Immer wieder wird die Ansicht vertreten, dass die Wahl der Notenskala keinen bzw. nur einen geringen Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung und auch keinen Einfluss auf die Angebotserstellung der Bieter habe.
Durch das
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14.7.2016 (Rs. C-6/15) fühlen sich viele darin bestärkt, dass eine Veröffentlichung der Notenskala nicht notwendig sei. Vor einer solchen Einschätzung ist jedoch zu warnen. Denn die Festlegung einer konkreten Notenskala
hat in der Regel erheblichen Einfluss auf das Ergebnis des Vergabeverfahrens.
Der Aufsatz "Die Crux mit den Noten - Der Einfluss von Notenskalen auf das Zuschlagsergebnis", der in der Zeitschrift Vergabe Navigator 6/2016 erscheint, zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie die Festlegung einer konkreten Notenskala in der Regel durchaus einen Einfluss auf die Gewichtung und letztendlich auf das Zuschlagsergebnis hat. Die Wahl und die Anwendung von Notenskalen wirken sich dabei wesentlich stärker auf das Zuschlagsergebnis aus, als allgemein geglaubt wird, so dass es auch bei Anwendung der einfachen Richtwertmethode zu einer Veränderung der Rangfolge bei der Zuschlagsbewertung und mithin zu einer Veränderung der fixen 50%/50%-Gewichtung kommen kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.