In Vergabeverfahren wird der Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt und erfolgt auf der Grundlage des besten
Preis-Leistungs-Verhältnisses. Soll neben dem Preis bzw. den Kosten auch die
Leistungsstärke der Angebote Berücksichtigung finden, muss die Gewichtung von Preis
und Leistung in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben
werden.
Sehr oft besteht die Vorstellung, dass die Angabe der
Gewichtung des Preises und die Gewichtung der Leistungsstärke ausreicht, um die
Wirtschaftlichkeit ausreichend zu beschreiben.
Im Aufsatz "Mehr Schein als Sein - Die Gewichtung von Preis und Leistung", der in der Zeitschrift Vergabe Navigator 1/2018 erscheint, wird gezeigt, dass
dies allerdings nicht ausreichend ist. Die wahre Gewichtung von Preis und
Leistungsstärke hängt auch von der angewendeten Zuschlagsformel ab. Und nicht
immer wird am Ende so gewichtet, wie dies durch die Bekanntmachung
veröffentlicht und suggeriert wurde.
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