Als weiteres flexibles Instrument wird außerdem die Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB beleuchtet.
Inhalte
- Ausnahmetatbestand der Dringlichkeit
- Unterschiede zwischen hinreichender Dringlichkeit sowie besondere Dringlichkeit
- Beschleunigte Vergabeverfahren
- Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (VgV, SektVO, VSVgV),
- Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb (UVgO)
- Voraussetzungen für dringliche Beschaffungen mit der freihändigen Vergabe (VOL/A)
- Dokumentationspflichten bei Anwendung des Ausnahmetatbestands der besonderen Dringlichkeit
- Umsetzung der beschleunigten Vergabeverfahren
- Welche Fristen sind zu beachten
- Statt neuer Ausschreibung: Möglichkeiten zur Verlängerung bzw. Erweiterung bestehender Liefer- und Dienstleistungsverträge gemäß § 132 Abs. 2 GWB
- Vergaberechtlichen Erleichterungen der Bundesländer im Rahmen der Corona-Krise
- Fragen und Antworten
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.