Mittwoch, 8. April 2015

Vergaberechtsreform 2016

Die drei Richtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/33/EU) zur Modernisierung des EU-Vergaberechts sind am 17.04.2014 in Kraft getreten und müssen innerhalb von 24 Monaten in nationales Recht der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Die Umsetzung dieser neuen EU-Richtlinien soll bis zum 18.04.2016 in das deutsche Recht erfolgen. Mit dieser Modernisierung findet eine große Reform des Vergaberechts statt. Neben einer Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren werden zukünftig auch soziale und umweltpolitische Ziele stärker Berücksichtigung finden.

Die Regeln für die Durchführung von Vergabeverfahren für Lieferungen und Dienstleistungen sowie für freiberufliche Leistungen sollen zukünftig in der Vergabeverordnung (VgV) beschrieben werden. Die Vergabeordnungen VOL/A 2. Abschnitt sowie die VOF sollen verschwinden.

Die Regeln für die Vergabe von Bauleistungen soll weiterhin durch die Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A) beschrieben werden.

Die Umsetzung der Richtlinie über die Konzessionsvergabe (RL 2014/33/EU) soll in einer eigenständigen Rechtsverordnung geregelt werden.



Nach Umsetzung der EU-Richtlinien zum Vergaberecht soll zeitnah die Notwendigkeit einer Anpassung der Vergaberegeln unterhalb der EU-Schwellenwerte geprüft werden.

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