Dienstag, 8. Oktober 2013

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen beschäftigt sich mit wichtigen Fragestellungen rund um das Thema Bieterfragen, zusätzliche Auskünfte bei Vergabeverfahren.

Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eigehalten werden? Warum überhaupt Bieterfragen? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden. Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden?

Das Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen, das am Freitag, 25. Okt 2013, 14:00 Uhr stattfindet, geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Die Teilnahme am Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Sie können sich hier zum Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen kostenfrei anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Informationen zur Teilnahme an dem Web-Seminar.

Montag, 7. Oktober 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Termine

Fristen haben aufgrund der Formstrenge der Vergabeverfahren eine besondere Bedeutung. Ein Verstoß gegen diese Fristen, zum Beispiel durch die falsche Berechnung einer Frist, kann zu einer Rechtswidrigkeit des Vergabeverfahrens führen. Dieser Vortrag erklärt, wie Fristen und Termine im Vergaberecht definiert sind, wann Fristen beginnen, wann diese enden, und wie mit Wochenenden und Feiertagen umgegangen wird.


 Der Vortrag als PDF.

Sonntag, 6. Oktober 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes

Die Schätzung des Auftragswertes (Schwellenwertberechnung) ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes.
Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich.

Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).


Der Vortrag als PDF.

Samstag, 5. Oktober 2013

Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen

Der Vortrag Praxisratgeber Vergaberecht - Fristen bei Bieterfragen beschäftigt sich mit den Fristlängen zur Auskunftserteilung für Vergabeverfahren ab Erreichen der Schwellenwerte. Behandelt werden dabei die Vergabeordnungen VOL/A, VOB/A, VOF, SektVO und VSVgV. Der Vortrag erläutert die Details zur Fristberechnung gemäß BGB bzw. EWG/Euratom, gibt Antworten zu Fragen, wenn die Frist zur Beantwortung von Bieterfragen nicht eingehalten werden kann und schließt mit der Fragestellung der rechtzeitigen angeforderten zusätzlichen Auskünfte.

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Freitag, 4. Oktober 2013

Vortrag Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen

Der Vortrag Einführung in das Vergaberecht, Teil I - Grundlagen gibt eine Übersicht über das deutsche Vergaberecht und die Beziehungen zu EU-Recht sowie internationalem Recht. Behandelt werden GWB, VgV, VOL/A, VOB/A, SektVO, VSVgV sowie die haushaltsrechtlichen Regelungen für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte. Mit Bezug auf das Government Procurement Agreement, GPA werden die EU-Schwellenwerte erläutert. Der Vortrag schließt mit einem Überblick über die verschiednen Vergabearten (öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe, offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerblicher Dialog), die allgemeinen Grundsätze des Vergaberechts (Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung) sowie die vertragsrechtlichen Besonderheiten bei Ausschreibungsverfahren.

Der Vortrag als PDF.

Mittwoch, 2. Oktober 2013

Die richtige Bieterstrategie bei Ausschreibungen

Mit der richtigen Bieterstrategie kann die Erfolgsquote bei öffentlichen Ausschreibungen deutlich verbessert werden. Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien zeigt wie man formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende  Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, das Angebot bzgl.  Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen optimiert, Nebenangebote strategisch einsetzt, elektronische Vergabe und elektronische Signatur verwendet sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduzieren kann.

Ziel des Seminares ist es, verschiedene Bieterstrategien kennenzulernen und durch Beispiele und Tipps die richtige eigene Strategie zu finden.

Das Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien behandelt im Einzelnen:
  •   Vermeiden von Formfehlern
  •   Strategien für Bieterfragen
  •   Nachunternehmen und Bietergemeinschaften
  •   Anforderungen an Nebenangebote
  •   Eignungskriterien und Präqualifikation
  •   Zuschlagskriterien und Bewertungsmatrizen
  •   elektronische Vergabe und elektronische Signatur
  •   Rügen und Nachprüfungsverfahren
  •   Verwenden von Checklisten
  •   Beispiele und Tipps für die richtige Bieterstrategie



Für den Termin am 27. November 2013 in Dortmund gibt es noch freie Plätze.
Anmeldung

Checkliste für die Angebotsabgabe

Die folgende Checkliste soll Bietern eine Hilfestellung zu formalen Ausschlusskriterien bei Ausschreibungen geben, um diese zu vermeiden. In vielen Fällen werden bei öffentlichen Ausschreibungen Angebote abgegeben, die aufgrund von formalen Fehlern ausgeschlossen werden müssen. Dies ist sowohl für den betroffenen Bieter als auch für die Vergabestelle sehr unbefriedigend.

In vielen Fällen hat die Vergabestelle hier auch wenig bis gar keinen Handlungsspielraum.

§ 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 VOL/A
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

§ 19 EG Abs. 3, lit. a VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,

§ 19 EG Abs. 3, lit. b VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

§ 19 EG Abs. 3, lit. c VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

§ 19 EG Abs. 3, lit. d VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,

§ 19 EG Abs. 3, lit. e VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der Bieter dies zu vertreten hat,

§ 19 EG Abs. 3, lit. f VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

§ 19 EG Abs. 3, lit. g VOL/A
Ausgeschlossen werden nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Die folgende Checkliste soll eine Hilfestellung bei der Vermeidung von formalen Fehlern geben.

Checkliste

  • Es sind alle geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten.
  • Es sind alle geforderten Preisangaben im Angebot enthalten.
  • Wenn es Änderungen/Korrekturen an eigenen Eintragungen gibt, wurden diese zweifelsfrei vorgenommen.
  • Dem Angebot wurde keine eigene AGB beigefügt! Auch ein eventuelles Anschreiben/Begleitschreiben enthält keine AGB (auch nicht auf der Rückseite). Es gibt auch keinen Verweis auf eine eigene AGB.
  • Eventuelle Nebenangebote wurden als solche gekennzeichnet.
  • Die Angebotspreise sind ausreichend kalkuliert und geprüft.
  • Evtl. notwendige Nachunternehmererklärungen liegen bei.
  • Evtl. notwendige Erklärungen zu Bietergemeinschaften und bevollmächtigtem Vertreter liegen bei.
  • Die Bindefrist stimmt in allen Exemplaren des Angebotes mit der Anforderung in den Vergabeunterlagen überein.
  • Notwendige Änderungen, die sich durch Antworten auf Bieterfragen ergeben haben, wurden berücksichtigt.
  • Das Angebot enthält alle Leistungen, die gemäß Vergabeunterlagen anzubieten waren.
  • Die Vergabeunterlagen wurden nicht verändert.
  • Sie haben sich eine Kopie des gesamten Angebotes inklusive Nachweise, Erklärungen und Anhänge für Ihre eigenen Unterlagen erstellt.
  • Das Angebot wurde an allen notwendigen Stellen unterschrieben und mit Firmenstempel versehen.
  • Das Angebot befindet sich mit allen Erklärungen, Nachweisen und Anhängen in der geforderten Anzahl in einem verschlossenen Umschlag.
  • Der Umschlag wurde mit der geforderten Kennziffer gekennzeichnet.
Zu guter Letzt achten Sie bitte darauf, dass Ihr Angebot rechtzeitig am richtigen Ort abgegeben wird!

Die Checkliste als PDF.

Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die Checkliste soll Bietern eine Hilfestellung zu formalen Ausschlusskriterien bei Ausschreibungen geben, um diese zu vermeiden. Fehler und Irrtümer können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.