Dienstag, 26. Februar 2019

Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

Im Vergaberecht sind Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit keine Widersprüche - Meine Masterarbeit im Wirtschaftsrecht mit dem Titel "Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots" belegt dies detailliert und wurde als herausragende Arbeit mit der Note 1,0 bewertet.


ABSTRACT:
In Vergabeverfahren muss nicht zwingend das billigste Angebot den Zuschlag erhalten. Die Wirtschaftlichkeit bestimmt sich vielmehr nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Und hier kann neben dem Preis oder den Kosten die Leistungsstärke (Qualität, Innovation, Nachhaltigkeit, etc.) der Angebote eine wesentliche Rolle als zulässiges Zuschlagskriterium spielen.
Die Arbeit betrachtet neben der Begrifflichkeit des wirtschaftlichsten Angebots die Zulässigkeit, Angemessenheit und die Anwendbarkeit des Zuschlagskriteriums Nachhaltigkeit (umweltbezogene Aspekte, soziale Aspekte) zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots. Dabei werden die Anforderungen an die Transparenz und einen wirksamen Wettbewerb untersucht.
Neben der Angemessenheit des Zuschlagskriteriums Nachhaltigkeit und dem Bestimmungsrecht des Auftraggebers wird auch die Messbarkeit und Bewertbarkeit sowie die Bewertungsspielräume der Auftraggeber und die mögliche Verletzung von Bieterrechten betrachtet.
Außerdem wird die Frage untersucht, ob und wie Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium mit den Handlungsprinzipien von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Haushaltsrechts vereinbar sind.


Die Masterarbeit "Nachhaltigkeit als Zuschlagskriterium zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots" ist frei zugänglich auf KLUEDO verfügbar.

https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:386-kluedo-55119

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