Im folgenden ein kurzer Überblick über die EU-Schwellenwerte seit 2003.
EU-Schwellenwerte gemäß Neufassung der Vergabeverordnung vom 11. Februar 2003 (Bundesgesetzblatt 2003, Teil I Nr. 6, S. 169 ff.
5.000.000 Euro für Bauvergaben
400.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
130.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
200.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst
EU-Schwellenwerte gemäß Dritter Verordnung zur Änderung der Vergabeordnung vom vom 23. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Nr. 48, 26. Oktober 2006, Seite 2334 ff.):
5.278.000 Euro für Bauvergaben
422.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
137.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
211.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst
EU-Schwellenwerte 2008 - 2009:
5.150.000 Euro für Bauvergaben
412.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
133.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
206.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst
EU-Schwellenwerte 2010 - 2011:
4.845.000 Euro für Bauvergaben
387.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
125.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
193.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst
EU-Schwellenwerte 2012 - 2013:
5.000.000 Euro für Bauvergaben
400.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit
130.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
200.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst
EU-Schwellenwerte 2014 - 2015:
5.184.000 Euro für Bauvergaben
414.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit
134.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
207.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst
Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft
und durch Verordnung geändert. Gemäß § 288 Abs. 2 (Vertrag über die
Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine
Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar
in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere
(strengere) Schwellenwerte vorgeben. Die EU-Schwellenwerte wurden lange
Zeit in Deutschland fest in der Vergebeverordnung verankert. Bei
Anpassungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission hat es
mitunder einige Zeit gebraucht bis dies in der deutschen Vergabeordnung
nachgezogen wurde.
In diesen Zeiten herschte dann bei allen Beteiligten eine große
Unsicherheit welche EU-Schwellenwerte dann zu nehmen waren. Durch die
mittlerweile vorhandene dynamische Verweisung in der VgV
(Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der
Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils
angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung in das deutsche
Recht ist aktuell nicht mehr erforderlich.
Bei den EU-Schwellenwerten 2012-2013 gab es z. B. die folgende
Situation: Die Anpassung der EU-Schwellenwerte fand am 30. November 2011
durch Verordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2012 statt (VERORDNUNG (EU)
Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011 zur Änderung der
Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für
Auftragsvergabeverfahren. Erschienen im Amtsblatt der Europäischen Union
L319/43.). Durch diese Verordnung wurden die Schwellenwerte, die durch
die VERORDNUNG (EG) Nr. 1177/2009 eingeführt wurden, ab dem 1. Januar
2012 geändert. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich
und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Für Vergabeverfahren im Bereich der VOL, VOB und VOF wurden die
EU-Schwellenwerte in § 2 VgV (Vergabeverordnung) explizit aufgeführt.
Eine dynamische Verweisung existierte hierzu nicht. Da die
Schwellenwerte in der VgV (Stand Dezember 2011) niedriger und damit
strenger waren als die durch die EU-Kommission zum 1. Januar 2012
erhöhten Schwellenwerte, galten die alten und damit strengeren
Schwellenwerte für Vergabeverfahren gemäß VOL, VOB und VOF solange
weiter, bis die neuen Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) in
Kraft traten. Für Vergabeverfahren im Bereich der Sektorenverordnung
(SektVO) wurden die neuen EU-Schwellenwerte dagegen ab dem 1. Januar
2012 wirksam und waren verpflichtend anzuwenden. Gemäß § 1 Abs. 2 SektVO
wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen (dynamische
Verweisung). Die EU-Verordnung zu den Schwellenwerten gilt damit im
Sektorenbereich unmittelbar, eine Anpassung in das deutsche Recht ist
nicht mehr erforderlich.
Durch die fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe
öffentlicher Aufträge vom 14. März 2012, welche am 21. März 2012 im
Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2012, Teil I, Nr. 14, Seite 488)
veröffentlicht wurde, wurden die Schwellenwerte für Vergabeverfahren im
Bereich der VOL, VOB und VOF ab dem 22. März 2012 geändert.
Mittwoch, 2. Juli 2014
Freitag, 20. Juni 2014
Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - Überblick
Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
04.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
11.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
18.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
25.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 15.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge
Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr IT-Vergabe
Fr. 12.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte
Fr. 19.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren
Fr. 26.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog
Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr SektVO
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOL/A
Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VSVgV
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen
Eine Terminübersicht aller Webseminare und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin und Themenübersicht
04.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
11.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
18.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
25.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 15.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge
Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr IT-Vergabe
Fr. 12.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte
Fr. 19.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren
Fr. 26.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog
Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr SektVO
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOL/A
Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VSVgV
Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen
Eine Terminübersicht aller Webseminare und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html
Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Dienstag, 17. Juni 2014
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Thematik der besonderen Dringlichkeit. Welche Umstände müssen vorliegen damit ein Auftraggeber in einem Vergabeverfahren sich auf die besondere Dringlichkeit berufen kann und die Vergabe freihändig bzw. im Verhandlungsverfahren durchführen können.
Welche Umstände sind dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen, was ist eine selbstverschuldete Dringlichkeit?
Welche dringlichen Gründe kommen in Betracht? Welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen bestehen überhaupt?
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Thematik der besonderen Dringlichkeit. Welche Umstände müssen vorliegen damit ein Auftraggeber in einem Vergabeverfahren sich auf die besondere Dringlichkeit berufen kann und die Vergabe freihändig bzw. im Verhandlungsverfahren durchführen können.
Welche Umstände sind dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen, was ist eine selbstverschuldete Dringlichkeit?
Welche dringlichen Gründe kommen in Betracht? Welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen bestehen überhaupt?
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
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Web-Seminar
Montag, 16. Juni 2014
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A
Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 25.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 25.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Sonntag, 15. Juni 2014
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten
Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit
speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Bei der Wertung der Angebote bewerten die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.
Die Kriterienmüssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden.
Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.
Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Web-Seminar werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 11.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Bei der Wertung der Angebote bewerten die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.
Die Kriterienmüssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.
Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden.
Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.
Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Web-Seminar werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 11.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen
Labels:
Bewertungsmatrix,
erweiterte Richtwertmethode,
Gewichtung,
Richtwertmethode,
Seminar,
UfAB V,
Vergaberecht,
Web-Seminar,
Wertung,
Zuschlagskriterien
Samstag, 14. Juni 2014
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 18.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 18.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
Freitag, 13. Juni 2014
Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.
Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht- Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 04.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.
Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht- Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.
Termin: Fr. 04.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr
Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
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