Donnerstag, 16. Juni 2016

Intensivseminar zum Vergaberecht für Auftraggeber: 28.06. - 29.06.2016 in Stuttgart

Das 2-tägige Intensivseminar "Einführung in das Vergaberecht" + "Vergabestrategien für Auftraggeber" findet vom 28.06. bis zum 29.06.2016 im Maritim Hotel in Stuttgart statt.



Das 2-tägige Seminar zeigt die Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts unter Berücksichtigung  der strukturellen und inhaltlichen Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016.  Das Seminar beschäftigt sich aus Auftraggebersicht mit allen Phasen der Ausschreibung: von der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, der richtigen Schätzung des Auftragswerts, der Wahl der Vergabeart, der Wahl von Eignungskriterien, Wertungskriterien und Zuschlagskriterien, den richtigen Fristen im Verfahren, dem Erstellen der Vergabeunterlagen, dem Umgang mit Bieterfragen und Rügen, der Prüfung und Wertung der Angebote mittels formaler Prüfung, Prüfung der Eignung, Prüfung der Angemessenheit der Preise, Prüfung der Zuschlagskriterien bis zum Zuschlag bzw. der Aufhebung der Ausschreibung.

Die Themen Anforderungen an die Vergabedokumentation, der Umgang mit nicht zweifelsfreien Änderungen an den Bieterangeboten, rechtsverbindliche Unterschriften, Bietergemeinschaften und Nachunternehmer, Wartefristen und Informationspflichten, mehrere Hauptangebote und Nebenangebote, Dringlichkeit, Fehler im Verfahren und viele Beispiele und Tipps runden das Seminar ab.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • Alle Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen 
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

1. Seminartag, 28.06.2016: Einführung in das Vergaberecht


Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis

2. Seminartag, 29.06.2016: Vergabestrategien für Auftraggeber



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Vorbereitung von Vergabeverfahren, Vergabereife
  • Vergabedokumentation und Vergabeakte
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertwertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Rahmenvereinbarungen
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren, Fristen, Termine und Dringlichkeit
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen und Rügen
  • Hauptangebote, Nebenangebote
  • Wertungskriterien und Zuschlagskriterien
  • Wertungsstufen und Prüfung der Angebote
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Informationspflichten
  • Beispiele und Tipps für die Praxis 

Anmeldung zum 2-tägigen Intensivseminar


Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr für das Seminar "Vergabestrategien für Auftraggeber" beträgt  pro Teilnehmer 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.








Link zum Anmeldeformular (PDF)



Die Seminare "Einführung in das Vergaberecht" und "Vergabestrategien für Auftraggeber" können auch einzeln gebucht werden.

Eine Übersicht über alle Seminartermine finden Sie unter:
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/terminübersicht.html


Sonntag, 5. Juni 2016

9 1/2 Thesen zum wirtschaftlichsten Angebot

In der vierten und letzten Prüfungs- und Wertungsstufe wird unter den verbliebenen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll. Doch was versteht man unter „Wirtschaftlichkeit“ und „wirtschaftlichstes Angebot“?

Auf dem Hamburger Vergabetag habe ich die folgenden Thesen zur Wirtschaftlichkeit zur Diskussion gestellt.
  1. Auch die reine Betrachtung des Anschaffungspreises kann eine vernünftige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein und kann zu qualitativen Angeboten führen. 
  2. Bei einer Gesamtkostenbewertung müssen alle Parameter für die Berechnung sowie die Berechnungsformel veröffentlicht werden. 
  3.  Bei einer reinen Preis- bzw. Kostenbewertung führt eine Gewichtung von Preisen bzw. Kosten in der Regel zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis. 
  4. Bei einer reinen Preis- bzw. Kostenbewertung führt eine Transformation von Preisen/Kosten in Punkte in der Regel zu einer unnötigen Verzerrung. 
  5. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistung in Form von Leistungspunkten berücksichtigt werden, dann kann die Wirtschaftlichkeit nur über eine Zuschlagsformel ermittelt werden. 
  6. Bei Preis-Leistungs-Bewertungen hat die Notenskala einen großen Einfluss auf das Zuschlagsergebnis. 
  7. Das Preis-Leistungsverhältnis führt nicht automatisch zum wirtschaftlichsten Angebot. 
  8. Bei einer Preis-Leistungsbewertung ist eine Mindestleistungspunktzahl zwingend erforderlich. 
  9. Bei einer Preis-Leistungsbewertung schützt eine Preisobergrenze vor Angeboten, die über dem Preisbudget liegen. 
  10. Transparenz schafft wirtschaftlichere Angebote. 
 Der Vortrag steht als PDF zur Verfügung.