Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche
wirtschaftliche Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche
Aufträge im Wert von ca. 360 Milliarden Euro vergeben. Die Gesamtzahl der
Ausschreibungen schätzt man dabei auf mehr als 2,5 Millionen pro Jahr. Für die
gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen
Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus.
Durch dieses hohe Marktvolumen
und der Zahlungsfähigkeit der Öffentlichen Hand sind öffentliche Aufträge für
Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist allerdings streng
formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen
als auch die sich am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor
erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen
Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe
Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche
Bieterstrategie den Erfolg verhindern.
Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen
Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche
Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den
Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum
Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahren animieren. Eine
ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen
entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens
gefährden.
Die Anwendung des Vergaberechts in den Vergabeverfahren wird
zusätzlich durch den stetigen Wandel im Vergaberecht verkompliziert und
erschwert Bietern und Vergabestellen den Umgang mit den Vergabeverfahren.
Die im Februar 2011 gestartete Buchreihe PraxisratgeberVergaberecht sowie die im Mai 2013 gestartete gleichnamige Seminarreihe unterstützen Bieter und Vergabestellen praxisnah.
Anstatt sich auf abstrakte und allgemeine Aussagen zu
beschränken, werden Beispiele aus der aktuellen Praxis konkret, anschaulich und detailliert behandelt.
Das Buch- und Seminarangebot wird durch Beratungsleistungen zum Vergaberecht abgerundet.