Soll das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage einer Preis-Leistungs-Bewertung ermittelt werden, dann müssen die Zuschlagskriterien benotet werden. Dies kann z.B. durch eine Punkteskala erfolgen. Die einzelnen Zuschlagskriterien der Angebote werden dann auf Basis einer Bewertungsskala bewertet. Abhängig vom Erfüllungsgrad des betrachteten Kriteriums erhalten die Angebote dann eine entsprechende Anzahl von Bewertungspunkten.
Verschiedentlich wird die Ansicht vertreten, dass die Wahl der Notenskala keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung und letztendlich auch keinen Einfluss auf die Angebotserstellung der Bieter habe. Durch das EuGH-Urteil vom 14.07.2016 (Rs. C-6/15) fühlen sich viele darin bestärkt, dass eine Veröffentlichung der Notenskala nicht notwendig ist. Der Workshop zeigt, welche Kategorien von Notenskalentypen es gibt und welchen Einfluss diese auf die Entscheidungen im Vergabeverfahren haben. Der Workshop zeigt auch anhand von konkreten Beispielen interaktiv, wie die Festlegung einer konkreten Notenskala in der Regel durchaus einen Einfluss auf die Gewichtung und letztendlich auf das Zuschlagsergebnis hat. Anhand von Beispielen wird abgeleitet, welche Anforderungen an die Transparenz gestellt werden müssen sowie welche Gestaltungs- und Handlungsspielräume der Auftraggeber im Vergabeverfahren haben muss und wo die Grenzen liegen.
Zum Referenten: Dipl.-Math. Thomas Ferber
www.praxisratgeber-vergaberecht.de/thomas-ferber.html
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