Mittwoch, 2. Juli 2014

Historie der EU-Schwellenwerte

Im folgenden ein kurzer Überblick über die EU-Schwellenwerte seit 2003.

EU-Schwellenwerte gemäß Neufassung der Vergabeverordnung vom 11. Februar 2003 (Bundesgesetzblatt 2003, Teil I Nr. 6, S. 169 ff.
5.000.000 Euro für Bauvergaben
   400.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
   130.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
   200.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst

EU-Schwellenwerte gemäß Dritter Verordnung zur Änderung der Vergabeordnung vom  vom 23. Oktober 2006 (Bundesgesetzblatt 2006, Teil I, Nr. 48, 26. Oktober 2006, Seite 2334 ff.):
5.278.000 Euro für Bauvergaben
   422.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
   137.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
   211.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst

EU-Schwellenwerte 2008 - 2009:
5.150.000 Euro für Bauvergaben
   412.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
   133.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
   206.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst

EU-Schwellenwerte 2010 - 2011:
4.845.000 Euro für Bauvergaben
   387.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich
   125.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
   193.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst

EU-Schwellenwerte 2012 - 2013:
5.000.000 Euro für Bauvergaben
   400.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit
   130.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
   200.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst

EU-Schwellenwerte 2014 - 2015:
5.184.000 Euro für Bauvergaben
   414.000 Euro für Lieferungen und Leistungen im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit
   134.000 Euro für Lieferungen und Leistungen von oberen und obersten Bundesbehörden
   207.000 Euro für Lieferungen und Leistungen sonst


Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß § 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben. Die EU-Schwellenwerte wurden lange Zeit in Deutschland fest in der Vergebeverordnung verankert. Bei Anpassungen der EU-Schwellenwerte durch die EU-Kommission hat es mitunder einige Zeit gebraucht bis dies in der deutschen Vergabeordnung nachgezogen wurde.

In diesen Zeiten herschte dann bei allen Beteiligten eine große Unsicherheit welche EU-Schwellenwerte dann zu nehmen waren. Durch die mittlerweile  vorhandene dynamische Verweisung in der VgV (Vergabeverordnung), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie der Verordnung für Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen. Eine Anpassung in das deutsche Recht ist aktuell nicht mehr erforderlich.

Bei den EU-Schwellenwerten 2012-2013 gab es z. B. die folgende Situation: Die Anpassung der EU-Schwellenwerte fand am 30. November 2011 durch Verordnung mit Wirkung zum 1. Januar 2012 statt (VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER KOMMISSION vom 30. November 2011  zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren. Erschienen im Amtsblatt der Europäischen Union L319/43.). Durch diese Verordnung wurden die Schwellenwerte, die durch die VERORDNUNG (EG) Nr. 1177/2009 eingeführt wurden, ab dem 1. Januar 2012 geändert.   Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Für Vergabeverfahren im Bereich der VOL, VOB und VOF wurden die EU-Schwellenwerte in § 2 VgV (Vergabeverordnung) explizit aufgeführt. Eine dynamische Verweisung existierte hierzu nicht. Da die Schwellenwerte in der VgV (Stand Dezember 2011) niedriger und damit strenger waren als die durch die EU-Kommission zum 1. Januar 2012 erhöhten Schwellenwerte, galten die alten und damit strengeren Schwellenwerte für Vergabeverfahren gemäß VOL, VOB und VOF solange weiter, bis die neuen Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) in Kraft traten. Für Vergabeverfahren im Bereich der Sektorenverordnung (SektVO) wurden die neuen EU-Schwellenwerte dagegen ab dem 1. Januar 2012 wirksam und waren verpflichtend anzuwenden. Gemäß § 1 Abs. 2 SektVO wird auf die jeweils angepasste Verordnung der EU verwiesen (dynamische Verweisung). Die EU-Verordnung zu den Schwellenwerten gilt damit im Sektorenbereich unmittelbar, eine Anpassung in das deutsche Recht ist nicht mehr erforderlich.

Durch die fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 14. März 2012, welche  am 21. März 2012 im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2012, Teil I, Nr. 14, Seite 488) veröffentlicht wurde, wurden die Schwellenwerte für Vergabeverfahren im Bereich der VOL, VOB und VOF  ab dem 22. März 2012 geändert.

Freitag, 20. Juni 2014

Web-Seminare Praxisratgeber Vergaberecht - Überblick

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Termin und Themenübersicht


04.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
11.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
18.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOB/A
25.07.2014 10:00 - 11:00 Uhr Freihändige Vergaben gemäß VOL/A

Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren
Fr. 15.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Rahmenverträge
Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr IT-Vergabe

Fr. 12.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabedokumentation und Vergabeakte
Fr. 19.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Verhandlungsverfahren
Fr. 26.09.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Wettbewerblicher Dialog

Fr. 17.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Grundlagen des Vergaberechts
Fr. 24.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr SektVO
Fr. 31.10.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOL/A

Fr. 07.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOB/A
Fr. 14.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VOF
Fr. 21.11.2014, 10:00 - 11:00 Uhr VSVgV

Fr. 05.12.2014, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOL/A-Ausschreibungen


Eine Terminübersicht aller Webseminare und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter  http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html


Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht  ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Dienstag, 17. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Thematik der besonderen Dringlichkeit. Welche Umstände müssen vorliegen damit ein Auftraggeber in einem Vergabeverfahren sich auf die besondere Dringlichkeit berufen kann und die Vergabe freihändig bzw. im Verhandlungsverfahren durchführen können.

Welche Umstände sind dem Verhalten des Auftraggebers zuzurechnen, was ist eine selbstverschuldete Dringlichkeit?

Welche dringlichen Gründe kommen in Betracht? Welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen bestehen überhaupt?



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 08.08.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Besondere Dringlichkeit bei Vergabeverfahren

Montag, 16. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 25.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte

Sonntag, 15. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Bei der Wertung der Angebote bewerten die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

Die Kriterienmüssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.

Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden.

Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.

Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Web-Seminar werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 11.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen

Samstag, 14. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig.



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 18.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A

Freitag, 13. Juni 2014

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.



Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht- Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Termin: Fr. 04.07.2014, 10:00 - 11:00 Uhr

Anmeldung zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte