Freitag, 10. April 2015

Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Auftragswesen engagieren möchten?

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. In der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Aufträge im Wert von ca. 360 Milliarden Euro vergeben. Für die gesamte Europäische Union geht man von einem Marktvolumen bei öffentlichen Beschaffungen von mehr als 2 Billionen Euro aus. Durch dieses hohe Marktvolumen und der Zahlungsfähigkeit der öffentlichen Hand sind öffentliche Aufträge für Wirtschaftsunternehmen sehr interessant.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist allerdings streng formalisiert und inhaltlich komplex und stellt damit sowohl die Vergabestellen als auch die sich am Verfahren beteiligten Wirtschaftsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern.

Woran scheitern Unternehmen, die sich neu im öffentlichen Sektor engagieren möchten?

Unternehmen, die neu an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen, unterschätzen sehr oft die Formalien des Vergaberechts und nehmen an Ausschreibungen teil ohne die Spielregeln zu kennen.  Dies ist in vielen Fällen fatal. Denn bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen. Ein eigentlich gutes oder sehr gutes Angebot fällt dann bereits bei der formalen Prüfungsstufe aus der Wertung.

Typische Formfehler die von Bietern gemacht werden:

1. Das Angebot wird verspätet abgegeben

Der Bieter hat grundsätzlich das Risiko der Übermittlung und des rechtzeitigen Eingangs seines Angebots beim Auftraggeber zu tragen. Ein verspäteter Eingang führt regelmäßig zum zwingenden Ausschluß vom Verfahren. Hier gibt es nur wenige Ausnahmefälle.

Beispiel"Pünktlich im Gebäude, aber dennoch zu spät": Der Bieter hat zwar gerade noch rechtzeitig das Gebäude des Auftraggebers erreicht; zur rechtzeitigen Abgabe im in der Ausschreibung genannten Zimmer hat es leider nicht mehr gereicht. 

Der Bieter trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Angebotes oder der Teilnahmeerklärung auch dann, wenn der Versand per Kurier erfolgt.

2) Änderungen des Bieters an den Vertragsunterlagen

Änderungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum zwingenden Ausschluss des Angebots.

Beispiel: Bei einer Ausschreibung zur Beschaffung von unterbrechungsfreien Stromversorgungen auf Basis der Brennstoffzellentechnologie forderte der Auftraggeber in der Leistungsbeschreibung DC/AC-Wandler: „Es wird ein Wirkungsgrad von > 90%gefordert.“ Der Wirkungsgrad in „%“ war im Angebot einzutragen. Ein Bieter trug im Formblatt zu seinem Angebot einen Wirkungsgrad von 90% ein. Dies hatte den zwingenden Anschluss des Angebots zu Folge. 

Das Einbeziehen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt eine unzulässige Änderung der Vergabeunterlagen dar. Bereits das formelle Einbeziehen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet eine Abweichung.

Die Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist wird durch den Auftraggeber im Ausschreibungsverfahren festgesetzt. Ändert ein Bieter die in den Verdingungsunterlagen aufgeführte Zuschlagsfrist bzw. Bindefrist eigenmächtig ab, so muss das Angebot des Bieters von der Vergabestelle zwingend ausgeschlossen werden.

3) Nicht zweifelsfreie Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen 

Beispiel: Ein Bieter hatte in seinem Angebot zur Gedankenstütze Haftnotizen platziert. Beim Formblatt Preisangaben wurden solche Haftnotizen verwendet, um final zu entschei den, welche Preise am Ende abgegeben werden sollten. Am Ende wurden die Haftnotizen im Angebot vergessen. Die nicht zweifelsfreien Ange botspreise führten zu einem zwingenden Ausschluss. 

4) Fehlende Unterschriften 

Eine fehlende Unterschrift auf dem abzugebenden Angebot hat schwerwiegende Folgen im Vergabeverfahren und führt zwingend zum Ausschluss. Einen Ermessensspielraum hat der Auftraggeber hierbei nicht. Fehlende Unterschriften dürfen nicht nachgefordert werden.

5) Fehlende Erklärungen und Nachweise 

Bei der Wertung der Angebote ist der Auftraggeber verpflichtet eine Eignungsprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber ist dabei an seine eigenen aufgestellten und veröffentlichten Spielregeln gebunden. Eignungsnachweise, die zwingend gefordert wurden, müsssen auch zwingend vorhanden sein und gewertet werden. Fehlende oder fehlerhafte Eignungserklärungen gehören mit zu den häufigsten Gründen für einen Angebotsausschluss.

Erfolg bei Ausschreibungen 

Um erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen, muss man:
  • Bekanntmachungen richtig analysieren - die Sprache der Bekanntmachung verstehen. 
  • Sich auf die "richtigen" Ausschreibungen fokussieren. 
  • Bieterfragen taktisch richtig einsetzen und wenn es sein muss auch mal rügen. 
  • Fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleichen. 
  • Angebote bzgl. Zuschlagskriterien optimieren. 
  • Nebenangebote und mehrere Hauptangebote strategisch einsetzen. 
  • Formale Fehler vermeiden - Spielregeln kennen, Stolpersteine umgehen. 
  • Seine Informationsrechte kennen und aus verlorenen Ausschreibungen lernen. 

Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien im Vergaberecht


Thomas Ferber
Bieterstrategien im Vergaberecht
Wie erhalte ich öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge?"
ISBN: 978-3-8462-0268-5
Bundesanzeiger Verlag
49,- Euro inkl MwSt.

Bestellbar direkt beim Bundesanzeiger Verlag oder über jede Buchhandlung.









Seminar Praxisratgeber Vergaberecht Bieterstrategien

  • Kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • Aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • Anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • Umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung


Donnerstag, 9. April 2015

Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabedokumentation

Freitag, 22. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr Web-Seminar Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabedokumentation 

Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden.

Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.


Das Web-Seminar behandelt die folgenden Aspekte:
  • Grundsatz der Transparenz
  • Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO
  • Verpflichtung zur Dokumentation
  • Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation
  • Anforderungen an die Dokumentation
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Nachträgliche Dokumentation
  • Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation
Link zur Anmeldung

Die einstündigen Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen. Die Teilnahme an den Web-Seminaren ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Web-Seminare zum Vergaberecht

Die einstündigen kostenfreien Web-Seminare des Fachverlages Thomas Ferber bieten Auftraggebern und Bietern eine unkomplizierte Möglichkeit sich mit speziellen Themen des Vergaberechts zu beschäftigen.

Die Teilnahme an den Web-Seminaren Praxisratgeber Vergaberecht ist kostenfrei, die Anzahl der Teilnehmer ist aber limitiert.

Freitag, 22. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Vergabedokumentation


Der öffentliche Auftraggeber ist gemäß dem Grundsatz der Transparenz verpflichtet das Vergabeverfahren zu dokumentieren. Die Dokumentation muss aber zeitnah erfolgen und muss laufend fortgeschrieben werden. Die Dokumentation muss die einzelnen Stufen des Vergabeverfahrens mit den wesentlichen Feststellungen und Begründungen der einzelnen Entscheidungen enthalten. Die Angaben müssen detailliert genug sein, um nachvollziehbar zu sein.

Das Web-Seminar "Vergabedokumentation und Vergabeakte" behandelt die folgenden Aspekte:
  • Grundsatz der Transparenz 
  • Die Regeln zur Vergabedokumenation in den Vergabeordnungen VOB/A, VOL/A, VOF, VSVgV, SektVO 
  • Verpflichtung zur Dokumentation 
  • Zeitnahe und fortlaufende Dokumentation 
  • Anforderungen an die Dokumentation 
  • Eigenverantwortlichkeit 
  • Nachträgliche Dokumentation 
  • Konsequenzen von mangelhafter Vergabedokumentation

Freitag, 29. Mai 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bindefristen bei Vergabeverfahren 

Rund um das Thema Bindefristen stellen sich für Auftraggeber und Bieter immer wieder eine Menge Fragen. Wie lange sollen oder dürfen Bindefristen sein? Was sind angemessen Bindefristen? Dürfen die Bindefristen verlängert werden? Darf ich als Bieter andere Bindefristen als gefordert ansetzen? Kann ich als Bieter mein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen? Wie reagiere ich als Bieter auf utopisch lange Bindefristen? Welche rechtliche Bedeutung haben die Bindefristen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Freitag, 12. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - EVB-IT 

Für die Vergabe von IT-Leistungen stehen als ergänzende Vertragsbedingungen die "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen" (EVB-IT) zur Verfügung. Je nach Beschaffungsvorgang kommt dabei einer der folgenden Vertragstypen zum Einsatz: EVB-IT Kauf EVB-IT Dienstvertrag EVB-IT Überlassung Typ A EVB-IT Überlassung Typ B EVB-IT Instandhaltung EVB-IT Pflege EVB-IT Erstellung EVB-IT System EVB-IT Systemlieferung

Freitag, 26. Juni 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Rahmenverträge im Vergaberecht 

Rahmenvereinbarungen bieten ein großes Potenzial, um den Verfahrensaufwand bei sich wiederholenden Beschaffungen zu verringern. Eine Rahmenvereinbarung kann dabei mit einem oder mit mehreren Unternehmen abgeschlossen werden.

Freitag, 10. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bewertungsmatrizen 

 Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen.

Freitag, 17. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Bieterfragen und Rügen 

Zum Thema Bieterfragen und Rügen stellen sich regelmäßig sowohl aus Bieter als auch aus Auftraggebersicht die folgenden Fragestellungen: Wann sollte man als Bieter zusätzliche Auskünfte erbitten, wann sollte man rügen? Was sollte man als Bieter bei den Fragen beachten und welche Fristen sind einzuhalten? Was muss die Vergabestelle bei Bieterfragen beachten und welche Fristen müssen eingehalten werden? Wann sind Auskünfte rechtzeitig erteilt? Bis wann können Bieterfragen gestellt werden und bis wann müssen diese beantwortet werden? Wann muss die Angebotsfrist verlängert werden? Wie kann die Gleichbehandlung der Bieter gewährleistet werden? Wie unterscheiden sich Bieterfragen von Rügen? Das Web-Seminar geht auf diese Fragestellungen ein und gibt Antworten dazu.

Freitag, 31. Juli 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOL/A 

 Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOL/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

Freitag, 14. August 2015, 10:00 - 11:00 Uhr: Praxisratgeber Vergaberecht - Freihändige Vergaben gemäß VOB/A 

Grundsätzlich hat bei Vergabeverfahren gemäß VOB/A unterhalb des EU-Schwellenwertes die öffentliche Ausschreibung Vorrang vor allen anderen Vergabearten. Durch das Vorliegen besonderer Umstände, der Eigenart der Leistung oder einem Auftragswert unterhalb bestimmter Wertgrenzen ist eine freihändige Vergabe zulässig. Das Web-Seminar geht auf die Besonderheiten der freihändigen Vergabe ein und zeigt die Ausnahmeregeln zur Anwendung der freihändigen Vergabe auf.

Freitag, 11. September 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Fristen und Fristverkürzungen im Vergabeverfahren 

Das Web-Seminar beschäftigt sich mit den Angebotsfristen und den Möglichkeiten der Fristverkürzungen im Vergabeverfahren. Im Detail werden die folgenden Fragen geklärt: + Wann beginnt die Angebotsfrist? + wann endet die Angebotsfrist? + Wie wird die Dauer berechnet? + Werden bei der Fristberechnung Kalendertage oder Arbeitstage zugrunde gelegt? + Angemessenheit der Fristen und der Fristverkürzungen? Das Web-Seminar zeigt, welche Regelfristen gelten und welche Möglichkeiten der Fristverkürzungen durch Vorinformation, elektronische Bekanntmachnung und elektronische Verfügbarkeit der Unterlagen existieren, wie die Angemessenheit der Fristen und Fristverkürzungen berücksichtigt werden muss und wann Fristen verlängert werden müssen.

Freitag, 2. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Bieterstrategien 

Das öffentliche Auftragswesen besitzt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Um als Bieter erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, muss man die Spielregeln kennen. Bereits geringe Formfehler können zu einem zwingenden Ausschluss führen, eine falsche Bieterstrategie den Erfolg verhindern. Das Web-Seminar zeigt: + wie man Ausschreibungen analysiert und die "richtigen" Bieterfragen stellt + wann und wie man rügen sollte + wie man fehlende Eignung durch Nachunternehmer und Bietergemeinschaften ausgleichen kann + wie man Formfehler vermeidet

Freitag, 9. Oktober 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - EU-weite Ausschreibungen 

 Ab Erreichen der EU-Schwellenwerte stehen je nach Vergabeordnung die Vergabearten offenes Verfahren, nicht offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog zur Verfügung. Das Web-Seminar erläutert die Besonderheiten der verschiedenen Vergabearten und zeigt wann welches Verfahren Anwendung finden kann.

Freitag, 13. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Schwellenwerte und Schätzung des Auftragswertes 

 Die Schätzung des Auftragswertes ist von zentraler Bedeutung für öffentliche Vergabeverfahren. Denn unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten andere Vergaberegeln als ab Erreichen der Schwellenwerte. Um so wichtiger ist eine sorgfältige, objektive und realistische Schätzung des Auftragswertes. Das Web-Seminar beschäftigt sich mit der Bedeutung der EU-Schwellenwerte, der Beziehung zum Government Procurement Agreement (GPA) sowie der Höhe der verschiedenen Schwellenwerte für Bauleistungen, Liefer-/ Dienstleistungen und für den Sektorenbereich. Behandelt werden auch die Besonderheiten beim Schätzen des Auftragswertes wie z.B. die richtige Einordnung des Auftragsgegenstandes als Bauleistung oder als Liefer-/Dienstleistung, der Umgang mit Optionen, Eventualpositionen bzw. Vertragsverlängerungen, Unabhängigkeit versus funktionale Zusammengehörigkeit von Aufträgen (unabhängige Aufträge versus Lose).

Freitag, 27. November 2015, 10:00 - 11:00 UhrPraxisratgeber Vergaberecht - Vergaberechtsreform 2016 

Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.

Mittwoch, 8. April 2015

Vergaberechtsreform 2016

Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.

Die Regeln für die Durchführung von Vergabeverfahren für Lieferungen und Dienstleistungen sowie für freiberufliche Leistungen sollen zukünftig in der Vergabeverordnung (VgV) beschrieben werden. Die Vergabeordnungen VOL/A 2. Abschnitt sowie die VOF sollen verschwinden.

Die Regeln für die Vergabe von Bauleistungen soll weiterhin durch die Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A) beschrieben werden.

Die Umsetzung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/33/EU) soll in einer eigenständigen Rechtsverordnung geregelt werden.



Nach Umsetzung der EU-Richtlinien zum Vergaberecht soll zeitnah die Notwendigkeit einer Anpassung der Vergaberegeln unterhalb der EU-Schwellenwerte geprüft werden.

Montag, 6. April 2015

Thementag Bewertungskriterien im Vergaberecht am 03.09.2015 in Köln

Thementag Bewertungskriterien am 03.09.2015 in Köln

Dr. Rebecca Schäffer, MJI und Dipl. Math. Thomas Ferber

Mitarbeiter von Vergabestellen unterschätzen häufig den Einfluss, den die im Vergabeverfahren vorgegebenen Zuschlagskriterien und Wertungssysteme sowohl auf die Gestaltung der eingehenden Angebote als auch auf das Ausschreibungsergebnis haben. Umgekehrt haben Bieter bisweilen den Eindruck, im Rahmen der Angebotswertung einer ungerechten Bewertung durch die Vergabestellen bzw. den Berechnungsformeln ausgeliefert zu sein. Hinzu kommen auf beiden Seiten viele Unsicherheiten über die bestehenden Spielräume und Grenzen. Im Ergebnis keine gute Mischung, um ein Vergabeverfahren sinnvoll zu steuern und rechtssicher zu Ende zu bringen bzw. um ein aussichtsreiches Angebot abzugeben! Innerhalb nur eines Tages lernen Sie auf dieser Veranstaltungen alles Wichtige zum Thema Angebotsbewertung - von den rechtlichen Vorgaben, über das praktische "Handwerkszeug" und strategische Hinweise, bis hin zur Dokumentation.
  • Angebotsprüfung und Angebotswertung
  • Das wirtschaftlichste Angebot
  • Zuschlagskriterien und Notengebung
  • Bewertungssysteme im Vergleich
  • Die richtige Dokumentation von Bewertungsvorgängen und die Mitteilung von Bewertungsergebnissen 

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung 

Frohe Ostern!


Donnerstag, 2. April 2015

Seminare zum Vergaberecht im September 2015 in Berlin

Im September finden in Berlin im Hotel Pullman Schweizerhof, Budapester Str. 25, 10787 Berlin zwei Seminare aus der Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" statt. Die Seminare behandeln die Themen Einführung in das Vergaberecht, Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen sowie Bieterstrategien.

15.09.2015 Berlin: Einführung in das Vergaberecht

17.09.2015 Berlin: Wertungskriterien und Bewertungsmatrizen


Die Vorteile der Seminarreihe Praxisratgeber Vergaberecht:

  • anschauliche und realitätsbezogene Darstellung
  • aktuelle Beispiele und Tipps aus der Praxis
  • kleine Gruppen mit maximal 10 Teilnehmern
  • Zeit für Fragen und Diskussionen
  • umfangreiche Seminarunterlagen als PDF

Die Buch- und Seminarreihe "Praxisratgeber Vergaberecht" des Fachverlags Thomas Ferber versteht es, das Thema Vergaberecht aus dem Paragrafendschungel zu befreien und anschaulich und realitätsbezogen darzustellen. Wer den Praxisbezug dieses eher trockenen Themas sucht, findet ihn hier.

Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Teilnehmer und Seminar 590,- Euro zuzüglich MwSt. (702,10 Euro inkl. MwSt.) und beinhaltet die Seminarunterlagen sowie Pausengetränke und ein Mittagessen.

Das Schulungsangebot des Fachverlags Thomas Ferber richtet sich ausschließlich an Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen und nicht an Verbraucher im Sinne des Gesetzes.








Weitere Informationen zu den einzelnen Seminaren und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter:

 http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-einführung.html


http://www.fachverlag-ferber.de/seminar-bewertungsmatrizen.html