Freitag, 30. Mai 2014

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen am 09.07.2014 in Darmstadt

Die Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix kann den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Doch auch die Bieter müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die Spielregeln kennen. Eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix kann den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren:
  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot, 
  • Die richtigen Kriterien finden, 
  • Wirtschaftlichkeit der Angebote, 
  • Ausschlusskriterien, 
  • Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien, 
  • Preis-Leistung, 
  • Richtwertmethode, 
  • erweiterte Richtwertmethode, 
  • gewichtete Richtwertmethode, 
  • Mittelwertmethode, 
  • Medianmethode, 
  • Referenzwertmethode, 
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden, 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, 
  • Notenskalen, 
  • Vermeiden von Komplexität, 
  • Analyse von Bewertungsmatrizen, 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen, 
  • Rechtsprechung, 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

Anmeldung zum Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen



Termine

09.07.2014 Darmstadt
15.10.2014 Darmstadt
12.11.2014 München

Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:00 Uhr geplant.
09:00 - 09:30 Uhr Registrierung + Kaffee
09:30 - 12:30 Uhr Seminar inkl. Kaffeepause
12:30 - 13:30 Uhr Mittagspause
13:30 - 17:00 Uhr Seminar inkl. Kaffeepause

Zielgruppe

Alle die sich mit Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren beschäftigen müssen.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Anmeldung zum Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen

Donnerstag, 29. Mai 2014

Bewertungsmatrizen und der Grundsatz der Transparenz

Bei vielen Ausschreibungen wird zwar eine Gewichtung von Zuschlagskriterien aufgeführt, der Grundsatz der Transparenz wird aber trotzdem nicht erfüllt.

Ein Beispiel dazu: 
  • Preis (30%)
  • Qualität (60%)
  • Plausibilität der Projektplanung (10%)
In dem Beispiel werden zwar drei verschiedene Kriterien und deren Gewichtung aufgeführt, doch stellen sich für einen Bieter gleich die folgenden Fragen:
  • Wie werden aus dem Preis Punkte, wie sieht die Umrechnungsformel bei der Umrechnung der Angebotspreise in Punkte aus?
  • Aus welchen Unterkriterien setzen sich die Kriterien Qualität und  Plausibilität der Projektplanung zusammen?
  • Wie sehen die einzelnen Bewertungskriterien im Detail aus und welches Benotungssystem wird verwendet?
  • Welche Anforderung muss man erfüllen, um eine gute bzw. sehr gute Benotung zu bekommen.
  • ...
Die Bieter müssen die Möglichkeit haben ihre Chancen für einen Zuschlag realistisch einschätzen zu können. Und dazu müssen die Bieter vor Abgabe eines Angebotes wissen, worauf es dem Auftraggeber ankommt.  Ansonsten wird das Vergabeverfahren aus Bietersicht zum Glücksspiel.

OLG München , Beschluss vom 19. März 2009 - Verg 2/09: "[..] hat der Auftraggeber in der Aufforderung zur Angebotsabgabe alle vorgesehenen Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung mitzuteilen. [..] darf der Auftraggeber bei der Wertung nur diejenigen Kriterien berücksichtigen, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind. Die Pflicht zur Bekanntgabe folgt aus dem Transparenzgebot. Jedem Bieter soll vor Abgabe seines Angebotes klar sein, worauf es dem Auftraggeber bei der Vergabe seines Auftrags ankommt. Dies setzt den Bieter in den Stand, seine Chancen für den Zuschlag realistisch einzuschätzen und sein Angebot entsprechend den Wünschen des Auftraggebers auszugestalten."


Der Grundsatz der Transparenz, der sich in § 97 Abs. 1 GWB als auch in § 2 Abs. 1 VOL/A, § 2 EG Abs. 1 VOL/A, § 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 2 EG Abs. 1 Nr. 1 VOB/A findet, impliziert die Verpflichtung zur Bekanntgabe der Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und weiterer Informationen wie z.B Umrechnungsformeln, Notensystem (zum Grundsatz der Transparenz siehe Schneevogl in jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 2 VOL/A 2009, Rn. 11).

Die Zuschlagskriterien inklusive eventueller Unterkriterien und deren Gewichtung müssen spätestens in den Vergabeunterlagen beschrieben werden. Dies folgt aus den Grundprinzipien der Transparenz und der Gleichbehandlung. Die Bewertungsmatrix muss also spätestens mit den Vergabeunterlagen bereitstehen und den Bewerbern auch mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.


EuGH, Beschluss vom 24.01.2008, C - 532 / 06:Nach der Rechtsprechung verlangt die letztgenannte Bestimmung, ausgelegt im Licht des in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 92/50 zum Ausdruck gebrachten Grundsatzes der Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Transparenz, dass alle Kriterien, die vom Auftrageber bei der Bestimmung des wirtschaftlich günstigsten Angebots berücksichtigt werden, und ihre relative Bedeutung den potenziellen Bietern zum Zeitpunkt der Vorbereitung ihrer Angebote bekannt sind.


BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13 / 02 13: "Auftraggeber nach VOL/A müssen vorher angegebene Zuschlagskriterien bei der Wertung berücksichtigen; nicht angegebene Kriterien dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. [..] Die damit bezweckte Vorhersehbarkeit des Wertungsmaßstabs und der Schutz der Bieter vor Willkür (vgl. BGH NJW 1998, 3644/3646) schließen es aus, daß der Auftraggeber nachträglich von den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien abweicht. Das bedeutet grundsätzlich, daß die angegebenen Kriterien berücksichtigt werden müssen, während andere als die angegebenen Kriterien nicht berücksichtigt werden dürfen."

EuGH, Urteil vom 18.11.2010, C - 226 / 09:Ändert der öffentliche Auftraggeber nach Prüfung der eingereichten Angebote die Gewichtung der Zuschlagskriterien so verstößt er gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und der daraus fließenden Transparenzpflicht.


Summa schreibt in jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 97 GWB, Rn. 273: "Die Pflicht zur Bekanntgabe umfasst alle Informationen, die kalkulationserheblich sein können, also in aller Regel auch die Unterkriterien und deren Gewichtung einschließlich einer Bewertungsmatrix."


Wagner in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 16 VOL/A 2009, Rn. 281: "Von der Bekanntmachungspflicht umfasst sind auch etwaige Wertungsformeln, wie zum Beispiel zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte."

VK Nordbayern vom 03.02.2012 - 21.VK - 3194-42/11: "Die am Auftrag interessierten Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, bei der Vorbereitung ihrer Angebote nicht nur vom Bestehen, sondern auch von der Tragweite der Zuschlagskriterien Kenntnis zu nehmen. Zur Tragweite gehört nicht nur die Gewichtung selbst, sondern auch die Umrechnungsformel bei der Wertung - wie etwa zur Umrechnung der Angebotspreise in Punkte.[..] "


OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.11.2008, VII - Verg 37 / 08: "Für die Annahme eines Kausalzusammenhanges zwischen der unterlassenen Bekanntgabe von Zuschlagskriterien und dem Inhalt der Angebote genügt, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Bekanntgabe der Kriterien, ihrer Zuordnung zu den Kriterien und des Punktesystems sowie der sonstigen Gewichtung geeignet ist, den Inhalt der Angebote zu beeinflussen."


BGH, Urteil vom 08.09.1998, X ZR 109 / 96: "Es liegt auf der Hand, daß die Bieter der Willkür der Vergabestelle ausgeliefert wären, wenn diese nach Abgabe der Angebote im Wertungsverfahren die Zuschlagskriterien beliebig wählen könnte. Schon aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit, zu denen auch die Vorhersehbarkeit, Meßbarkeit und Transparenz staatlichen Handelns gehören, ist es deshalb unabdingbar, daß die Zuschlagskriterien vorher, d.h. bei Anforderung zur Angebotsabgabe, bekanntgemacht werden, damit sich die interessierten Unternehmen hierauf einstellen können."


VK Nordbayern vom 03.02.2012 - 21.VK - 3194-42/11: "Die Pflicht zur Gewichtung dient der Transparenz des Vergabeverfahrens. Der Bieter muss bei der Abgabe seines Angebotes wissen, auf welche Gesichtspunkte und in welcher Stärke es dem Auftraggeber ankommt ( Vavra in Kulartz Marx Portz Prieß, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, Rdnr. 254 zu § 19 EG VOL/A ). Eine Bekanntgabe der Unterkriterien wird verlangt, wenn nicht auszuschließen ist, dass die Bekanntgabe der Unterkriterien auf die Erstellung der Angebote Einfluss hat oder zumindest die Möglichkeit besteht, dass sich das Unterkriterium auf den Inhalt des Angebots auswirkt ( OLG München v. 17.01.2008 - Verg 15/07 unter Hinweis auf obergerichtliche Rechtsprechung ). Auch für die verschiedenen Unterkriterien besteht eine Pflicht zur Gewichtung, denn auch diese können für den jeweiligen Bieter für die Angebotsabgabe wesentlich sein [..]"


OLG München , Beschluss vom 19. März 2009 - Verg 2/09: "Der Gleichbehandlungsgrundsatz fordert eine nicht diskriminierende Behandlung aller Bieter vom Beginn bis zum Ende eines Vergabeverfahrens; auch und gerade bei der Wertung darf kein Bieter bevorzugt oder benachteiligt werden. Die Wertung der Angebote hat zudem transparent und nachvollziehbar zu erfolgen."


BayObLG, Beschluss vom 03.07.2002, Verg 13 / 02 13: "Auftraggeber nach VOL/A müssen vorher angegebene Zuschlagskriterien bei der Wertung berücksichtigen; nicht angegebene Kriterien dürfen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. [..] Die damit bezweckte Vorhersehbarkeit des Wertungsmaßstabs und der Schutz der Bieter vor Willkür (vgl. BGH NJW 1998, 3644/3646) schließen es aus, daß der Auftraggeber nachträglich von den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien abweicht. Das bedeutet grundsätzlich, daß die angegebenen Kriterien berücksichtigt werden müssen, während andere als die angegebenen Kriterien nicht berücksichtigt werden dürfen."

Für Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (also bei den sogenannten nationalen Vergaben) gibt es durchaus Meinungen, die die Gewichtung der Kriterien nicht als notwendige Information bei den Ausschreibungsunterlagen sehen, sondern die Meinung vertreten, das die Reihenfolge ihrer Bedeutung reicht, bzw. das es reicht die Bewertungsmatrix vor dem Öffnungstermin der Angebote fertigzustellen.

Beispielhaft sei hierzu genannt: Noch. Vergaberecht kompakt, Werner Verlag, 5. Aufl 2011, Rn. 376 schreibt: " Bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte genügt es, wenn die Gewichtung der Kriterien nach dem Zeitpunkt der Versendung der Verdingungsunterlagen fixiert wird und in einem Vermerk, der im Zeitraum vor dem Submissionstermin liegt, festgehalten wird."

Doch der Grundsatz der Transparenz bei Vergabeverfahren gilt auch unterhalb der Schwellenwerte. Wie sollen die Bieter vernünftige Angebote erstellen können, wenn ihnen die Wichtigkeit der Zuschlagskriterien und die eigentliche Bewertungsmatrix, die Umrechnungsformeln etc. nicht offen gelegt werden? Provokativ gesprochen, ähneln diese Verfahren mehr einem Lotteriespiel und sorgen für viel Frustation bei den Bietern.


Schneevogl schreibt dagegen in jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 2 VOL/A 2009, Rn. 11: "Die Verpflichtung und das Erfordernis zur Bekanntgabe der Gewichtung von Zuschlagskriterien lässt sich im Grunde zwanglos schon aus dem vergaberechtlichen Transparenzgrundsatz selbst ableiten. Auch aus dem EU-Primärrecht, das unterhalb der Schwellenwerte zu beachten ist, lässt sich entnehmen, dass zur Sicherstellung eines transparenten Wettbewerbs der Bieter Kenntnis davon haben muss, welche Kriterien in welcher Gewichtung zueinander für den Auftrag ausschlaggebend sein sollen. Eine Angebotserstellung ohne diese Prämissen des Auftraggebers ist kaum belastbar möglich. "

Roggenkamp/Zimmermann schreibt in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 8 VOL/A 2009, Rn. 34: "[..] insbesondere die Pflicht zur Transparenz und Nichtdiskriminierung, kann dem nicht gefolgt werden. Um zumindest dem Risiko des Schadensersatzes im Unterschwellenbereich zu entgehen, empfiehlt sich für Vergabepraktiker, insbesondere bei Beschaffungen mit vermuteter Binnenmarktrelevanz die Zuschlagskriterien bereits vor der Bekanntmachung endgültig zu bestimmen, zu gewichten und dies entsprechend in die Vergabeunterlagen aufzunehmen."

Weitere Informationen zum Thema Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen gibt Ihnen das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen.

Freitag, 23. Mai 2014

Ankündigung des Buchtitels Bieterstrategien im Vergaberecht

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Der Praxisratgeber zeigt, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Das Buch behandelt außerdem mögliche Gefahren und strafbare Handlungen durch wettbewerbliche Absprachen, Vorteilsgewährung sowie Korruption. Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden den Praxisratgeber ab.

Ziel des Praxisratgebers ist es, verschiedene Bieterstrategien vorzustellen und durch Beispiele und Tipps zur richtigen eigenen Strategie zu finden, um die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen zu verbessern.

Bildquelle: Bundesanzeiger Verlag GmbH
Das Buch erscheint im 4. Quartal 2014 im Bundesanzeiger Verlag und kann bereits vorbestellt werden.

Mittwoch, 21. Mai 2014

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht am 8.7.2014 in Darmstadt

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis 



Zielgruppe 

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.

Seminartermine

Der Termin in Darmstadt ist am Dienstag, 08. Juli 2014 im Top Tagungszentrum in der Wittichstr. 2 in 64295 Darmstadt.

Weitere Seminartermine:
26.06.2014 in Leipzig
01.07.2014 in München
16.09.2014 in Darmstadt
Weitere Termine finden Sie unter www.vergaberecht-schulung.de


Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:30 Uhr geplant.


Teilnahmegebühr


Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Anmeldung

Teilnehmerstimmen

Herr Dr. Wilfried Stüttgen: "Wer meint, man solle solche Themen den Juristen überlassen, wird in dem Kurs schnell eines Besseren belehrt. Herr Ferber als langjähriger Account Manager im IT-Vertrieb bei öffentlichen Auftraggebern versteht es, das Thema aus dem Paragraphendschungel zu befreien. Er stellt sehr anschaulich und realitätsbezogen die unterschiedlichen Themenkomplexe dar. Mit dem praktisch Gelernten kann ich bei meinen Kunden im öffentlichen Bereich Akzente setzen, Ausschreibungen begutachten und hinterfragen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn bei diesem Seminar. Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln."

Herr Gregor Wolf: "Herr Ferber schafft es in seinem Seminar, den Blick auf ausschreibungs- und vergaberechtliche Punkte nicht nur aus Anbietersicht anschaulich darzustellen, er ermöglicht dem Ausschreibungsteilnehmenden ebenfalls die Sicht der Vergabeseite, weckt und fördert so gegenseitiges Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spass am Thema. So werden feste Grundlagen, Wertgrenzen, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien genauso beleuchtet, wie potentielle Grauzonen, Gefahren durch schwammige Formulierungen oder Fallstricke durch übergenaue Anforderungen. Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Dienstag, 20. Mai 2014

Seminar Einführung in das Vergaberecht am 01.07.2014 in München

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis 



Zielgruppe 

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.

Seminartermine

Der Termin in München ist am Dienstag, 01. Juli 2014 im Top Tagungszentrum in der Arnulfstr. 83 in 80634 München

Weitere Seminartermine:
26.06.2014 in Leipzig
08.07.2014 in Darmstadt
16.09.2014 in Darmstadt
Weitere Termine finden Sie unter www.vergaberecht-schulung.de


Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:30 Uhr geplant.


Teilnahmegebühr


Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Anmeldung

Teilnehmerstimmen

Herr Dr. Wilfried Stüttgen: "Wer meint, man solle solche Themen den Juristen überlassen, wird in dem Kurs schnell eines Besseren belehrt. Herr Ferber als langjähriger Account Manager im IT-Vertrieb bei öffentlichen Auftraggebern versteht es, das Thema aus dem Paragraphendschungel zu befreien. Er stellt sehr anschaulich und realitätsbezogen die unterschiedlichen Themenkomplexe dar. Mit dem praktisch Gelernten kann ich bei meinen Kunden im öffentlichen Bereich Akzente setzen, Ausschreibungen begutachten und hinterfragen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn bei diesem Seminar. Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln."

Herr Gregor Wolf: "Herr Ferber schafft es in seinem Seminar, den Blick auf ausschreibungs- und vergaberechtliche Punkte nicht nur aus Anbietersicht anschaulich darzustellen, er ermöglicht dem Ausschreibungsteilnehmenden ebenfalls die Sicht der Vergabeseite, weckt und fördert so gegenseitiges Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spass am Thema. So werden feste Grundlagen, Wertgrenzen, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien genauso beleuchtet, wie potentielle Grauzonen, Gefahren durch schwammige Formulierungen oder Fallstricke durch übergenaue Anforderungen. Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Montag, 19. Mai 2014

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht - Juni bis Dezember 2014

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen für Auftraggeber und für Bieter darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

26.06.2014 in Leipzig, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht

01.07.2014 in München, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
02.07.2014 in München, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe
08.07.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
09.07.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
10.07.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe

16.09.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht

09.10.2014 in Berlin, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe
14.10.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
15.10.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen

04.11.2014 in Dortmund, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
05.11.2014 in Dortmund, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe
06.11.2014 in Dortmund, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien

11.11.2014 in München, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
12.11.2014 in München, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen

16.12.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht
17.12.2014 in Darmstadt, Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe

Sonntag, 18. Mai 2014

Seminar Einführung in das Vergaberecht am 26.06.2014 in Leipzig

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Grundprinzipien des Vergaberechts 
  • Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen
  • Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine 
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Umgang mit Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis 



Zielgruppe 

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.

Seminartermine

Der Termin in Leipzig ist am Donnerstag, 26. Juni 2014 im Hotel The Westin Leipzig, Gerberstr. 15, 04105 Leipzig

Weitere Seminartermine:
01.07.2014 in München
08.07.2014 in Darmstadt

Weitere Termine finden Sie unter www.vergaberecht-schulung.de


Agenda

Das Seminar startet um 9:30 Uhr.  Die Registrierung inklusive Kaffee ist ab 9:00 Uhr möglich. Das Seminarende ist für 17:30 Uhr geplant.


Teilnahmegebühr


Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Anmeldung

Teilnehmerstimmen

Herr Dr. Wilfried Stüttgen: "Wer meint, man solle solche Themen den Juristen überlassen, wird in dem Kurs schnell eines Besseren belehrt. Herr Ferber als langjähriger Account Manager im IT-Vertrieb bei öffentlichen Auftraggebern versteht es, das Thema aus dem Paragraphendschungel zu befreien. Er stellt sehr anschaulich und realitätsbezogen die unterschiedlichen Themenkomplexe dar. Mit dem praktisch Gelernten kann ich bei meinen Kunden im öffentlichen Bereich Akzente setzen, Ausschreibungen begutachten und hinterfragen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn bei diesem Seminar. Mein Kompliment an Herrn Ferber, dies über acht Stunden so kurzweilig zu vermitteln."

Herr Gregor Wolf: "Herr Ferber schafft es in seinem Seminar, den Blick auf ausschreibungs- und vergaberechtliche Punkte nicht nur aus Anbietersicht anschaulich darzustellen, er ermöglicht dem Ausschreibungsteilnehmenden ebenfalls die Sicht der Vergabeseite, weckt und fördert so gegenseitiges Verständnis für gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis führt er anschaulich durch die Seminarpunkte, fördert die Diskussion der Teilnehmer und damit den Spass am Thema. So werden feste Grundlagen, Wertgrenzen, gesetzliche Vorschriften und Richtlinien genauso beleuchtet, wie potentielle Grauzonen, Gefahren durch schwammige Formulierungen oder Fallstricke durch übergenaue Anforderungen. Ich kann die Seminarreihe jedem empfehlen, der im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit mit Ausschreibungen zu tun hat. Ganz gleich, ob er auf Auftraggeber- oder Auftragnehmerseite arbeitet."

Auszug aus den Seminarunterlagen