Mittwoch, 19. November 2014

2-tägiges Intensivseminar Vergaberecht - Einführung + IT-Vergabe

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen. Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von IT-Vergabeverfahren.


Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen.

Doch auch die Bieter müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie oder eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix den Erfolg verhindern.

Das zweitägige Intensivseminar vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung insbesondere mit den Besonderheiten bei IT-Ausschreibungen.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts 
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte 
  • Schwellenwertberechnung 
  • Auftragsarten und Vergabearten 
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung 
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  •  Fristen, Termine und Dringlichkeiten 
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien 
  • Bieterfragen 
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung,  Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung 
  • IT-Leistungsbeschreibung, 
  • produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung 
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge 
  • Beispiele und Tipps für die Praxis
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Zielgruppe:
Auftraggeber, die IT-Vergaben vorbereiten und durchführen sowie Bieter, die sich an IT-Ausschreibungen beteiligen.

Seminartermine:
16.12. - 17.12.2014 in Darmstadt
03.03. - 04.03.2015 in Darmstadt

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt pro Teilnehmer 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen an beiden Seminarteagen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung

Seminare zum Vergaberecht in Darmstadt

Im Dezember finden in Darmstadt zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie IT-Vergabe.

16.12.2014 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
17.12.2014 Darmstadt: IT-Vergabe

Im Januar finden in Darmstadt drei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht,  Bieterstrategien sowie Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen.

27.01.2015 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
28.01.2015 Darmstadt: Bieterstrategien
29.01.2015 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Dienstag, 18. November 2014

Preis als alleiniges Zuschlagskriterium

In vielen meiner Seminare taucht immer wieder die Frage auf, ob der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium erlaubt ist. Verzweifelt und mühsam werden Zuschlagskriterien gesucht und verwendet, um vermeintlich vergaberechtskonform auszuschreiben. Teilweise werden bei der Wertung der Angebote Zuschlagskriterien verwendet, die weder in der Bekanntmachung noch in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden, oder es werden weitere Zuschlagskriterien eingeführt, die nichts anderes als Alibi-Funktionen haben. Gerade durch solche Aktionen entstehen aber gerade erst Vergaberechtsverstöße.

Gleich vorweg, ich bin kein Freund des billigsten Preises. Aber manchmal ist es sinnvoller, das, was man benötigt, mit Mindestanforderungen auszuschreiben, jedes Angebot, das diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, auszuschließen und dann die Wertung auf ein messbares Kriterium wie den Preis zu stützen.

Die Vergabeordnungen suggerieren, dass der Preis als alleiniges Kriterium nicht erlaubt ist. Beispielhaft sei die VOL/A zitiert:

§ 18 Abs. 1 VOL/A
Der Zuschlag ist auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste
Angebot zu erteilen. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

Die Rechtsprechung zeigt aber, dass der Preis als alleiniges Kriterium bei Ausschreibungen möglich ist.

Herlemann in: jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl. 2013, § 18 VOL/A 2009, Rn. 20: "[..] Aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs ergibt sich aber inzidenter des Weiteren, dass der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium durchaus mit dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz vereinbar und damit zulässig ist. Diese Aussage hat auch auf der Basis der neuen Rechtslage Bestand, da in Bezug auf den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz keine Änderung seitens des Normgebers vorgenommen wurde."

BGH Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 129/06, Rn. 20: "[..] Der Preis ist ein neutraler Gesichtspunkt, der sich in jedem Fall, unabhängig vom Gegenstand des einzelnen Vergabeverfahrens, eignet, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, und mit dessen Maßgeblichkeit jeder Bieter immer dann rechnen muss, wenn keine anderen Kriterien angegeben sind."

Bei europaweiten Ausschreibungen ist nach der Rechtsprechung des EuGH das ausschließliche Zuschlagskriterium "niedrigster Preis" zulässig.
EuGH Urteil vom 07.10.2004 - C-247/02, Rn. 4: „Bei der Erteilung des Zuschlags wendet der öffentliche Auftraggeber folgende Kriterien an:
a)   entweder ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises
b)   oder – wenn der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt – verschiedene auf den jeweiligen Auftrag bezogene Kriterien, wie z. B. Preis, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Rentabilität oder technischer Wert.“

EuGH Urteil vom 07.10.2004 - C-247/02, Rn. 38: "Artikel 30 der Richtlinie sieht daher in Absatz 1 die Kriterien vor, die der öffentliche Auftraggeber bei der Erteilung des Zuschlags anwendet, nämlich entweder ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises oder, wenn der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erfolgt, verschiedene auf den jeweiligen Auftrag bezogene Kriterien, wie Preis, Ausführungsfrist, Betriebskosten, Rentabilität oder technischer Wert."

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.06.2012, 11 Verg 4 / 12: Die Festlegung des alleinigen Zuschlagskriteriums „Niedrigster Preis“ verletzt den Antragsteller nicht in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB. Dem Auftraggeber steht ein Wahlrecht zwischen den Zuschlagskriterien des wirtschaftlich günstigsten Angebotes und des niedrigsten Preises zu. Dieses Wahlrecht kann der nationale Gesetzgeber nicht generell einschränken. [..] Das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 20.5.2010, Az: Verg 04/10, zitiert nach juris) geht ausdrücklich davon aus, dass die Festsetzung des niedrigsten Preises als alleiniges  Zuschlagskriterium zulässig ist (Rd. 34). Im Ergebnis hält auch das Oberlandesgericht Schleswig (Beschluss vom 15.4.2011, Az: 1 Verg 10/10, NZBau 2011, 375, 377) die Festlegung des Zuschlagskriteriums niedrigster Preis für zulässig.

OLG München, Beschluss vom 20.05.2010 - Verg 04/10, Rn. 41: "[..] Zwar bleibt es dem nationalen Gesetzgeber unbenommen, gegenüber einer Richtlinie strengere Vorschriften zu erlassen. Im Verhältnis der möglichen Zuschlagskriterien „Preis“ und „wirtschaftlich günstigstes Angebot“ liegt aber kein Verhältnis größerer oder geringerer Strenge vor, sondern eine neutrale Alternativität. Wegen der nicht vollständigen Umsetzung in das nationale Recht gilt Art. 55 Abs. 1b RL 2004/17/EG deshalb unmittelbar, so dass der Preis als einziges Zuschlagskriterium vergaberechtlich unbedenklich gewählt werden kann."

Fazit:
Die Verwendung des Preises als alleiniges Zuschlagskriterium ist somit möglich und erlaubt. Der Auftraggeber hat das Wahlrecht zwischen dem Zuschlagskriterium des "wirtschaftlich günstigsten Angebots" und des alleinigen Kriteriums "niedrigster Preis".

Seminare zum Vergaberecht in Stuttgart

Im Dezember finden in Stuttgart zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht"  statt und behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht sowie Bieterstrategien.

09.12.2014 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
10.12.2014 Stuttgart: Bieterstrategien

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.fachverlag-ferber.de

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Web-Seminar - Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Einer der nächsten Web-Seminartermine bschäftigt sich mit Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen.
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen


Weitere Termine:
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Montag, 17. November 2014

Web-Seminar Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas  Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Der nächste Web-Seminartermin bschäftigt sich mit Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV.
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit, VSVgV


Weitere Termine:
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen
Fr. 12.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Bindefristen bei Vergabeverfahren
Fr. 19.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 09.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte


Fr. 16.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 23.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Fr. 30.01.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bieterfragen und Rügen
Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 06.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge im Vergaberecht
Fr. 20.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren im Vergaberecht
Fr. 27.03.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog im Vergaberecht

Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

Bieterstrategien im Vergaberecht - vertriebsorientiert

Ein vertriebsorientiertes und auf Bieterstrategien fokusiertes Seminar

Das Ziel der Buch- und Seminarreihe „Praxisratgeber Vergaberecht“ ist es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt Ihnen, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden das Seminar ab.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen
  • Analyse der Ausschreibungsunterlagen
  • Vermeiden von Formfehlern 
  • Strategien für Bieterfragen 
  • Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  • Hauptangebote und Nebenangebote 
  • Anforderungen an Nebenangebote
  • Eignungskriterien und Präqualifikation
  • Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur 
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Verwenden von Checklisten
  • Formale Anforderungen 
  • Eignungskriterien 
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie
  • Anforderungen an die Bieterangebote 
  • Zuschlagskriterien 
  • Zuschlag und Aufhebung 
Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Zielgruppe:
Bieter

Seminartermine:
10.12.2014 in Stuttgart
28.01.2015 in Darmstadt
18.03.2015 in Stuttgart
25.03.2015 in Leipzig

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Anmeldung