Montag, 18. April 2016

Vergaberechtsreform 2016

Heute am 18. April 2016 ist das neue deutsche Vergaberecht in Kraft getreten (nachdem der Bundesrat in seiner 943. Sitzung am 18. März 2016 beschlossen hat der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts - Vergaberechtsmodernisierungsverordnung - VergRModVO - zuzustimmen, tritt das neue Regelwerk am 18.04.2016 in Kraft). Damit hat die umfangreichste Reform und Modernisierung des Vergaberechts der letzten zehn Jahre stattgefunden und dies bewirkt sowohl strukturell als auch inhaltlich sehr große Änderungen.

Das deutsche Vergaberecht bleibt zweigeteilt in einen Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte und einen Bereich ab Erreichen der EU-Schwellenwerte. Nach der Vergaberechtsreform 2016 hat das deutsche Vergaberecht die folgende Struktur.

Die Struktur im deutschen Vergaberecht nach der Vergaberechtsreform 2016

Unterhalb der EU-Schwellenwerte

Unterhalb der EU-Schwellenwerte ist das deutsche Vergaberecht dem Haushaltsrecht des Bundes, der Bundesländer und der Gemeinden zuzurechnen mit den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit werden durch Wettbewerb unter den Bietern und das Ermitteln des wirtschaftlichsten Angebotes erreicht. Geregelt wird die Vergabe durch Verwaltungsvorschriften, die auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen VOL/A, Abschnitt A und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Abschnitt 1 verweisen.

Oberhalb der EU-Schwellenwerte

Bei Auftragswerten oberhalb der EU-Schwellenwerte werden die europäischen Richtlinien (RL 2014/23/EU, RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU, RL 2009/81/EG) im deutschen Vergaberecht durch den vierten Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) an ranghöchster Stelle umgesetzt. Die komplexe Struktur des deutschen Vergaberechts wird dabei spürbar vereinfacht. Die wesentlichen gesetzlichen Vorgaben zum Vergaberecht werden im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verankert. Die bisherigen Vergabeordnungen VOL/A-EG und VOF werden nicht mehr weitergeführt, sondern in die Vergabeverordnung VgV integriert.

Die  Verordnungen
  • SektVO (Sektorenverordnung - Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) für Beschaffungen im Sektorenbereich
  • VSVgV (Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit) für Beschaffungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit
  • KonzVgV ((Konzessionsvergabeverordnung - Verordnung über die Vergabe von Konzessionen) für Konzessionsvergaben
  • VgV (Vergabeverordnung - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) für alle anderen Beschaffungen
ergänzen die vergaberechtlichen Regelungen im GWB und regeln die Einzelheiten der Vergabeverfahren. Aufgrund der Besonderheiten bei Bauverfahren findet die VOB/A weiterhin Anwendung.

Die inhaltlichen Änderungen der Vergaberechtsreform 2016 betreffen auch die Fristen im Vergabeverfahren. Einen Überblick zu den wichtigsten Fristen im Vergabeverfahren nach der Vergaberechtsreform 2016 vermittelt das beim Bundesanzeiger Verlag erhältliche Fristenposter.

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Pünktlich zum Inkrafttretten der Vergaberechtsreform erscheint am 18.04.2016 das Buch "Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht".

Thomas Ferber
Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes im Vergaberecht
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0564-8
ca. 130 Seiten 
39,00 Euro inkl. MwSt.


Weitere Informationen unter:
 www.praxisratgeber-vergaberecht.de/auftragswert.html


Eine weitere wesentliche Änderung der Vergaberechtsreform ist eine neue Betrachtungsweise der Wirtschaftlichkeit bei der ein stärkerer Fokus auf Qualität, Nachhaltigkeit und Innovation gelegt werden. Es stellt sich dabei die Frage: "Welches Mehr an Leistung rechtfertigt welchen höheren Preis". Die Antwort dazu findet man im Buch "Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren".

Thomas Ferber
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
458 Seiten, 79,00 Euro inkl. MwSt. (Hardcover)
Bundesanzeiger Verlag
ISBN 978-3-8462-0471-9

www.praxisratgeber-vergaberecht.de/bewertungskriterien.html




 

Der Inhalt der Seminare aus der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht" wurde bereits auf das neue Vergaberecht angepasst. In allen Vergaberechtsseminaren aus der Reihe "Praxisratgeber Vergaberecht" wird bereits das neue Vergaberecht behandelt. Das gesamte Seminarprogramm bis März 2017 finden Sie im aktuellen Seminarkatalog, den Sie elektronisch als PDF direkt herunterladen
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