Montag, 12. Januar 2015

Web-Seminare - Praxisratgeber Vergaberecht im Februar

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Im Februar 2015 finden die folgenden Seminare statt:

Fr. 06.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen
Fr. 13.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Bewertungsmatrizen
Fr. 20.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte
Fr. 27.02.2015, 10:00 - 11:00 Uhr Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht -  Angebotsfrist und Fristverkürzungen bei VOB/A-Ausschreibungen beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: Wann beginnt die Angebotsfrist, wann endet die Angebotsfrist, wie wird die Dauer berechnet, werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt, Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen?

Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.
 
Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen

 Bei der Wertung der Angebote bewerten die Auftraggeber entsprechend der bekannt gegebenen Gewichtung vollständig und ausschließlich die Kriterien, die in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannt sind.

Die Kriterienmüssen aber durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sein. Kriterien können beispielsweise sein: Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Lebenszykluskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Lieferungs- oder Ausführungsfrist.

Die Kriterien können in Ausschlusskriterien und Bewertungskriterien unterschieden werden. Ausschlusskriterien sind sogenannte KO-Kriterien. Wird die als Ausschlusskriterium gekennzeichnete Anforderung nicht erfüllt, führt dies zum zwangsweisen Ausschluss des Angebotes. Bei Bewertungskriterien wird die Anforderung mit Punkten bewertet. Um die unterschiedliche Bedeutung der Kriterien zu berücksichtigen, können die Wertungen auch noch mit Gewichten versehen werden. Die Kriterien und deren Gewichtung müssen in der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen genannt werden.

Bewertungsmatrizen können mannigfaltig gestaltet sein. Im Web-Seminar werden einige Beispiele gezeigt unter anderem auch die Richtwertmethode und die erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V.
Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten oberhalb der EU-Schwellenwerte

Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.






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Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabearten unterhalb der EU-Schwellenwerte

Unterhalb der Schwellenwerte stehen für Vergabeverfahren im Bereich der VOL/A die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung im zur Verfügung. Im Bereich der VOB/A stehen die Vergabearten Direktkauf, freihändige Vergaben, beschränkte Ausschreibung und öffentliche Ausschreibung im zur Verfügung.  Die öffentliche Ausschreibung hat Vorrang vor der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist eine beschränkte Ausschreibung bzw. eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.

Anmeldung zum kostenfreien Web-Seminar.


Weitere Informationen zu den Web-Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter
http://www.fachverlag-ferber.de/webseminare-termine.html

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