Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro
- für Bauleistungen: 5.000.000 Euro
Gemäß § 1 Abs. 2 SektVO wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen (dynamische Verweisung). Die EU-Verordnung zu den Schwellenwerten gilt damit im Sektorenbereich unmittelbar, eine Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich. Für Vergabeverfahren im Bereich der Sektorenverordnung (SektVO) werden die neuen EU-Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2012 wirksam und sind verpflichtend anzuwenden.
Für Vergabeverfahren im Bereich der VOL, VOB und VOF werden die EU-Schwellenwerte in §2 VgV (Vergabeverordnung) explizit aufgeführt. Eine dynamische Verweisung existiert hierzu nicht. Da die Schwellenwerte in der aktuellen VgV niedriger und damit strenger sind als die durch die EU-Kommission zum 1. Januar 2012 erhöhten Schwellenwerte, gelten die alten und damit strengeren Schwellenwerte für Vergabeverfahren gemäß VOL, VOB und VOF solange weiter, bis die neuen Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) in Kraft treten.
Weitere Informationen zu den neuen EU-Schwellenwerten finden sich in meinem Vortrag "Die neuen EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe ab 2012" der auf
http://www.fachverlag-ferber.de/vortraege.html
zu finden ist
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