In vielen Fällen hat die Vergabestelle hier auch wenig bis gar keinen Handlungsspielraum.
§ 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 VOL/A
Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Preisangaben, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
§ 19 EG Abs. 3, lit. a VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
§ 19 EG Abs. 3, lit. b VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. c VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. d VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
§ 19 EG Abs. 3, lit. e VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der Bieter dies zu vertreten hat,
§ 19 EG Abs. 3, lit. f VOL/A
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
§ 19 EG Abs. 3, lit. g VOL/A
Ausgeschlossen werden nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
Die folgende Checkliste soll eine Hilfestellung bei der Vermeidung von formalen Fehlern geben.
Checkliste
- Es sind alle geforderten Nachweise und Erklärungen enthalten.
- Es sind alle geforderten Preisangaben im Angebot enthalten.
- Wenn es Änderungen/Korrekturen an eigenen Eintragungen gibt, wurden diese zweifelsfrei vorgenommen.
- Dem Angebot wurde keine eigene AGB beigefügt! Auch ein eventuelles Anschreiben/Begleitschreiben enthält keine AGB (auch nicht auf der Rückseite). Es gibt auch keinen Verweis auf eine eigene AGB.
- Eventuelle Nebenangebote wurden als solche gekennzeichnet.
- Die Angebotspreise sind ausreichend kalkuliert und geprüft.
- Evtl. notwendige Nachunternehmererklärungen liegen bei.
- Evtl. notwendige Erklärungen zu Bietergemeinschaften und bevollmächtigtem Vertreter liegen bei.
- Die Bindefrist stimmt in allen Exemplaren des Angebotes mit der Anforderung in den Vergabeunterlagen überein.
- Notwendige Änderungen, die sich durch Antworten auf Bieterfragen ergeben haben, wurden berücksichtigt.
- Das Angebot enthält alle Leistungen, die gemäß Vergabeunterlagen anzubieten waren.
- Die Vergabeunterlagen wurden nicht verändert.
- Sie haben sich eine Kopie des gesamten Angebotes inklusive Nachweise, Erklärungen und Anhänge für Ihre eigenen Unterlagen erstellt.
- Das Angebot wurde an allen notwendigen Stellen unterschrieben und mit Firmenstempel versehen.
- Das Angebot befindet sich mit allen Erklärungen, Nachweisen und Anhängen in der geforderten Anzahl in einem verschlossenen Umschlag.
- Der Umschlag wurde mit der geforderten Kennziffer gekennzeichnet.
Die Checkliste als PDF.
Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit! Die Checkliste soll Bietern eine Hilfestellung zu formalen Ausschlusskriterien bei Ausschreibungen geben, um diese zu vermeiden. Fehler und Irrtümer können aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Verlag und Autor übernehmen keine juristische Verantwortung und keine Haftung für inhaltliche oder drucktechnische Fehler sowie deren Folgen. Jeder Anwender ist daher aufgefordert, alle Angaben in eigener Verantwortung zu prüfen.
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