Für Vergabeverfahren im Bereich der VOL, VOB und VOF gelten ab heute (22. März 2012) die neuen Schwellenwerte. Für den Sektorenbereich gelten die neuen Schwellenwerte bereits seit dem 1. Januar 2012.
Die neuen Schwellenwerte lauten:
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 200.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 130.000 Euro
- für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 400.000 Euro
- für Bauleistungen: 5.000.000 Euro
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