Dienstag, 24. Januar 2012

Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit

Mit dem Gesetz zur Änderung des Vergaberechts für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit, dass am 14. Dezember in Kraft getreten ist und Änderungen an GWB und VgV zur Folge hatte, ist der erste Schritt in die neue noch zu schaffende Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) getan. Bis zum Inkrafttreten der VSVgV gilt: Bei aktuellen Vergabeverfahren sind sowohl das Gesetz gegen Wettbwerbsbeschränkungen (GWB) als auch die Rundschreiben des BMWi vom 26.7.2011 sowie vom 21.12.2011 zu berücksichtigen.

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