Sonntag, 16. November 2014

Eignung als Zuschlagskriterium

Dürfen Eignungskriterien wie z.B. Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Personals als Zuschlagskriterien in einem Vergabeverfahren Anwendung finden?

Bei nachrangigen Dienstleistungen gemäß Anlage 1 Teil B können Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals als Zuschlagskriterien für Vergabeverfahren gemäß VOL (§ 4 Abs. 2 S. 2  VgV) und VOF (§ 5 Abs. 1, S. 2 VgV) berücksichtigt werden.
Dies ergibt sich aus der aktuellen Version der Vergabeveordnung (VgV). Die Vergabeveordnung (VgV) wurde mit der siebten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 15. Oktober 2013 am 24. Oktober im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 63, S. 3854-3855) veröffentlicht und trat zum 25. Oktober in Kraft.

§ 4 Abs. 2 S. 2  VgV: Wenn im Fall des Satzes 1 Nummer 2 tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Organisation, die Qualifikation und die Erfahrung des bei der Durchführung des betreffenden Auftrags eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf die Qualität der Auftragserteilung haben können, können diese Kriterien bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt werden.

§ 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 2  VgV: bei Aufträgen, die Dienstleistungen nach Anlage 1 Teil B zum Gegenstand haben, die Bestimmungen des § 8 EG VOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A;

§ 4 Abs. 2 S. 3 VgV:  Bei der Bewertung dieser Kriterien können insbesondere der Erfolg und die Qualität bereits erbrachter Leistungen berücksichtigt werden.

§ 4 Abs. 2 S. 4 VgV: Die Gewichtung der Organisation, der Qualifikation, und der Erfahrung des mit der Durchführung des betreffenden Auftrags betrauten Personals soll zusammen 25 Prozent der Gewichtung aller Zuschlagskriterien nicht überschreiten.

Zu den nachrangigen Dienstleistungen gemäß Anlage 1 Teil B gehören z.B.
  • Kategorie 21, Rechtsberatung (CPV 79100000-5 bis 79140000-7); 
  • Kategorie 23, Auskunfts- und Schutzdienste (CPV 79700000-1 bis 797230000-8); 
  • Kategorie 24, Unterrichtswesen und Berufsausbildung (CPV 80100000-5 bis 806600000-8 (außer 80533000-9, 80533100-0, 80533200-1));
  • Kategorie 25, Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (CPV 79611000-0, 85000000-9 bis 85323000-9 (außer 85321000-5 und 85322000-2))
Bei allen anderen Dienstleistungen (nicht nachrangig) hat allerdings vorerst die alte Regelung Bestand: Eignungskriterien und Zuschlagskriterien sind streng voneinander zu trennen. 

Dies wird sich aber mit der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU ändern.
Artikel 67 Abs. 2 RL 2014/24/EU
Die Bestimmung des aus der Sicht des öffentlichen Auftraggebers wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand [..]. Zu diesen Kriterien kann u. a. Folgendes gehören:
a) Qualität, einschließlich technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Zugänglichkeit, Design für Alle, soziale, umweltbezogene und innovative Eigenschaften und Handel sowie die damit verbundenen Bedingungen;
b) Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals, wenn die Qualität des eingesetzten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann, oder
[..]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.