Montag, 25. November 2013

Vergaberecht - Bieterstrategien

Für den Seminartermin in Dortmund am Mittwoch, 27.11.2013 sind kurzfristig zwei Plätze frei geworden. Bei Interesse bitte ich Sie um eine kurze E-Mail an thomas@fachverlag-ferber.de oder einen Anruf an 0151 644 00612.

Mit der richtigen Bieterstrategie kann die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verbessert werden. Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
  •  Vermeiden von Formfehlern
  •  Strategien für Bieterfragen
  •  Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  •  Anforderungen an Nebenangebote
  •  Eignungskriterien und Präqualifikation
  •  Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  •  elektronische Vergabe und elektronische Signatur
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren
  • Verwenden von Checklisten
  • Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie

Zielgruppe

Bieter

Seminartermine

  • 27. November 2013 in Dortmund
  • 12. März 2014 in Darmstadt
  • 20. März 2014 in Dortmund
  • 01. Juli 2014 in München

Agenda

09:00 - 09:30 Uhr   Registrierung + Kaffee  
09:30 - 12:30 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause  
12:30 - 13:30 Uhr   Mittagspause  
13:30 - 17:00 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause

Teilnahmegebühr

 590,- Euro zuzüglich MwSt.

Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-vergaberecht-bieterstrategien.html

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de

Einführung in das Vergaberecht

Für den Seminartermin in Dortmund am Dienstag, 26.11.2013 ist kurzfristig ein Platz frei geworden. Bei Interesse bitte ich Sie um eine kurze E-Mail an thomas@fachverlag-ferber.de oder einen Anruf an 0151 644 00612.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Doch auch die Vergabestellen stehen bei der komplexen Vergaberechtsmaterie vor besonderen Herausforderungen. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrensveranlassen . Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden.

Um so wichtiger ist eine intensive Beschäftigung mit dem aktuellen Vergaberecht sowohl für Bieter als auch für Auftraggeber. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung. Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht ist für Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.


Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen des Vergaberechts,
  • Grundprinzipien des Vergaberechts,
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte,
  • Schwellenwertberechnung,
  • Auftragsarten und Vergabearten,
  • Vergabeunterlagen,
  • Leistungsbeschreibung,
  • Ablauf im Vergabeverfahren,
  • Fristen und Termine,
  • Formale Anforderungen,
  • Eignungskriterien,
  • Umgang mit Bieterfragen,
  • Anforderungen an die Bieterangebote,
  • Zuschlagskriterien,
  • Zuschlag und Aufhebung,
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren,
  • Anforderungen an die Dokumentation,
  • Beispiele und Tipps für die Praxis,  

Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich neu mit dem Vergaberecht beschäftigen oder Ihr Wissen auffrischen wollen.

Seminartermine

  • 26. November 2013 in Dortmund
  • 21. Januar 2014 in Darmstadt
  • 11. März 2014 in Darmstadt 
  • 18. März 2014 in Dortmund
  • 25. März 2014 in München

Agenda

09:00 - 09:30 Uhr   Registrierung + Kaffee  
09:30 - 12:30 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause  
12:30 - 13:30 Uhr   Mittagspause  
13:30 - 17:00 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause

Teilnahmegebühr

 590,- Euro zuzüglich MwSt.

Weitere Informationen: http://vergaberecht-schulung.de/seminar-einführung-vergaberecht.html

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de

Rudolf und der Dieselschlitten

Von Helena Ferber (12 Jahre).

Hallo, ich bin Rudolf, ein Rentier aus dem Stall des Weihnachtsmanns. Ich gehöre zu den Rentieren, die dazu da sind, den Schlitten zu ziehen und den Weihnachtsmann um die ganze Welt in nur kurzer Zeit zu bringen.

Dieses Jahr standen wir im Stall in unseren Boxen und langweilten uns. So ist das schon immer vor Weihnachten. Jeder hing seinen eigenen Gedanken nach, bis das Rentier aus Box Nummer drei sagte: „He, bemerkt ihr nicht, dass der Weihnachtsmann Verspätung hat? Zwar erst zehn Minuten, aber ich hoffe, dass er nicht wieder verschlafen hat.“ - „Kann nicht sein!“, hörte ich darauf aus der Richtung von Box Nummer 5, „Wir wurden heute morgen gefüttert. Und wenn er verschlafen hätte, dann hätte er uns heute noch kein Futter...“

Weiter kam das Rentier nicht. Ein komisches lautes Aufheulen vom Stallvorplatz unterbrach es. Vor Schreck zogen sich alle Rentiere in die hintersten Ecken ihrer Boxen zurück. Wieder heulte etwas auf, und ich schrie gegen den Lärm an: „He, das ist doch nicht normal! Ich sehe jetzt nach, was da los ist. Kommt jemand mit?“

Im Chor wimmerten alle Rentiere vor Angst. Also machte ich mich alleine auf den Weg. Auf dem Stallvorplatz angekommen, zuckte ich zusammen. Ich traute meinen Augen kaum und guckte dämlich. Da saß der Weihnachtsmann in einem komischen, dröhnenden Blechding. Er schien bester Laune zu sein, denn er rief mir zu: „He Rudolf, schau mal - mein neuer Dieselschlitten! Kosten sparend, mehr Ausdauer, größere Ladefläche. Ihr Rentiere kommt allesamt ins Tierheim. So, jetzt muss ich aber los, wir unterhalten uns alle morgen früh, dann haben wir Ruhe. Sag bitte den anderen Rentieren Bescheid, dass sie ab jetzt an Weihnachten nicht mehr gebraucht werden. Tschüs!“

Jetzt guckte ich noch dämlicher. Ich dachte mir nur, was das bedeuten soll mit dem 'ins Tierheim' und wir werden 'nicht mehr gebraucht'. Langsam und geistesabwesend trabte ich in den Stall. Dort wurde ich gleich von allen überfallen. So wurde mir zugerufen: „Rudolf, was ist passiert? Du siehst furchtbar geschockt aus!“ und „ Du musst uns sofort erzählen, was passiert ist!“

Also erzählte ich, was der Weihnachtsmann gesagt hatte. Es wurde ganz still. Aus einer Ecke hörte man ein Rentier schluchzen. Das Rentier aus Box Nummer 3 rief: „Das können wir uns nicht gefallen lassen! Was denkt der Weihnachtsmann sich dabei - ist er verrückt geworden? Rentiere gehören einfach zu Weihnachten wie Heu in den Stall. Oder wie Futter zu mir. Rentiere, das lassen wir uns nicht gefallen! Hinter ihm her, wir müssen ihn zur Vernunft bringen!“

Von überall hörte ich zustimmendes Gemurmel. „Jetzt reißt euch doch mal zusammen!“, schrie ich, „Wenn wir jetzt alle ausrasten, hilft uns das auch nicht weiter. Mir kommt nämlich gerade ein furchtbarer Gedanke: Der Weihnachtsmann wird abstürzen, weil dieser neue Schlitten ja ein Dieselschlitten ist. Und wenn es sehr kalt ist, gefriert Diesel. Und es i s t sehr kalt. Wir müssen ihm helfen. Zuerst sollten wir dem Stallburschen Bescheid sagen. Er wird uns sicher helfen.“

Ein Blick genügte, und das Rentier aus Box Nummer 3 galoppierte los, um den Stallburschen zu holen. Ich, der neben dem Rentier aus Box Nummer 3 der einzige war, dessen Boxentür immer offen stand, befreite die anderen Rentiere aus ihren Boxen. Alle versammelten sich auf dem Stallvorplatz. Das Rentier aus Box Nummer 3 hatte den Stallburschen gefunden. Ich sagte zu ihm: „Danke, dass du gekommen bist. Der Weihnachtsmann wird wahrscheinlich mit seinem neuen, dämlichen Dieselschlitten abstürzen. Du musst uns vor den alten Schlitten spannen und dann mit uns den Weihnachtsmann suchen gehen.“

Das war leichter gesagt als getan, denn der alte, traditionelle Holzschlitten wog eine ganze Menge. Als endlich alle vor den Schlitten gespannt waren, übernahm ich das Kommando. Ich rief dem Stallburschen zu: „Setz dich auf den Schlitten, dann kannst du uns vielleicht noch helfen. Und außerdem ist es super, mit dem Schlitten zu fliegen.“ Den anderen Rentieren rief ich zu: „Antraben, in den Galopp wechseln und abspringen!“

Alles lief reibungslos, und wir flogen systematisch alles ab. Irgendwann über dem Meer hörten wir ein Knattern und sahen eine dunkle Rauchwolke. Ich schrie: „Das ist der Weihnachtsmann! Wir müssen ihm helfen, denn das, was aus seinem Schlitten rauskommt, sieht nicht gut aus.“ Dem Weihnachtsmann rief ich zu: „ Hallo, Weihnachtsmann, wir kommen um dir zu helfen! Dein Schlitten stürzt gleich ab.“ Der Weihnachtsmann rief: „Rudolf, danke, dass du gekommen bist! Das mit dem Schlitten war eine schlechte Idee.“ - „Ja,“, rief ich, „ist jetzt auch egal. Wir müssen dich und die ganzen Geschenke retten.“

Also flogen wir direkt neben den Schlitten vom Weihnachtsmann. Der Weihnachtsmann warf dem Stallburschen jeder Päckchen einzeln rüber und dieser musste es verstauen. Für mich war es sehr schwer, Kurs zu halten. Aber bald waren alle Päckchen verstaut, und der Weihnachtsmann sprang auf unseren Schlitten. Keinen Moment zu spät, denn der Schlitten stürzte einfach ab. Der Weihnachtsmann wimmerte: „Mein wunderbarer Schlitten! Jetzt ist er kaputt. So viel Geld fällt jetzt einfach in den Ozean.“ Ich entgegnete: „Aber Weihnachtsmann, ist dir so ein Schlitten denn wichtiger als Weihnachten?“ - „Du hast Recht, Rudolf, ich habe verstanden. Ich hätte nachdenken sollen, bevor ich mir den Schlitten gekauft habe. Und jetzt vollen Huf voraus - es muss beschert werden!“

Und so kam es, dass Weihnachten, die Geschenke und vor allem der Weihnachtsmann nicht ins Wasser gefallen sind.

Nach der Bescherung, als der Weihnachtsmann schon müde in seinem Sessel Platz genommen hatte, flog ich mit dem Stallburschen noch mal los, um den vom Weihnachtsmann geliebten Dieselschlitten zu suchen. Da, unten im Meer schaukelte etwas. Es war der Schlitten. Wir schafften es, ihn an mir festzubinden und flogen wieder nach Hause. Dort klopften wir an die Tür vom Weihnachtsmann, und der Weihnachtsmann öffnete schläfrig. Der Stallbursche und ich riefen im Chor: „Frohe Weihnachten, Weihnachtsmann, du bekommst jetzt auch mal ein Geschenk von uns!“

Der Weihnachtsmann guckte erst ganz komisch, doch als er seinen Dieselschlitten sah, schrie er vor Freude: „Mein Schlitten, er ist noch ganz! Ich kann den Motor austauschen lassen und mit ihm dann im Sommer in meiner Freizeit fliegen! Denn eine Sache habe ich gelernt: Ein Weihnachten ohne Rentiere geht nicht, das habt ihr mir bewiesen!“

ENDE

Hier geht es zur ersten Rudolf Geschichte
Hier geht es zur zweiten Rudolf Geschichte 

Freitag, 22. November 2013

Tariftreuegesetz zur Vorlage beim EuGH

Tariftreue- und Mindestlohnerklärungen spielen mittlerweile bei sehr vielen Ausschreibungen in Deutschland eine Rolle. In vielen Landesvergabegesetzen wie z. B. in Nordrhein-Westfalen werden von den an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen Erklärungen zur Tariftreue und Mindestlohn gefordert.

§ 4 Abs. 1 TVgG - NRW
Öffentliche Aufträge für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), in der jeweils geltenden Fassung unterfällt, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe durch Erklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung des Auftrags wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren,[..]

§ 4 Abs. 3 TVgG - NRW
Öffentliche Aufträge über Leistungen, die nicht den Vorgaben der Absätze 1 und 2 unterliegen, dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe durch Erklärung gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich verpflichtet haben, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 8,62 Euro zu zahlen.[..]

§ 9 Abs. 1 TVgG - NRW
Für den Fall der Ausführung übernommener Leistungen durch Nachunternehmer oder bei Beschäftigung von entliehenen Arbeitskräften hat sich der Bieter bei Angebotsabgabe in der Verpflichtungserklärung gemäß § 4 zu verpflichten, auch von seinen Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften eine Verpflichtungserklärung im Sinne des § 4 abgeben zu lassen. Satz 1 gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.

Hier kommt es hoffentlich in den nächsten Monaten zu einer Klärung vor dem EuGH, ob diese Regelung zulässig ist. Die Vergabekammer Arnsberg hat mit der Vorlage der Fragestellung an den EuGH, ob die vergabespezifische Mindestlohnregelung des TVgG-NRW mit dem Europarecht vereinbar ist,  die Grundlage dafür geschaffen: "Die Kammer sieht sich an einer abschließenden Entscheidung ohne die Klärung der Vorfrage der EU-Rechtskonformität des § 4 Abs.3 TVgG NRW gehindert. [..] Eine Normverwerfungskompetenz hat die Vergabekammer ebenfalls nicht. Da sie jedoch berechtigt ist eine für den Streit entscheidende Rechtsfrage betreffen über die Auslegung der Verträge (Art. 267) dem EUGH vorzulegen, um damit zu einer Entscheidung gelangen zu können. Die Vorlage ist auch erforderlich, da nur der EUGH über die Frage der Konformität der landesgesetzlichen Norm mit dem Art. 56 AEUV entscheiden kann." Siehe hierzu Aussetzungsbeschluss vom 26.09.2013 (VK 18/13).
Entscheidungen der VK Arnsberg - Jahrgang 2013

Man darf gespannt sein.

Freitag, 15. November 2013

Vergaberecht Update 2014

Die Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit, sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen.



Das Webinar Vergaberecht Update 2014 gibt Ihnen einen Überblick über wichtige Neuerungen im Vergaberecht und die aktuelle Rechtsprechung.

Das Webinar behandelt im Einzelnen:
  • Die neuen Schwellenwerte ab 1.1.2014 
  • Neuerungen in der Vergabeverordnung 
  • Aktuelles zu den Landesvergabegesetzen 
  • Entscheidungen der Vergabekammern 
  • Reform der EU-Richtlinien zum Vergaberecht 

Termine für das Webinar Vergaberecht Update 2014
  • Fr. 13.12.2013  10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
  • Di. 17.12.2013  10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
  • Fr. 10.01.2014  10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar
  • Fr. 17.01.2014  10:00 - 12:00 Uhr Online-Seminar

Teilnahmegebühr 
Die Teilnahmegebühr beträgt 75,- Euro zuzüglich MwSt. und beinhaltet das zweistündige Online-Seminar sowie die Seminarunterlagen als PDF. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar. Sehr gerne können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und das PDF-Formular per E-Mail an update2014@vergaberecht-schulung.de zusenden.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail kontakt@vergaberecht-schulung.de

Anmeldung



Sehr gerne können Sie das Anmeldeformular elektronisch ausfüllen und das PDF-Formular per E-Mail an update2014@vergaberecht-schulung.de zusenden.

Donnerstag, 14. November 2013

Webinare zum Vergaberecht

Die  Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts
zu beschäftigen.

Die aktuellen Seminarthemen sind:

Freitag, 15. Nov., 10:00 Uhr - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.

Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes findet am Freitag, den 15. Nov 2013 um 10:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.


Mittwoch, 13. November 2013

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist streng formalisiert, inhaltlich komplex und ständigen Veränderungen unterworfen.  Die besonderen Anforderungen bei IT-Projekten bringen eine zusätzliche Komplexität in die Vorbereitung und die Durchführung von IT-Vergabeverfahren.

Eine ungeschickt formulierte Leistungsbeschreibung bzw. eine nicht den Anforderungen entsprechende Bewertungsmatrix können den Erfolg des Vergabeverfahrens gefährden. Eine falsche Schwellenwertberechnung, eine falsche Frist oder ein Formfehler in den Ausschreibungsunterlagen bzw. der Vergabedurchführung können die Bewerber zum Rügen oder gar zum Eröffnen eines Nachprüfungsverfahrens veranlassen.

Doch auch die Bieter müssen, um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie oder eine falsch interpretierte Bewertungsmatrix den Erfolg verhindern.
Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein.

Im Einzelnen werden behandelt:
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung 
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe


Zielgruppe

Auftraggeber, Beschaffer der öffentlichen Hand sowie Bieter, die sich mit IT-Vergabeverfahren beschäftigen.

Seminartermine

  • 19. März 2014 in Dortmund
  • 26. März 2014 in München 
  • 06. Mai 2014 in Darmstadt 
  • 13. Mai 2014 in Leipzig
  • 02. Juli 2014 in München

Agenda

09:00 - 09:30 Uhr   Registrierung + Kaffee  
09:30 - 12:30 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause  
12:30 - 13:30 Uhr   Mittagspause  
13:30 - 17:00 Uhr   Seminar - inkl. Kaffeepause

Teilnahmegebühr

 590,- Euro zuzüglich MwSt.


Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes. Möchten Sie als Verbraucher an einem der angebotenen Seminare teilnehmen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@fachverlag-ferber.de

Anmeldung