Die EU-Schwellenwerte werden
von der Europäische Kommission alle zwei Jahre geprüft und durch
Verordnung geändert. Mit
Wirkung zum 1. Januar 2014 wurden die
Schwellenwerte erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die nicht im Bereich Verteidigung und Sicherheit, nicht im Sektorenbereich und nicht von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 207.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die von oberen oder obersten Bundesbehörden ausgeschrieben werden, wurde der Schwellenwert auf 134.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.
Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit wurde der Schwellenwert auf 414.000 Euro erhöht.
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