Dienstag, 24. Februar 2015

Thementage zum Vergaberecht

Die Thementage des Bundesanzeiger Verlags zum Vergaberecht  sind eine praktische Schwerpunktveranstaltungen mit Workshop-Charakter durch einen besonders kleinen Teilnehmerkreis. An jedem Thementag wird das spezielle Thema der Veranstaltung von A-Z und mit besonderem Fokus auf den Vergabe-Alltag dargestellt. Dabei freuen sich alle Referenten über eine rege Teilnahme mit vielen Fragen und Beispielen!

Thementag Bewertungskriterien am 03.09.2015 in Köln

Dr. Rebecca Schäffer, MJI und Dipl. Math. Thomas Ferber

Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen. Im Ergebnis keine gute Mischung, um ein Vergabeverfahren sinnvoll zu steuern und rechtssicher zu Ende zu bringen bzw. um ein aussichtsreiches Angebot abzugeben! Innerhalb nur eines Tages lernen Sie auf dieser Veranstaltungen alles Wichtige zum Thema Angebotsbewertung - von den rechtlichen Vorgaben, über das praktische "Handwerkszeug" und strategische Hinweise, bis hin zur Dokumentation.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung 


Thementag Bieterstrategien am 24.09.2015 in Köln

Dr. Christian-David Wagner und Dipl. Math. Thomas Ferber sowie Herr Martin Krämer (ehemaliger Leiter des Vergabeamts Bonn)

Was Unternehmen vom öffentlichen Auftraggeber wissen müssen 

  • Kurze Einführung in den Rechtsrahmen 
  • Wie ist der Ablauf in einer Vergabestelle? 
  • Welche Handlungsspielräume hat der Auftraggeber welche Stellschrauben kann er nutzen? 
Möglichkeiten und Stolpersteine im Verfahren 
  • Bekanntmachungen richtig analysieren - die Sprache der Bekanntmachung verstehen 
  • Bieterfragen richtig einsetzen 
  • Fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleichen 
  • Angebote bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrix optimieren 
  • Nebenangebote und mehrere Hauptangebote strategisch einsetzen 
  • Vermeiden von formalen Fehlern - Spielregeln kennen, Stolpersteine umgehen 
  • Nach dem Spiel ist vor dem Spiel - Informationsrechte der Bieter

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung

Montag, 23. Februar 2015

Schadenersatz aufgrund einer vergaberechtswidrigen Aufhebung

Ein Vergabeverfahren muss nicht immer mit einem Zuschlag enden, sondern kann auch mit einer Aufhebung durch den Auftraggeber beendet werden. Ein stillschweigendes Auslaufen des Vergabeverfahrens ohne Zuschlag oder Aufhebung ist nicht erlaubt. Grundsätzlich endet ein Vergabeverfahren mit einem Zuschlag oder einer Aufhebung. Die Bewerber oder Bieter sind von der Aufhebung der Vergabeverfahren unter Bekanntgabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 17 Abs. 2 VOB/A, § 17 EG Abs. 2 Nr. 1 VOB/A:
Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich in Textform zu unterrichten.

§ 17 Abs. 2 VOL/A, § 20 EG Abs. 2 VOL/A:
Die Bewerber oder Bieter sind von der Aufhebung der Vergabeverfahren unter Bekanntgabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen.

Um ein Vergabeverfahren durch eine Aufhebung rechtmäßig zu beenden, muss ein Grund gemäß § 17 Abs. 1 VOL/A, § 20 EG Abs. 1 VOL/A, § 17 Abs. 1 VOB/A, § 17 EG Abs. 1 VOB/A vorliegen.

§ 17 Abs. 1 VOL/A, § 20 EG Abs. 1 VOL/A:
Die Vergabeverfahren können ganz oder bei Vergabe nach Losen auch teilweise aufgehoben werden, wenn
a) kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht,
b) sich die Grundlagen der Vergabeverfahren wesentlich geändert haben,
c) sie kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt haben,
d) andere schwerwiegende Gründe bestehen.

§ 17 Abs. 1 VOB/A, § 17 EG Abs. 1 VOB/A:
Die Ausschreibung kann aufgehoben werden, wenn
1. kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,
2. die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen,
3. andere schwer wiegende Gründe bestehen.

Grundsätzlich steht dem Auftraggeber ein Entscheidungsermessen zu, ob er die Beschaffung noch benötigt und fortführen möchte.

Innerhalb eines Vergabeverfahrens besteht besteht in der Regel für den Auftraggeber keine Pflicht zur Beschaffung und damit ein Kontrahierungszwang (-> VK Bund, Beschluss vom 29.09.2010, VK 1 - 91 / 10, BGH, Urteil vom 05.11.2002, X ZR 232 / 00). Der Auftraggeber kann somit auch ohne Vorliegen eines Grundes gemäß § 17 Abs. 1 VOL/A, § 20 EG Abs. 1 VOL/A, § 17 Abs. 1 VOB/A, § 17 EG Abs. 1 VOB/A die Ausschreibung aufheben. Eine Aufhebung ohne Vorliegen eines in der entsprechenden Vergabeordnung genannten Grundes kann aber zu einem Schadenersatzanspruch führen.

Bei den Schadenersatzansprüchen unterscheidet man zwischen dem Schadenersatzanspruch auf ein positives Interesse und dem Schadenersatzanspruch auf ein negatives Interesse. Der Schadenersatzanspruch auf ein positives Interesse umfasst gemäß § 252 BGB den entgangenen Gewinn und gemäß § 249 Abs. 1 BGB die allgemeinen Geschäftskosten. Der Schadenersatzanspruch auf ein negatives Interesse umfasst gemäß § 249 Abs. 1 BGB die allgemeinen Geschäftskosten.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18. Juni 2014 – 1 U 4/13: "Wird eine Ausschreibung wegen fehlender Vergabereife aufgehoben, und der Auftrag später anderweitig vergeben, steht dem Unternehmen, das mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Zuschlag erhalten hätte, Anspruch auf Ersatz des positiven Interesses zu."

OLG München, Urteil vom 12. Dezember 2013 – 1 U 498/13: "Zusammengefasst ist festzustellen, dass die prozentuale Differenz von ca. 17 % einen unangemessenen Preis noch nicht nahe liegt und weitere durchgreifende Gründe nicht ersichtlich sind, die die Einstufung als ganz beträchtlichen Abstand zwischen Schätzung und Angebot rechtfertigen könnten, so dass die Aufhebungsentscheidung der Beklagten rechtswidrig war."

BGH, Urteil vom 16.12.2003, X ZR 282 / 02: "Wird eine Ausschreibung aufgehoben, ohne daß einer der in [...] VOB/A, [...] VOL/A genannten Gründe vorliegt, so setzt der auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns gerichtete Schadensersatzanspruch aus culpa in contrahendo nicht nur voraus, daß dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag hätte erteilt werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hat; er setzt vielmehr darüber hinaus auch voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist."

BGH, Urteil vom 16.12.2003, X ZR 282 / 02: "Erst durch die Erteilung des Auftrags erweist es sich als berechtigt, auf die eine Realisierung von Gewinn einschließende Durchführung der ausgeschriebenen Maßnahme vertraut zu haben. Unterbleibt die Vergabe des Auftrags, kommt hingegen regelmäßig nur eine Entschädigung im Hinblick auf Vertrauen in Betracht, nicht im Ergebnis nutzlose Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren tätigen zu müssen (BGHZ 139, 259 ff.)."

Der öffentliche Auftraggeber sollte sich des Risikos eines Schadenersatzanspruches bewußt sein, der durch eine nicht korrekte Aufhebung initiiert werden kann.

Freitag, 20. Februar 2015

Intensivseminare zur IT-Vergabe in Darmstadt, Dortmund und Stuttgart

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen. Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von IT-Vergabeverfahren.


Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen.

Doch auch die Bieter müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie oder eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix den Erfolg verhindern.

Das zweitägige Intensivseminar vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung insbesondere mit den Besonderheiten bei IT-Ausschreibungen.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  •  Fristen, Termine und Dringlichkeiten 
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien 
  • Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung,  Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung 
  • IT-Leistungsbeschreibung, 
  • produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung 
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Zielgruppe:
Auftraggeber, die IT-Vergaben vorbereiten und durchführen sowie Bieter, die sich an IT-Ausschreibungen beteiligen.

Seminartermine:
03.03. - 04.03.2015 in Darmstadt
21.04. - 22.04.2015 in Dortmund
30.06. - 01.07.2015 in Stuttgart
29.09. - 30.09.2015 in Darmstadt
01.12. - 02.12.2015 in Stuttgart




Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt pro Teilnehmer 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen an beiden Seminarteagen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung

Bieterstrategien im Vergaberecht - Vortrag beim VfS-Kongress in Potsdam

Sicherheit fordert Innovationen“ lautet das Motto des diesjährigen VfS-Kongresses (Verband für Sicherheitstechnik) vom 14. - 15. April 2015 in Potsdam. Mehr als 30 Experten aus Industrie, Forschung und Verwaltung beleuchten in drei parallel laufenden Sessions das Thema Sicherheit in technischen, spezifischen aber auch globalen Vorträgen.

Ich freue mich am 14. April von 10:45 - 11:30 Uhr mit dem Vortrag "Bieterstrategien im Vergaberecht" einige Anregungen für die erfolgreiche Beteiligung an Ausschreibungen geben zu können. Denn um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Der Vortrag gibt einen Einblick, wie man formale Fehler bei der Angebotserstellung und -abgabe vermeidet und die richtigen Weichen für ein erfolgreiches Angebot stellt.

Weitere Informationen finden Sie unter  http://vfs-hh.de/themen/veranstaltungen

Wer das Thema Bieterstrategien im Vergaberecht vertiefen möchte, kann dies mit meinem Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien und/oder mit meinem im Bundesanzeiger Verlag erschienenen Buch "Bieterstrategien im Vergaberecht" tun.



http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html

Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Nur so verschafft sich der Bieter einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.

Ziel des Praxisratgebers ist es, verschiedene Bieterstrategien vorzustellen und durch Beispiele und Tipps zur richtigen eigenen Strategie zu finden. Dadurch soll ein schneller und einfacher Direkteinstieg in den Wettbewerb um öffentliche Aufträge ermöglicht und die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen verbessert werden.

Der Praxisratgeber zeigt dabei anschaulich und übersichtlich, wie man zielsicher Ausschreibungsunterlagen findet und analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet und durch die richtige Strategie seine eigene Position stärkt. Checklisten rund um das Thema erfolgreiche Angebotserstellung runden den Praxisratgeber ab.

Thomas Ferber
Bieterstrategien im Vergaberecht
ISBN: 978-3-8462-0268-5
Bundesanzeiger Verlag
49,00 Euro (inkl. MwSt)

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung:
 https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/vergabe/bieterstrategien-im-vergaberecht/

Freitag, 13. Februar 2015

Seminar Bieterstrategien im Vergaberecht am 18.03.2015 in Stuttgart

Das Seminar „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Bietern, wie man Ausschreibungsunterlagen richtig analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.


18.03.2015 Stuttgart: Bieterstrategien


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html


http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html


Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Bieterstrategien"  kann ideal mit den Seminaren "Einführung in das Vergaberecht" und "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen" kombiniert werden.




Seminar "Das neue Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)"

Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) tritt am 01. März 2015 in Kraft und bringt Neuerungen mit sich, die die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte und auch die Vergaben ab Erreichen der EU-Schwellenwerte betreffen. In dem von mir für das Kommunale Bildungswerk veranstalteten Seminar wird auf die Neuerungen und Besonderheiten durch das HVTG eingegangen und gezeigt, welche Beziehungen zum Hessischen Vergabeerlass, der bis Ende 2015 verlängert wurde, bestehen.

Schwerpunkte des Seminars:
  • Die Neuerungen und Änderungen durch das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): soziale, ökologische und innovative Anforderungen, Nachhaltigkeit; Auftragswertberechnung; Dokumentationspflichten; Vergabeverfahren im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs; Tariftreuepflicht, Mindestentgelt, Tariftreuerklärungen; Verpflichtungserklärungen; Nachunternehmen, Verleihunternehmen; Nachweise und Kontrollen; Vergabearten; Interessenbekundungsverfahren; Bekanntmachungen und Teilnahmewettbewerbe; Mittelstandsförderung; Bieter- und Bewerbergemeinschaften; Eignung und Präqualifikation; öffentlich-private Partnerschaften; Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibung und freihändige Vergabe; Urkalkulation und Zwei-Umschlagverfahren; Zuschlagskriterien und Preise; Vertragsstrafen; Zahlungsfristen; Nachprüfungsstellen
  • Beziehungen zum Hessischen Vergabeerlass
  • Beziehungen zu den Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO, VSVgV sowie zu GWB und VgV
Termine:
Das Seminar wird vom Kommunalen Bildungswerk veranstaltet.
19.03.2015, 10:00 - 16:30 Uhr in Frankfurt am Main
21.05.2015, 10:00 - 16:30 Uhr in Frankfurt am Main

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite des Kommunalen Bildungswerks unter https://seminare.kbw.de/hessen-vergabe-und-tariftreuegesetz-hvtg-bfa019

Donnerstag, 5. Februar 2015

Bieterstrategien im Vergaberecht am 25.03.2015 in Leipzig

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Bietern, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.


25.03.2015 Leipzig: Bieterstrategien


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html


http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bieterstrategien.html


Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen. Das Seminar "Bieterstrategien"  kann ideal mit den Seminaren "Einführung in das Vergaberecht" und "Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen" kombiniert werden.