Dienstag, 31. März 2020

Online-Seminar - Erleichterte Beschaffung in Zeiten der Corona-Krise

Die aktuelle Sicherheitslage im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Virus COVID-19 rechtfertigt, bei vielen (nicht allen) Beschaffungen den Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit zu nutzen. Das Online-Seminar zeigt unter welchen Voraussetzungen dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV), der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO) sowie der freihändigen Vergabe (VOL/A) Anwendung finden dürfen. Das Online-Seminar zeigt auch wie diese Verfahren umgesetzt werden, welche Fristen einzuhalten sind und welche Dokumentationspflichten zu beachten sind.
Als weiteres flexibles Instrument wird außerdem die Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB beleuchtet.




Inhalte
  • Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit
  • Unterschiede zwischen hinreichender Dringlichkeit sowie besondere Dringlichkeit
  • Beschleunigte Vergabeverfahren
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV),
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO)
  • Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit der freihändigen Vergabe (VOL/A)
  • Dokumentationspflichten  bei Anwendung des Ausnahmetatbestands der besonderen Dringlichkeit
  • Umsetzung der beschleunigten Vergabeverfahren
  • Welche Fristen sind zu beachten
  • Statt neuer Ausschreibung: Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB
  • Vergaberechtlichen Erleichterungen der Bundesländer im Rahmen der Corona-Krise
  • Fragen und Antworten

ONLINE-Seminar