Donnerstag, 21. Dezember 2017

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!


Ich wünsche Ihnen eine erholsame und schöne Weihnachtszeit,
ein frohes Fest und 
einen guten Start in das neue Jahr!
Thomas Ferber




Dienstag, 19. Dezember 2017

Neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht ab dem 1.1.2018

Die Europäische Kommission hat die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar 2018 angepasst und im Amtsblatt der Europäischen Union am 18. Dezember 2017 (L337) veröffentlicht:
  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2364 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2365 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
  • DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2366 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren
  • VERORDNUNG (EU) 2017/2367 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren

 Die neuen Schwellenwerte wurden erhöht und lauten:
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen: 144.000 Euro 
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich: 443.000 Euro 
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 443.000 Euro 
  • für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro  
  • für Bauleistungen: 5.548.000 Euro 
  • für Konzessionen: 5.548.000 Euro 


Die EU-Schwellenwerte werden von der Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch Verordnung geändert. Gemäß Artikel 288 Abs. 2 (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) hat die Verordnung allgemeine Geltung. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Mitgliedsstaaten können aber niedrigere (strengere) Schwellenwerte vorgeben.

Mittwoch, 29. November 2017

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe am 06.12.2017 in Stuttgart

Am 06.12.2017 findet in Stuttgart das Seminar IT-Vergabe aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. Das Seminar geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein, beschäftigt sich mit allen Phasen der Ausschreibung und hilft Auftraggebern und Bietern bei den anspruchsvollen Herausforderungen der IT-Vergabe.

Die Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Durch die begrenzte Teilnehmerzahl hat das Seminar Workshop-Charakter und geht intensiv auf die Fragen der Teilnehmer ein.

Inhalt:
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Teststellungen
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren

Das Seminar wird im Maritim Hotel Stuttgart veranstaltet. Das Hotel liegt im Stadtzentrum und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.

Anmeldung


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF
Termine
06.12.2017 in Stuttgart
31.01.2018 in Darmstadt
21.03.2018 in Darmstadt
13.06.2018 in München
29.08.2018 in Berlin
07.11.2018 in München
28.11.2018 in Darmstadt



Anmeldung zum Seminar
http://praxisratgeber-vergaberecht.de/assets/seminar-s25-anmeldung3.pdf

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.





Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Dienstag, 28. November 2017

Seminar Bieterstrategien im Vergaberecht am 07.12.2017 in Stuttgart

Am Donnerstag, 07.12.2017 wird in Stuttgart das Seminar Bieterstrategien aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht veranstaltet. Die Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien" zeigt:
  • wie und wann man den öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung unterstützen und beraten kann, 
  • wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert und auf fehlende bzw. falsche Ausschreibungsunterlagen reagiert, 
  • formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, 
  • Fallstricke erkennt, analysiert und umgehen kann, 
  • durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, 
  • fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, 
  • das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, 
  • Nebenangebote und mehrere Hauptangebote strategisch einsetzt, 
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet, 
  • durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann, 
  • welche Informationsrechte man als Bieter hat.

Durch die begrenzte Teilnehmerzahl hat das Seminar Workshop-Charakter und geht intensiv auf die Fragen der Teilnehmer ein.

Das Seminar wird im Maritim Hotel Stuttgart veranstaltet. Das Hotel liegt im Stadtzentrum und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.

Anmeldung



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.





Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.






Dienstag, 21. November 2017

Seminartermine Praxisratgeber Vergaberecht Dezember 2017 - März 2018

Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Seminartermine Dezember 2017
05.12.2017 Stuttgart: Einführung in das Vergaberecht
06.12.2017 Stuttgart: IT-Vergabe
07.12.2017 Stuttgart: Bieterstrategien
Maritim Hotel Stuttgart, Seidenstr. 34, 70174 Stuttgart

12.12.2017 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
13.12.2017 Darmstadt: Vergabestrategien für Auftraggeber
14.12.2017 Darmstadt: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
WELCOME HOTEL, Karolinenplatz 4, 64289 Darmstadt

Seminartermine Januar 2018
30.01.2018 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
31.01.2018 Darmstadt: IT-Vergabe
01.02.2018 Darmstadt: Unterschwellenvergaben gemäß UVgO
WELCOME HOTEL, Karolinenplatz 4, 64289 Darmstadt

Seminartermine Februar 2018
20.02.2018 Leipzig: Einführung in das Vergaberecht
21.02.2018 Leipzig: Angebotsprüfung und -wertung
22.02.2018 Leipzig: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
The Westin Leipzig, Gerberstr. 15, 04105 Leipzig

27.02.2018 München: Einführung in das Vergaberecht
28.02.2018 München: Angebotsprüfung und -wertung
28.02.2018 München: Preisrecht und Preisprüfung
29.02.2018 München: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen
Hotel Le Méridien, Bayerstr. 41, 80335 München

Seminartermine März 2018
20.03.2018 Darmstadt: Einführung in das Vergaberecht
21.03.2018 Darmstadt: IT-Vergabe
22.03.2018 Darmstadt: Rahmenvereinbarungen
WELCOME HOTEL, Karolinenplatz 4, 64289 Darmstadt

Alle Seminartermine bis Dezember 2018 und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de/terminübersicht.html


Die Seminare der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.
http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/mehrtägige-seminare.html


Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.



Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.



Samstag, 18. November 2017

Bindefristen bei Ausschreibungen von Bauleistungen gemäß VOB/A

Die Bindefrist bezeichnet die Spanne, bis zu deren Ablauf ein Bieter an sein Angebot gebunden ist. Mit dem Ende der Angebotsfrist und dem Beginn der Bindefrist können die Bieter ihre Angebote nicht mehr zurückziehen.



Kann der Auftraggeber bis zum Ende der Bindefrist keinen Zuschlag vornehmen, muss er die Bieter, die für die Zuschlagserteilung in die engere Wahl kommen, um eine Verlängerung der Bindefrist ihrer Angebote bitten. Das Vergabeverfahren kann somit auch nach Ablauf der Bindefrist fortgesetzt werden.

Es ist nicht erforderlich, dass alle Bieter, die in die engere Wahl kommen, der Bindefristverlängerung zustimmen. Stimmen Bieter nicht der Verlängerung der Bindefrist zu oder stimmen Bieter nur unter Vorbehalt bzw. .nderungswünschen zu, so sind diese Angebote nicht zu werten. Mit Ablauf der Bindefrist ist der Bieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Er kann frei entscheiden, ob er einer Verlängerung der Bindefrist zustimmt oder ob er einem jetzt erfolgten Zuschlag des Auftraggebers zustimmt. Denn nach Ablauf der Bindefrist stellt der Zuschlag des Auftraggebers auf das Angebot des Bieters ein neues Angebot im Sinne von § 150 Abs. 1 BGB dar.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote zurückgezogen werden. Die Bindefrist beginnt erst mit dem Ende der Angebotsfrist. Für Ausschreibungen von Bauleistungen gibt es konkrete Vorgaben für die Dauer der Bindefrist.

Für Vergabeverfahren von Bauleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte (VOB/A, 1. Abschnitt) beträgt die Bindefrist in der Regel 30 Kalendertage. Eine längere Bindefrist ist

§ 10 Abs. 5 VOB/A: Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

§ 10 Abs. 4 VOB/A: Der Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 bis 16d) benötigt. Eine längere frist als 30 Kalendertage soll nur in begründeten Fällen festgelegt werden. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

Für Vergabeverfahren im Bereich der VOB/A, 1. Abschnitt (Bauleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes) beträgt die Bindefrist in der Regel 30 Kalendertage. Eine längere Bindefrist ist möglich, muss aber zumindest in der Vergabeakte objektiv begründet und dokumentiert werden.

§ 10b EU Abs. 9 VOB/A: Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.

§ 10b EU Abs. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber bestimmt eine angemessene Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). Diese soll so kurz wie möglich und nicht länger bemessen werden, als der öffentliche Auftraggeber für eine zügige Prüfung und Wertung der Angebote (§§ 16 EU bis 16d EU) benötigt. Die Bindefrist beträgt regelmäßig 60 Kalendertage. In begründeten Fällen kann der öffentliche Auftraggeber eine längere Frist festlegen. Das Ende der Bindefrist ist durch Angabe des Kalendertages zu bezeichnen.

Die Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt. Diese Frist muss für alle Bieter gleich sein, da ansonsten der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wäre. Verkürzt ein Bieter die in den Vergabeunterlagen aufgeführte Bindefrist eigenmächtig, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.

Vergabekammer Rheinland-Pfalz VK 23/04:Der Auftraggeber muss einen einheitlichen Zeitpunkt für den Fristablauf festlegen, weil er den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen kann und es insbesondere wegen des geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes darauf ankommt, dass für sämtliche Bieter dieselbe Annahmefrist gilt […] Ein Bieter ist nicht berechtigt, die in den Verdingungsunterlagen vorgesehene Zuschlags- und Bindefrist einseitig abzuändern.

Grundsätzlich können Bauausschuss- und Gemeinderatssitzungen eine längere Bindefrist begründen. Dies darf allerdings nicht pauschal vorgenommen werden, sondern sollte mindestens mit den Terminplänen der Sitzungen dokumentiert werden und auch objektiv gesehen unumgänglich sein.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09. Juli 1999 – 12 U 91/98 –, Rn. 26: "Zu den besonderen Gründen, die grundsätzlich eine Überschreitung der Regelfrist rechtfertigen können, gehören bei einer Gemeinde - wie der Klägerin - auch die Besonderheiten ihrer Willensbildung. (…) Dabei bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…) aber einer Prüfung im einzelnen, was angemessen ist, (…). Es verhält sich also nicht so, daß kommunale Auftraggeber wegen ihrer organisatorischen Bedingungen die Regelfrist ohne weiteres überschreiten dürften; vielmehr gilt im Ausgangspunkt die Regelfrist auch für sie."

BGH, Urteil vom 21. November 1991 – VII ZR 203/90 –, BGHZ 116, 149-156, Leitsatz 4: „Die in VOB/A (…) aufgeführte Bindungsfrist (…) ist keine Höchstfrist oder Obergrenze. Längere Bindungsfristen bedürfen lediglich einer hinreichenden Begründung.

BGH, Urteil vom 21. November 1991 – VII ZR 203/90 –, BGHZ 116, 149-156, Rn 19:(…) fallen bei der Gemeinde vor allem und gerade als Zeitfaktor die Beteiligung von ehrenamtlich tätigen, in beschließenden Gremien tagenden Organen der Willensbildung ins Gewicht. Anders als Behörden können solche Gremien nicht ständig präsent sein. Sie können nicht einmal ständig auf Abruf bereit stehen, sind vielmehr weitgehend auf turnusmäßige Sitzungen verwiesen."


Alles Weitere zu Fristen im Vergabeverfahren finden Sie in dem Buch:

Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen im Vergabeverfahren

Thomas Ferber
Fristen Im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0560-0
4., vollständig überarbeitete Auflage 2017
544 Seiten (Hardcover), 313 Abbildungen
Bundesanzeiger Verlag

79,- EUR inkl. MwSt.

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Ihre Vorteile
  • Enthält alle Neuerungen der umfangreichsten Vergabereform seit 10 Jahren, einschließlich der UVgO.
  • Die praxiserprobte Struktur ermöglicht den schnellen Durchblick im Fristen-Dschungel.
    Mehr als 300 Grafiken führen Sie leicht verständlich durch das komplexe Thema.
  • Behandelt die Fristen in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte gemäß UVgO und VOB/A.
  • Behandelt die Fristen bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte gemäß VgV, VOB/A-EU, SektVO, VSVgV, VOB/A-VS und KonzVgV.
  • Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Vergabepraxis. 








Donnerstag, 16. November 2017

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht am 12.12.2017 in Darmstadt

Am 12.12.2017 findet in Darmstadt das Seminar Einführung in das Vergaberecht aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt und vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung:

12.12.2017 Einführung in das Vergaberecht
13.12.2017 Vergabestrategien für Auftraggeber
14.12.2017 Wertungskriterien un Bewertungsmatrizen

Die Seminare werden im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Das Seminar Einführung in das Vergaberecht behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV, UVgO
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016 sowie Änderungen durch die Unterschwellenvergeordnung UVgO
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte (aktuelle EU-Schwellenwerte für 2018 und 2019), Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis
Die Buch- und Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:
http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.










Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Seminar Bieterstrategien im Vergaberecht am 07.12.2017 in Stuttgart

Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Seminar "Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien" zeigt:

  • wie und wann man den öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld der Ausschreibung unterstützen und beraten kann, 
  • wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert und auf fehlende bzw. falsche Ausschreibungsunterlagen reagiert, 
  • formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, 
  • Fallstricke erkennt, analysiert und umgehen kann, 
  • durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, 
  • fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, 
  • das Angebot bzgl. Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, 
  • Nebenangebote und mehrere Hauptangebote strategisch einsetzt, 
  • elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet, 
  • durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann, 
  • welche Informationsrechte man als Bieter hat.

Durch die begrenzte Teilnehmerzahl hat das Seminar Workshop-Charakter und geht intensiv auf die Fragen der Teilnehmer ein.

Termin: 07.12.2017 in Stuttgart

Das Seminar wird im Maritim Hotel Stuttgart veranstaltet. Das Hotel liegt im Stadtzentrum und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafen-Dschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Anmeldung


Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.





Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.







Dienstag, 14. November 2017

Hamburger Vergabetag 2018 - Workshop: Die linearen Interpolations- und Preisquotientenmethoden zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots

Vom 25. - 26. Januar 2018 findet der Hamburger Vergabetag 2018 in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg statt.



Am 26. Januar 2018 halte ich von 11:15 - 12:45 Uhr den Workshop: Die linearen Interpolations- und Preisquotientenmethoden zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots.

Bei Ausschreibungen, bei denen Preis und Leistung mit einer unterschiedlichen Gewichtung bewertet werden sollen, gehören die lineare Interpolation sowie die Preisquotientenmethode zu den beliebtesten Methoden in der Vergabepraxis. Die Methoden sind allerdings stark in die Kritik geraten, und in der Vergabepraxis stellt sich die Frage, ob diese Methoden überhaupt noch angewendet werden dürfen.

Der Workshop zeigt anhand von konkreten Beispielen interaktiv die verschiedenen Formen der linearen Interpolation und Preisquotientenmethode und behandelt mögliche Wertungsverzerrungen und deren Vermeidung. Außerdem wird gezeigt, welche Formen der linearen Interpolation und Preisquotientenmethode empfehlenswert bzw. nicht empfehlenswert sind und warum die pauschale Kritik an diesen Methoden ungerechtfertigt ist. Dabei werden auch einige Mythen zum wirtschaftlichsten Angebot auf Basis des besten Preis-Leistungsverhältnisses entzaubert.

Beispiele und Tipps für die Praxis runden den Workshop ab und zeigen, mit welchen Zuschlagsformeln man anwendungstauglich mit unterschiedlichen Gewichtungen von Preis und Leistung zum wirtschaftlichsten Angebot kommt.

Zum Referenten:  Dipl.-Math. Thomas Ferber
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/thomas-ferber.html

Diplom-Mathematiker und früherer langjähriger Key-Account-Manager für den Geschäftsbereich Forschung und Lehre bei Sun Microsystems mit der Sonderaufgabe Vergaberecht. Autor mehrerer Bücher (wie z.B. Bieterstrategien im Vergaberecht - ISBN: 978-3-8462-0268-5; Erfolgreich öffentliche Aufträge gewinnen - ISBN: 978-3-8462-0797-0; Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren, ISBN: 978-3-8462-0471-9 ) und Zeitschriftenaufsätze zum Vergaberecht sowie regelmäßiger Referent zu vergaberechtlichen Themen.
Studium des Wirtschaftsrechts an der Universität des Saarlandes. Mit seiner langjährigen Erfahrung vermittelt er komplexe Sachverhalte des Vergaberechts verständlich und praxisorientiert.

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Einführung in das Vergaberecht am 05.12.2017 in Stuttgart

Am 12.09.2017 findet in Stuttgart das Seminar Einführung in das Vergaberecht  aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt und vermittelt sowohl Auftraggebern als auch Bietern die Grundprinzipien des deutschen und europäischen Vergaberechts und beschäftigt sich aus Auftraggeber- und aus Bietersicht mit allen Phasen der Ausschreibung.

Das Seminar wird im Maritim Hotel Stuttgart veranstaltet. Das Hotel liegt im Stadtzentrum und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Im Einzelnen werden behandelt:
  • Grundlagen und Grundprinzipien des Vergaberechts
  • GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV, UVgO
  • Änderungen durch die Vergaberechtsreform 2016
  • Wertgrenzen und Schwellenwerte, Auftragswertberechnung
  • Auftragsarten und Vergabearten
  • Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung
  • Ablauf im Vergabeverfahren
  • Fristen und Termine
  • Formale Anforderungen
  • Eignungskriterien
  • Umgang mit Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rüge und Nachprüfungsverfahren
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Beispiele und Tipps für die Praxis


Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den  Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:

  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF




Anmeldung zum Seminar

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-einführung.html


Termine:
12.09.2017 in Stuttgart
19.09.2017 in Berlin
26.09.2017 in Köln  
24.10.2017 in Darmstadt
05.12.2017 in Stuttgart
12.12.2017 in Darmstadt

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.





Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de

Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.


Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter http://www.praxisratgeber-vergaberecht.de/anmeldung.html













Montag, 13. November 2017

Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - IT-Vergabe am 06.12.2017 in Stuttgart

Am 06.12.2017 findet in Stuttgart im Maritim Hotel das Seminar IT-Vergabe aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt. Das Seminar geht auf die Besonderheiten der IT-Vergabe aus Auftraggeber- und aus Bietersicht ein, beschäftigt sich mit allen Phasen der Ausschreibung und hilft Auftraggebern und Bietern bei den anspruchsvollen Herausforderungen der IT-Vergabe.

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es dabei, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF







Inhalt:
  • Besonderheiten der IT-Vergabe bei Hardware-Beschaffung, Software-Beschaffung, Beschaffung von Wartung und Dienstleistung, Software-Erstellung, IT-Systembeschaffung
  • IT-Leistungsbeschreibung, produktneutrale vs. herstellerspezifische Leistungsbeschreibung
  • IT-Vertragsrecht, EVB-IT, IT-Rahmenverträge
  • Dringlichkeit und Fristen
  • Projektanten - Beratung und Unterstützung im Vorfeld der Ausschreibung
  • Wertgrenzen, Schwellenwerte und mögliche Vergabearten
  • Bewertungskriterien und Bewertungsmatrizen
  • Formale Anforderungen, Eignungskriterien
  • Bieterfragen
  • Anforderungen an die Bieterangebote
  • Teststellungen
  • Zuschlagskriterien
  • Zuschlag und Aufhebung
  • Rügen und Nachprüfungsverfahren


Termine
06.12.2017 in Stuttgart
31.01.2018 in Darmstadt
21.03.2018 in Darmstadt
13.06.2018 in München
29.08.2018 in Berlin
07.11.2018 in München
28.11.2018 in Darmstadt




Anmeldung zum Seminar
http://praxisratgeber-vergaberecht.de/assets/seminar-s25-anmeldung3.pdf

Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.





Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter www.praxisratgeber-vergaberecht.de



Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 


Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen am 14.12.2017 in Darmstadt

Am 14.12.2017 findet in Darmstadt das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht statt:

12.12.2017 Einführung in das Vergaberecht
13.12.2017 Vergabestrategien für Auftraggeber
14.12.2017 Wertungskriterien un Bewertungsmatrizen

Die Seminare werden im WELCOME Hotel, Karolinenplatz 4 in 64289 Darmstadt veranstaltet. Das Hotel liegt zentral und ist sehr gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie mit dem PKW erreichbar.



Das Seminar Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen behandelt die Besonderheiten der Bewertungskriterien, Zuschlagskriterien, Bewertungssysteme und Notenskalen sowie  Bewertungsmatrizen in Vergabeverfahren und basiert auf dem Standardwerk zum Thema Bewertungssysteme im Vergaberecht (Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren). 



Seminartermine:
14.12.2017 in Darmstadt
22.02.2018 in Leipzig
01.03.2018 in München
19.04.2018 in Köln
07.06.2018 in Hamburg
14.06.2018 in München


Inhalt
  • Welche Kriterien sind neben dem Preis möglich und erlaubt? 
  • Transparenzgebot 
  • Die richtigen Kriterien finden, Wirtschaftlichkeit der Angebote 
  • Ausschlusskriterien, Bewertungskriterien, 
  • Gewichtung von Kriterien 
  • Preis-Leistungs-Verhältnis 
  • einfache Richtwertmethode, erweiterte Richtwertmethode, gewichtete Richtwertmethode 
  • Mittelwertmethode, Medianmethode, Referenzwertmethode 
  • Interpolationsmethoden, Preisquotientenmethode 
  • Vor- und Nachteile, Besonderheiten der verschiedenen Methoden, Störanfälligkeit und Stabilität der Methoden 
  • Erstellen von Bewertungsmatrizen, Notenskalen, Schulnotenrechtsprechung 
  • Vermeiden von Komplexität, Analyse von Bewertungsmatrizen 
  • Auswertung mit Hilfe von Bewertungsmatrizen 
  • Rechtsprechung Beispiele und Tipps für die Praxis 













Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:
  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 12 Teilnehmern
  • Zeit für Ihre Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Weitere Informationen zum Seminar und die Möglichkeit zur Anmeldung:

http://praxisratgeber-vergaberecht.de/seminar-bewertungsmatrizen.html


Mehrtägige Seminarekombinationen

Die Seminare der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" können modular zu mehrtägigen Seminaren zusammengestellt werden, die sich ideal ergänzen.










Teilnahmegebühr für eintägige Seminare:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Teilnahmegebühr für zweitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und zweitägigen Seminar 1.050,- Euro zuzüglich MwSt. (1.249,50 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Teilnahmegebühr für dreitägige Seminare: 
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und dreitägigen Seminar 1.500,- Euro zuzüglich MwSt. (1785,00 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und Mittagessen.

Das Schulungsangebot der Firma Praxisratgeber Vergaberecht Thomas Ferber e.K. richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.

Buch Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren



Thomas Ferber
Bewertungskriterien und -matrizen im Vergabeverfahren
ISBN: 978-3-8462-0471-9
458 Seiten (Hardcover)
79,00 Euro (inkl. MwSt)
Bundesanzeiger Verlag