung“ und „Bewertungsmatrizen“ haben können.

Nur derjenige, der die mathematischen Zusammenhänge sowie Vor- und Nachteile der Bewertungsmethoden und -kriterien versteht, kann am Ende des Vergabeverfahrens ein – aus seiner Sicht - optimales Ergebnis erzielen.

Mit dem Seminar „Wertungskriterien und –matrizen“ nehmen Sie das Heft wieder in die Hand!

Als Vergabestelle bauen Sie grundlegendes Verständnis über die Möglichkeiten und Methoden der Bewertung auf und können Ihr nächstes Vergabeverfahren zielgerichtet steuern. Als Bieter erfahren Sie, wie Ihr Angebot bestmöglich gestaltet sein muss, um den Zuschlag zu erhalten.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt?
  • Transparenzgebot
  • Die richtigen Kriterien finden
  • Wirtschaftlichkeit der Angebote
  • Ausschlusskriterien
  • Bewertungskriterien
  • Gewichtung von Kriterien
  • Preis-Leistung
  • Richtwertmethode
  • erweiterte Richtwertmethode
  • gewichtete Richtwertmethode
  • Mittelwertmethode
  • Medianmethode
  • Referenzwertmethode
  • Vor- und Nachteile der Bewertungsmethoden
  • Besonderheiten der verschiedenen Methoden
  • Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen
  • Notenskalen
  • Vermeiden von Komplexität
  • Analyse von Bewertungsmatrizen
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen
  • Rechtsprechung
  • Beispiele und Tipps für die Praxis
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
10.06.2015 Leipzig: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht: 
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF




Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter

Sonntag, 29. März 2015

Seminare zum Vergaberecht im Mai in Darmstadt

Die Seminare "Einführung in das Vergaberecht" und "Bieterstrategien im Vergaberecht" können ideal zu einem zweitägigen Intensiv-Seminar kombiniert werden.

19.05.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
20.05.2015 Darmstadt: Bieterstrategien


Die Seminare können auf Wunsch aber auch einzeln gebucht werden.


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html



http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Veranstaltungsort:
Top Tagungszentrum
Wittichstr. 2
64295 Darmstadt

Mittwoch, 25. März 2015

Kostenobergrenze bei Vergabeverfahren

Im Vergabeverfahren kann durch den Auftraggeber auch eine Kostenobergrenze vorgegeben werden? Wertbare Angebote der Bieter müssen dann diese Kostenobergrenze einhalten. Angebote über der vorgegebenen Kostenobergrenze führen dann zum Ausschluss.

OLG Koblenz, Beschluss vom 04.02.2014, 1 Verg 7 / 13: "Die Festlegung einer Kostenobergrenze – auch wie hier als Ausschlusskriterium – ist grundsätzlich zulässig [...], auch weil der Auftraggeber damit offenlegt, wo die Grenze der Machbarkeit der Beschaffung erreicht ist. Etwas anderes mag gelten, wenn auf einem Markt mit nur wenigen potentiellen Nachfragern ein Auftraggeber seine Stellung missbraucht, um eine Ware oder Leistung unter Marktpreis einzukaufen, oder wenn die Kostenobergrenze bei Beschaffungen, auf die der Auftraggeber nicht verzichten kann, so niedrig angesetzt ist, dass ein Großteil der potentiellen Leistungserbringer als Bieter ausscheidet"

Dienstag, 24. März 2015

Seminare zum Vergaberecht im Juni in München

Im Juni 2015 finden in München zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt. Die Seminare behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie Bieterstrategien im Vergaberecht.

16.06.2015 München: Einführung in das Vergaberecht
17.06.2015 München: Bieterstrategien

Die beiden Seminare können auch ideal zu einem zweitägigen Seminar kombiniert werden.



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html



http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Montag, 23. März 2015

Seminare zum Vergaberecht im April in Dortmund

Im April 2015 finden in Dortmund Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt. Die Seminare behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht, IT-Vergabe sowie Bieterstrategien im Vergaberecht.

21.04.2015 Dortmund: Einführung in das Vergaberecht
22.04.2015 Dortmund: IT-Vergabe
23.04.2015 Dortmund: Bieterstrategien

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html



http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html


http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Kennzeichnen der Angebote bei der Eröffnung im Vergabeverfahren

Frage: Welche Teile des Angebots müssen zwingend gekennzeichnet und gelocht werden?

Das Erfordernis der Kennzeichnung dient der Gewährleistung der Authentizität der Angebote und ist unabdingbare Grundvoraussetzung zur Sicherung eines transparenten und damit fairen Wettbewerbs (-> VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2009, 1 VK LVwA 29 / 08). In diesem Sinne sollte man überlegen, welche Angebotsbestandteile essentiell für das Angebot sind und damit auch zu kennzeichnen sind.

Die Kommentierung und auch die Rechtsprechung gehen von allen wesentlichen Erklärungen, die für den zu schließenden Vertrag von Bedeutung sind aus. Im Zweifel sollte man dies eher etwas weiter als zu eng fassen. Auf jeden Fall müssen zwingend gekennzeichnet sein:
  • Preiserklärungen/-formulare 
  • Angebotsformblatt 
  • alle sonstigen Erklärungen, die gemäß den Ausschreibungsunterlagen abzugeben waren 
  • Nebenangebote 
  • Urkalkulation im verschlossenen Umschlag 
  • Blätter/Formulare mit Unterschriften


Haug/Panzer in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 14 VOB/A 2012, Rn. 27: "Alle Erklärungen, die für den durchzuführenden Vertrag von maßgeblicher Bedeutung sind – insbesondere das unterzeichnete Angebotsformblatt – sind in die Kennzeichnung einzubeziehen."

Weyand, Vergaberecht, 15. Aktualisierung 2014, Stand: 15.10.2014, § 14 VOB/A, Rn. 33: "§ 14 Abs. 3 VOB/A verlangt die Kennzeichnung der Angebote in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen. Die Beschränkung auf "wesentliche Teile" bezieht sich auf alle Seiten, die später für den Vertragsinhalt von Bedeutung sind, d. h. vor allem der Preisangaben und alle sonstigen Erklärungen, die gemäß der Ausschreibung abzugeben waren [...]"

Ulf Christiani in: Pünder/Schellenberg, Vergaberecht, 1. Auflage 2011 § 14 VOB/A, Rn. 35ff.: "Die Pflicht zur Kennzeichnung der Angebote erstreckt sich auf alle wesentlichen Angebotsteile. Hieraus geht zunächst hervor, dass nicht das gesamte Angebot gekennzeichnet werden muss. Wesentliche Teile sind alle Bestandteile des Angebots, die für den Vertragsinhalt von Bedeutung sind. Hierzu zählen insb. alle Seiten, die Preis- oder sonstige Angaben der Bieter enthalten."

VK Sachsen, Beschluss vom 24.02.2005, 1 / SVK / 004 - 05: "[...] VOL/A verlangt die Kennzeichnung in allen wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen. Dabei bezieht sich die Beschränkung auf „wesentliche Teile“ auf alle Seiten, die später für den Vertragsinhalt von Bedeutung sind, d.h. vor allem der Preis und alle sonstigen Erklärungen, die nach der Ausschreibung abzugeben waren. Die Kennzeichnung erfolgt üblicherweise durch Datierung und Lochung. Sie soll verhindern, dass nachträglich einzelne Bestandteile der Angebote ausgetauscht oder entfernt und damit die Angebote manipuliert werden [...] "

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2014, 1 / SVK / 007 - 14: "Nach § 14 EG Absatz 3 Nr. 2 Satz 2 VOB/A sind die Angebote in allen wesentlichen Teilen im Eröffnungstermin zu kennzeichnen. Damit sind alle wesentlichen Angebotsbestandteile, die zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung vorliegen, entweder einheitlich zu kennzeichnen oder aber durch eine Siegelung zu verbinden, um einen nachträglichen versehentlichen oder bewussten Austausch einzelner Bestandteile des Angebots oder deren Entfernung zu verhindern. Nebenangebote sind wesentliche Angebotsbestandteile."

VK Sachsen, Beschluss vom 10.04.2014, 1 / SVK / 007 - 14: "Dabei versteht die Vergabekammer Nebenangebote als wesentlichen Angebotsbestandteil, auch wenn dies dem Gesetzestext nicht explizit zu entnehmen ist. Dies begründet sich vorrangig damit, dass Nebenangebote insbesondere dann, wenn es, wie vorliegend entscheidend auf den Preis ankommt, wettbewerbsentscheidend sein können. "

OLG Naumburg, Beschluss vom 31.03.2008, 1 Verg 1 / 08: "Verlangt die Vergabestelle innerhalb der Angebotsfrist die Vorlage einer Urkalkulation im verschlossenen Umschlag, so gehört dieser Umschlag zu den „wesentlichen Teilen einschließlich der Anlagen“ des Angebots i.S. von § 22 Nr. 3 lit. b) Satz 2 VOL/A und unterliegt der Kennzeichnungspflicht."

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.01.2009, 1 VK LVwA 29 / 08: "Allgemein anerkannt ist in diesem Zusammenhang, dass zu den wesentlichen Bestandteilen eines Angebotes u. a. die Blätter gehören, die die Preise und die geforderten Erklärungen sowie die Unterschrift, enthalten. Die Kennzeichnung hat sofort im Rahmen der Eröffnungsverhandlung und nicht im Nachhinein zu erfolgen. Abgesehen davon, dass Letzteres zu Manipulationsvorwürfen von Seiten der Bieter führen könnte, geht schon aus der in Nr. 3b) Satz 2 aufgezeigten Reihenfolge der vorzunehmenden Handlungen (Öffnung, Kennzeichnung, Fertigung einer Niederschrift über die Öffnung) eindeutig hervor, dass die Kennzeichnung mit zur Eröffnungsverhandlung gehört. Dem Verhandlungsleiter kommt keine Befugnis zu, wesentliche Angebotsbestandteile nicht zu kennzeichnen. Er tut daher gut daran, möglichst sämtliche Bieterunterlagen durch Kennzeichnung zu individualisieren."

Sonntag, 22. März 2015

Aufbewahren der Angebote im Vergabeverfahren

Frage: Müssen Umschläge der Angebote bei Submission aufgehoben werden?

Die Aufbewahrungspflicht von Briefumschlägen und Paketverpackungen der Angebote ist weder in der VOB/A noch in der VOL/A geregelt.

§ 14 Abs. 3 VOL/A Öffnung der Angebote: "Die Angebote und ihre Anlagen sowie die Dokumentation über die Angebotsöffnung sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln."

Die Rechtsprechung kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

OLG Naumburg, Beschluss vom 29.01.2009, 1 Verg 10 / 08: "Die Aufbewahrungspflicht von Briefumschlägen und Paketverpackungen der Angebote beschränkt sich auf diejenigen Behältnisse der nicht ordnungsgemäß oder verspätet eingegangenen Angebote."

VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26.01.2012, 2 VK LSA 33 / 11: "Die Niederschrift zur Angebotsöffnung [...] kann schon allein deshalb den Eingangsvermerk nicht ersetzen, da es an der geforderten Unmittelbarkeit der Kennzeichnung der Unterlagen selbst fehlt. Aus diesem Grund soll das Verpackungsmaterial der Angebote selbst gekennzeichnet werden.

Empfehlung: Das Verpackungsmaterial der Angebote sollte bis zum Abschluss des Verfahrens aufbewahrt werden.

Freitag, 20. März 2015

Seminare zum Vergaberecht im April 2015 in Darmstadt

Im April finden in Darmstadt zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie Vergabestrategien für Auftraggeber.

15.04.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
16.04.2015 Darmstadt: Vergabestrategien für Auftraggeber

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Vergabestrategien für Auftraggeber" kann ideal mit dem Seminar "Einführung in das Vergaberecht" zu einem zweitägigen Seminar kombiniert werden.



Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html


Das Seminar Vergabestrategien für Auftraggeber beschäftigt sich aus Auftraggebersicht mit allen Phasen der Ausschreibung: von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, der richtigen Schätzung des Auftragswerts, der Wahl der Vergabeart, der Wahl von Eignungskriterien, Wertungskriterien und Zuschlagskriterien, den richtigen Fristen im Verfahren, dem Erstellen der Vergabeunterlagen, dem Umgang mit Bieterfragen und Rügen, der Prüfung und Wertung der Angebote mittels formaler Prüfung, Prüfung der Eignung, Prüfung der Angemessenheit der Preise, Prüfung der Zuschlagskriterien bis zum Zuschlag bzw. der Aufhebung der Ausschreibung.

Die Themen Anforderungen an die Vergabedokumentation, der Umgang mit nicht zweifelsfreien Änderungen an den Bieterangeboten, rechtsverbindliche Unterschriften, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer, Wartefristen und Informationspflichten, mehrere Hauptangebote und Nebenangebote, Dringlichkeit, Fehler im Verfahren und viele Beispiele und Tipps runden das Seminar ab.

http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-vergabestrategien.html

Donnerstag, 19. März 2015

Seminare zum Vergaberecht in Stuttgart

Im Juni/Juli und im Dezember 2015 finden in Stuttgart im Maritim Hotel Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt. Die Seminare behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowieIT-Vergabe.

30.06.2015 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
01.07.2015 Stuttgart: IT-Vergabe
01.12.2015 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
02.12.2015 Stuttgart: IT-Vergabe

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:

  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.



Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html



http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-it-vergabe.html

Mittwoch, 18. März 2015

Seminare zum Vergaberecht in Hamburg

Im Juli finden in Hamburg im Hotel Le Méridien Hamburg, An der Alster 52-56, 20099 Hamburg zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt. Die Seminare behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie Bieterstrategien.

07.07.2015 Hamburg: Einführung in das Vergaberecht

08.07.2015 Hamburg: Bieterstrategien



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de


Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html

http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Seminare zum Vergaberecht in Leipzig

Im März und im Juni finden in Leipzig im Hotel The Westin vier Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt. Die Seminare behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht, Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen sowie Bieterstrategien.

24.03.2015 Leipzig: Einführung in das Vergaberecht

25.03.2015 Leipzig: Bieterstrategien

09.06.2015 Leipzig: Einführung in das Vergaberecht

10.06.2015 Leipzig: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de


Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html

http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Freitag, 6. März 2015

Bietergemeinschaften und Nachunternehmen im Vergaberecht

Bei größeren Ausschreibungen ist es für kleine und mittelständische Unternehmen oft nicht möglich, als Einzelanbieter die geforderte und notwendige Eignung vorzuweisen. Auch wirtschaftliche Gründe und kaufmännische Überlegungen können es ratsam erscheinen lassen, nicht als Einzelunternehmen an der Ausschreibung teilzunehmen.


Bietergemeinschaften oder auch der Einsatz von Nachunternehmern bieten hier eine mögliche Alternative, um dennoch an der Ausschreibung teilzunehmen. Durch die Bündelung der Leistungskraft der Einzelunternehmen in einer Bietergemeinschaft entfallen die Hinderungsgründe für die Teilnahme an der Ausschreibung.

Die Bietergemeinschaft tritt gemeinschaftlich gegenüber dem Auftraggeber auf und haftet gesamtschuldnerisch. Bietergemeinschaften sind in der Regel Gesellschaften Bürgerlichen Rechts gemäß §§ 705 ff. BGB.


Die Alternative zur Bietergemeinschaft ist der Einsatz von Nachunternehmern, um eine fehlende Eignung zu kompensieren. Der Nachunternehmer steht dabei in keiner vertraglichen Beziehung zum Auftraggeber. Ein Nachunternehmer steht nur im Vertragsverhältnis zum Hauptunternehmer. Nur der Hauptunternehmer steht im Vertragsverhältnis zum Auftraggeber.



Weitere Details und Praxistipps finden Sie in meinem beim Bundesanzeiger Verlag erchienenen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" (ISBN: 978-3-8462-0268-5).


Donnerstag, 5. März 2015

Seminare zum Vergaberecht im März, April und Mai 2015


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Seminare im März 2015


03.03.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
04.03.2015 Darmstadt: IT-Vergabe


17.03.2015 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
18.03.2015 Stuttgart: Bieterstrategien

24.03.2015 Leipzig: Einführung in das Vergaberecht
25.03.2015 Leipzig: Bieterstrategien



Seminare im April 2015

15.04.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
16.04.2015 Darmstadt: Vergabestrategien für Auftraggeber

21.04.2015 Dortmund: Einführung in das Vergaberecht
22.04.2015 Dortmund: IT-Vergabe
23.04.2015 Dortmund: Bieterstrategien





Seminare im Mai 2015

19.05.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
20.05.2015 Darmstadt: Bieterstrategien













Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Montag, 2. März 2015

Web-Seminar Verhandlungsverfahren im Vergaberecht am 20.03.2015

Verhandlungsverfahren bieten Auftraggebern eine große Flexibilität bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens und bieten außerdem die Möglichkeit Verhandlungen mit den Bietern über den Auftragsinhalt, die Anforderungen, die Ausführung und den Preis zu führen.








 Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar am Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr.

Web-Seminar Rahmenverträge im Vergaberecht am 06.03.2015

Rahmenverträge/Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden. Rahmenvereinbarungen/Rahmenverträge sind aber keine besondere Verfahrensart im Vergaberecht, sondern stellen einen besonderen Vertragstyp dar. Mit Rahmenvereinbarungen wird der rechtliche Rahmen vereinbart, innerhalb dessen zukünftige Beschaffungen erfolgen sollen.

Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.




Sonntag, 1. März 2015

Seminar Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes in Berlin

Die Schätzung des Auftragswerts ist von zentraler Bedeutung bei der Vorbereitung von Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.

Das Seminar Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes geht auf die Besonderheiten der Schätzung des Auftragswertes ein:
  • Bedeutung der EU-Schwellenwerte, die Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie die Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen und Liefer-/ Dienstleistungen
  • Wertgrenzen unterhalb der EU-Schwellenwerte 
  • Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands als Bauleistung, Lieferleistung oder Dienstleistung
  • Regeln zum Schätzen des Auftragswertes 
  • Anforderungen an eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung 
  • Auftragswert bei Bauleistungen 
  • Auftragswert bei Lieferleistungen 
  • Auftragswert bei Dienstleistungen 
  • Auftragswert bei freiberuflichen Leistungen 
  • Auftragswert bei Auslobungsverfahren 
  • Auftragswert bei Rahmenvereinbarungen 
  • Umgang mit Optionen, Eventualpositionen, Vertragsverlängerungen 
  •  Lose, unabhängige Aufträge, zusammenhängende Aufträge 
  • Auftragswert bei Losen Laufzeitbetrachtung von Verträgen, Aufträge mit bestimmten und unbestimmten Laufzeiten 
  • Funktionale Zusammenhänge vs. nichtfunktionale Zusammenhänge 
  • Auftragswert bei regelmäßig wiederkehrenden Aufträgen 
  • Bagatellklausel (20%-Regel) 
  • Dokumentationspflicht 
  • Folgen mangelhafter, fehlerhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes 

Seminartermine

2 Tage Vergaberecht Intensiv für Bieter

Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Nur so verschafft sich der Bieter einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.
Ziel desSeminars ist es, verschiedene Bieterstrategien vorzustellen und durch Beispiele und Tipps zur richtigen eigenen Strategie zu finden. Dadurch soll ein schneller und einfacher Direkteinstieg in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge ermöglicht und die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen verbessert werden.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Seminartermine:
17. - 18.03.2015 in Stuttgart
24. - 25.03.2015 in Leipzig
19. - 20.05.2015 in Darmstadt
16. - 17.06.2015 in München
07. - 08.07.2015 in Hamburg

Einführung in das Vergaberecht (erster Seminartag)

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

Bieterstrategien (zweiter Seminartag)

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt Ihnen, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden das Seminar ab.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen
  • Analyse der Ausschreibungsunterlagen
  • Vermeiden von Formfehlern 
  • Strategien für Bieterfragen 
  • Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  • Hauptangebote und Nebenangebote 
  • Anforderungen an Nebenangebote
  • Eignungskriterien und Präqualifikation
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Verwenden von Checklisten
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 

Anmeldung zum 2-tägigigen Intensivseminar Einführung + Bieterstrategien



Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr pro Person beträgt für zwei Seminartage gesamt 1.050,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) statt 2 x 590,- Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) = 1.180 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.