Die Laufzeit darf dabei in eine garantierte Vertragslaufzeit und optionale Vertragsverlängerungen aufgeteilt werden. Durch die Vertragsverlängerungsoption kann der Auftraggeber durch eine einseitige Erklärung die Option nutzen und den Vertrag entsprechend der Vereinbarung verlängern. Wird die Vertragsverlängerungsoption nicht genutzt, endet der Rahmenvertrag nach Ende der garantierten Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit sowie die möglichen Optionen sind in der Vergabebekanntmachung mitzuteilen.
Die maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen ist je nach Vergabeverordnung sehr unterschiedlich. Längere Laufzeiten sind nur in begründbaren Ausnahmefällen möglich, wenn sachliche Gründe wie z.B. die Amortisierung von ungewöhnlich hohen Entwicklungskosten dies erfordern würden.
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOB/A, 1. Teil (Unterschwellenbereich)
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOL/A, 1. Teil (Unterschwellenbereich)
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß UVgO (Unterschwellenbereich)
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VOB/A-EU
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VgV
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen für die Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne von § 130 GWB
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß SektVO
Maximale Laufzeit von Rahmenvereinbarungen gemäß VSVgV
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen
Seminartermine
23.03.2018 in Darmstadt
13.09.2018 in Köln
08.11.2018 in München
Das Praxisseminar behandelt im Einzelnen:
- Besonderheiten von Rahmenverträgen
- Vorbereitung von Ausschreibungen von Rahmenverträgen
- Besonderheiten bei der Ausschreibung von Lieferleistungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
- Schätzung des Auftragswertes von Rahmenverträgen
- Notwendige Informationen bei der Vergabebekanntmachung und den Ausschreibungsunterlagen
- Rahmenvereinbarungen mit einem und mehreren Wirtschaftsteilnehmern
- Besonderheiten von Miniwettbewerben
- Doppelausschreibungsverbot, Abnahmeverpflichtungen, Höchstmengen
- Laufzeit von Rahmenverträgen, Optionen
- Vertragliche Inhalte und Leistungsbeschreibung
- Sinnvolle und nicht sinnvolle Zuschlagskriterien, Preiskatalalogbewertung
- Regeln im Vergaberecht: VgV, UVgO, VOB/A, SektVO
- Preisgleitklauseln und Anpassungsklauseln
- Verlängerungen und Anpassungen von Rahmenverträgen
- Besonderheiten bei Einkaufsgemeinschaften
- Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.
Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.
Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigem Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.
Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigem Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
- anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
- aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
- kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
- Zeit für Fragen und Diskussionen
- umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.
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