Freitag, 3. Februar 2017

Unterschwellenvergabeordnung UVgO

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat Mitte Januar die Endfassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) online veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen. Durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die die neue Vergabeordnung allerdings nicht unmittelbar in Kraft.

Bei Vergaben unterhalb der europäischen Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe) gilt das Haushaltsrecht des öffentlichen Auftraggebers (z.B Haushaltsrecht von Bund, Bundesländern oder Kommunen), das dann über entsprechende Verwaltungsvorschriften für Bauleistungen auf die VOB/A und für Lieferungen und Dienstleistungen auf die UVgO verweist.



Erst wenn in den nächsten Wochen und Monaten in den maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften des Bundes und der Länder Bezug auf die UVgO genommen wird, tritt diese in Kraft.

Die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt dann die Vergabeordnung für Leistungen (VOL/A). Die neue Unterschwellenvergabeordnung versucht dabei die Struktur aus dem Regelwerk für die Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte umzusetzen.

Da die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte den größten Anteil an Ausschreibungen ausmachen, sollten sich Auftraggeber und Bieter rechtzeitig mit dem neuen Regelwerk vertraut machen.

Am 07.02.2017 findet in Darmstadt aus der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht das Seminar Unterschwellenvergaben gemäß UVgO statt.




Im Einzelnen werden im Seminar die folgenden Neuerungen behandelt:
  • Anwendungsbereich der UVgO 
  • Zusammenspiel der UVgO mit landesrechtlichen Vergaberegeln 
  • Grundsätze der Vergabe 
  • Verfahrensarten: öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb, beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb 
  • Fristen im Vergabeverfahren, Angemessenheit 
  • Zulassungsvoraussetzungen für eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb 
  • Zulassungsvoraussetzungen für eine Verhandlungsvergabe 
  •  Direktauftrag 
  • Rahmenvereinbarungen 
  • Auftragsbekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen 
  • eVergabe 
  • Eignungskriterien und Eignungsleihe 
  • Wertung der Angebote 
  • Zuschlag auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis 
  • Besonderheiten bei der Vergabe von sozialen Dienstleistungen 
  • Besonderheiten bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen 
  • Durchführung von Planungswettbewerben 
  •  Informationspflichten der Auftraggeber und Informationsrechte der Bieter Vergabedokumentation


http://praxisratgeber-vergaberecht.de/assets/seminar-s22-anmeldung.pdf



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