Montag, 8. Juli 2013

Wirtschafliche Bedeutung des öffentlichen Auftragswesens

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von ca. 360 Milliarden Euro vergeben. Die Gesamtzahl der Ausschreibungen schätzt man dabei auf mehr als 2,5 Millionen pro Jahr. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus.

Durch dieses hohe Marktvolumen und der Zahlungsfähigkeit der Öffentlichen Hand sind öffentliche Aufträge für Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist allerdings streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die sich am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahren animieren. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Die Anwendung des Vergaberechts in den Vergabeverfahren wird zusätzlich durch den stetigen Wandel im Vergaberecht verkompliziert und erschwert Bietern und Vergabestellen den Umgang mit den Vergabeverfahren.

Die im Februar 2011 gestartete Buchreihe PraxisratgeberVergaberecht sowie die im Mai 2013 gestartete gleichnamige Seminarreihe unterstützen Bieter und Vergabestellen praxisnah.
Anstatt sich auf abstrakte und allgemeine Aussagen zu beschränken, werden Beispiele aus der aktuellen Praxis konkret, anschaulich und detailliert behandelt.

Das Buch- und Seminarangebot wird durch Beratungsleistungen zum Vergaberecht abgerundet.

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