Freitag, 12. Januar 2018

Die Gewichtung von Preis und Leistung im Vergabeverfahren

In Vergabeverfahren wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die Leistungsstärke der Angebote Berücksichtigung finden, muss die Gewichtung von Preis und Leistung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben werden.

Sehr oft besteht die Vorstellung, dass die Angabe der Gewichtung des Preises und die Gewichtung der Leistungsstärke ausreicht, um die Wirtschaftlichkeit ausreichend zu beschreiben. 

Im Aufsatz "Mehr Schein als Sein - Die Gewichtung von Preis und Leistung", der in der Zeitschrift Vergabe Navigator 1/2018 erscheint, wird gezeigt, dass dies allerdings nicht ausreichend ist. Die wahre Gewichtung von Preis und Leistungsstärke hängt auch von der angewendeten Zuschlagsformel ab. Und nicht immer wird am Ende so gewichtet, wie dies durch die Bekanntmachung veröffentlicht und suggeriert wurde.

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