Sonntag, 5. Juni 2016

9 1/2 Thesen zum wirtschaftlichsten Angebot

In der vierten und letzten Prüfungs- und Wertungsstufe wird unter den verbliebenen Angeboten das wirtschaftlichste Angebot ausgewählt, auf welches der Zuschlag erteilt werden soll. Doch was versteht man unter „Wirtschaftlichkeit“ und „wirtschaftlichstes Angebot“?

Auf dem Hamburger Vergabetag habe ich die folgenden Thesen zur Wirtschaftlichkeit zur Diskussion gestellt.
  1. Auch die reine Betrachtung des Anschaffungspreises kann eine vernünftige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sein und kann zu qualitativen Angeboten führen. 
  2. Bei einer Gesamtkostenbewertung müssen alle Parameter für die Berechnung sowie die Berechnungsformel veröffentlicht werden. 
  3.  Bei einer reinen Preis- bzw. Kostenbewertung führt eine Gewichtung von Preisen bzw. Kosten in der Regel zu einem unwirtschaftlichen Ergebnis. 
  4. Bei einer reinen Preis- bzw. Kostenbewertung führt eine Transformation von Preisen/Kosten in Punkte in der Regel zu einer unnötigen Verzerrung. 
  5. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistung in Form von Leistungspunkten berücksichtigt werden, dann kann die Wirtschaftlichkeit nur über eine Zuschlagsformel ermittelt werden. 
  6. Bei Preis-Leistungs-Bewertungen hat die Notenskala einen großen Einfluss auf das Zuschlagsergebnis. 
  7. Das Preis-Leistungsverhältnis führt nicht automatisch zum wirtschaftlichsten Angebot. 
  8. Bei einer Preis-Leistungsbewertung ist eine Mindestleistungspunktzahl zwingend erforderlich. 
  9. Bei einer Preis-Leistungsbewertung schützt eine Preisobergrenze vor Angeboten, die über dem Preisbudget liegen. 
  10. Transparenz schafft wirtschaftlichere Angebote. 
 Der Vortrag steht als PDF zur Verfügung.




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