- Teilnahmewettbewerb zur Auswahl der geeigneten Bieter
- Verhandlungsphase
Das Verhandlungsverfahren ist in allen Vergabeordnungen enthalten.
§ 101 Abs. 3 GWB:
Verhandlungsverfahren sind Verfahren, bei denen sich der Auftraggeber mit oder ohne vorherige öffentliche Aufforderung zur Teilnahme an ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln.
Verhandlungsverfahren können in den folgenden beiden Varianten durchgeführt werden:
- Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb
Die Präsentation zum Web-Seminar "Verhandlungsverfahren" behandelt die folgenden Punkte:
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Das verhandlungsverfahren in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV und SektVO
- Verhandlungen
- Zulässigkeit von Verhandlungsverfahren
- Gründe für ein Verhandlungsverfahren bei Ausschreibungen gemäß VOB/A
- Gründe für ein Verhandlungsverfahren bei Ausschreibungen gemäß VOL/A
- Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sektorenbereich
- Gründe für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Bereich Verteidigung und Sicherheit
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