Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist die Europäische Union dem WTO-Vergabeabkommen (GPA) beigetreten.
Das GPA (Government Procurement Agreement) ist eine Vereinbarung der Europäischen Union und weiterer 13 Mitglieder der Welthandelsorganisation über die diskriminierungsfreie, transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
In dieser Vereinbarung ist die Auftragshöhe, ab der die Regeln gelten sollen, die sogenannten Schwellenwerte, in Sonderziehungsrechten (SZR) festgeschrieben.
Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währungseinheit SZR (Sonderziehungsrecht; englisch: SDR = Special Drawing Right) ist eine künstliche Währung und wird durch einen Währungskorb wichtiger Weltwährungen (US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und Yen) definiert. Für den Fünfjahreszeitraum 2011-2015 ist die folgende Gewichtung vereinbart: US-Dollar = 41,9%, EURO = 37,4%, Yen = 9,4%, Pfund Sterling= 11,3%.
In den Richtlinien der Europäischen Union werden die Schwellenwerte in Euro angegeben. Zum Ausgleich der Kursschwankungen zwischen Sonderziehungsrechten (SZR) und Euro werden die EU-Schwellenwerte von der Kommission alle zwei Jahre überprüft und bei Bedarf geändert.
Weitere Informationen finden sich auf der Webseite http://www.eu-schwellenwerte.de
Weitere Details zum Thema Schwellenwerte und Schwellenwertberechnung bietet das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schätzung des Auftragswertes.
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