Die
Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar
2014
angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 14. Dezember
(L335) veröffentlicht (
VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom
13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG
und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf
die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren). Die neuen
Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen
Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 134.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 414.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 414.000 Euro
- für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 Euro
- für Bauleistungen: 5.186.000 Euro
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre
geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß § 288 Abs. 2 (Vertrag
über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung
allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt
unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber
niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.
Durch die mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der
VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU
verwiesen. Eine
Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich.
Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren, denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich im Detail mit folgenden Punkten:
- Die neuen Schwellenwerte
- Bedeutung der Schwellenwerte
- Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte
- Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte
- Regeln zum Schätzen des Auftragswertes
- sachliche und zeitliche Aspekte der Schätzung
- fehlerhafte Schätzungen
- auftragsbezogene Regeln der Schätzung
- objektive Kriterien
- Richtige Einordnung des Auftragsgegenstands
- Umgang mit Optionen, Eventualpositionen
- Unabhängige Aufträge versus Lose
- Dokumentationspflicht
- Folgen mangelhafter oder fehlender Schätzung des Auftragswertes
- Strategien für Auftraggeber und Bieter
- Blick auf die Rechtsprechung